# taz.de -- Schleswig-Holstein güllt auch bei Frost: Scheiß auf Eis
       
       > Schleswig-Holsteins Agrarministerin erlaubt nun auch, Gülle auf
       > halbgefrorenen Böden auszubringen. Die Umweltverbände fürchten um die
       > Gewässer.
       
 (IMG) Bild: Hier in Stein würde Gülle direkt in die Ostsee fließen, wenn Agrarministerin Schmachtenberg Ernst macht
       
       In Deutschland wird zu viel gedüngt: Viele Regionen überschreiten die
       EU-rechtlichen Grenzwerte. Auch Schleswig-Holstein gehört dazu, [1][mit
       negativen Folgen für Meere und Binnengewässer]. Dennoch will
       Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU) die Regeln lockern.
       Beifall gibt es vom Bauernverband, die Umweltverbände laufen Sturm.
       
       „Es geht immer noch mehr“, mit diesem Satz begann der [2][„Insidertag“ im
       Örtchen Rendswühren]. Rund 500 Landwirt:innen waren der Einladung eines
       landwirtschaftlichen Lohnunternehmens gefolgt. Mit dabei war auch
       Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU), die „zu einem
       brennenden Landesthema konkret“ wurde, wie das Bauernblatt berichtet: Es
       dürfe künftig auch auf leicht oder zeitweise gefrorenem Boden gedüngt
       werden, sagte die Ministerin. Dieses „wichtige Signal“ sei „sehr positiv
       aufgenommen worden“, vermeldet die Zeitung des Bauernverbands.
       
       Für die Umweltverbände BUND und Nabu ist Düngen bei Frost ein No-Go: „Das
       ist, als würde man Gülle direkt in den Graben kippen“, sagt Bini Schlamann,
       Agrarexpertin beim Landesverband Schleswig-Holstein des Bundes für Umwelt-
       und Naturschutz Deutschland. Denn wenn der Boden die aufgebrachten Stoffe
       nicht aufnehmen kann, spült sie das Tauwetter oder der nächste Regen weg.
       
       Jana Ohlhoff, Sprecherin des Kieler Landwirtschaftsministeriums,
       widerspricht: „Unsere fachliche Empfehlung bezieht sich ausschließlich auf
       leicht überfrorene Böden, die tagsüber vollständig auftauen und wieder
       Nährstoffe aufnehmen können.“ Denn diese seien von „dauerhaft gefrorenen
       Böden“ abzugrenzen. Diese Unterscheidung werde auch in anderen
       Bundesländern angewendet, so die Sprecherin.
       
       ## Rückfall per Verordnung
       
       „Der Ansatz ist nicht neu“, sagt Alexander Schwarzlose, Landesvorsitzender
       des Nabu Schleswig-Holstein. Bereits in einer früheren Fassung der
       Düngeverordnung sei geregelt gewesen, dass Böden, die morgens noch gefroren
       sind und dann im Laufe des Tages vollständig auftauen, nicht als ‚gefroren‘
       gelten. „Aber der Verordnungsgeber hat sich dazu entschieden, diese
       Interpretation zu verwerfen, um so den europarechtlichen Vorgaben zum
       Gewässerschutz nachzukommen.“
       
       Bini Schlamann vom BUND sieht es ähnlich: „Tagsüber liegt die Temperatur
       etwas über Null, nachts darunter. Das macht es sehr schwer festzustellen,
       wann welche Fläche gefroren ist und wann nicht. Wer soll das festlegen, wie
       lässt sich das prüfen?“ Zurzeit sei die Frage klar geregelt: Auch wenn
       nicht rund um die Uhr Frost herrscht, [3][gilt die Fläche als gefroren].
       „Durch die Neudefinition schafft man mehr Unsicherheit und Unklarheit.“ Da
       die möglichen Folgeschäden von Düngen bei Frost so groß seien, wäre eine
       strengere Auslegung der Regeln sinnvoller. Das würde auch Landwirt:innen
       zugutekommen, die sich bemühen, die Einträge gering zu halten, glaubt die
       BUND-Expertin.
       
       Aus Sicht des Ministeriums müsse klar sein, dass die „Ausbringung nur unter
       strikten Bedingungen erfolgen“ dürfe, sodass eben keine schädlichen Stoffe
       in die Gewässer gespült werden. „Die Behörden überwachen die Umsetzung der
       Düngevorgaben“, sagt Ohlhoff.
       
       Wer wann welchen Dünger auf die Felder kippen darf, regelt die bundesweite
       Düngeverordnung. Die Länder erlassen für die konkrete Umsetzung eigene
       Verordnungen. Nach einem Gerichtsurteil vom Herbst 2025 gibt es in mehreren
       Ländern rechtliche Unsicherheit. Das ändere aber nichts daran, dass die
       Bundes-Verordnung weiterhin gelte, sagt Alexander Schwarzlose vom Nabu.
       „Böden, die im Laufe des Tages auftauen, gelten demnach weiter als gefroren
       – darüber darf sich das Landesministerium nicht einfach hinwegsetzen.“
       
       Der Nabu Schleswig-Holstein sieht hier einen möglichen Rechtsverstoß. „Wir
       werden das prüfen und schließen auch den Rechtsweg nicht aus“, kündigt
       Schwarzlose an. Hinzu kommt: „Es kann nicht sein, dass so eine Maßnahme auf
       einem,Insidertag' verkündet wird. Wir sind ja nicht mehr im Mittelalter.“
       Es bedürfe eines Erlasses mit einer juristischen Begründung.
       
       Für Schlamann fügt sich die Entscheidung der Ministerin in eine Reihe
       ähnlicher Vorstöße ein. „Überall werden Standards gesenkt und massiv am
       Umweltrecht gekratzt.“ Durch solche „unnötigen Geschenke an die
       Landwirtschaft“ [4][würden die Gewinne privatisiert], die Schäden trage die
       Allgemeinheit. Schon heute seien über die Hälfte der Grundwasserkörper in
       Schleswig-Holstein mit Nitrat belastet.
       
       9 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Zu-viele-Schadstoffe-im-Wasser/!6139929
 (DIR) [2] https://www.blunk-gruppe.de/termine/insidertag-2026-landwirtschaft-zwischen-markt-und-auflagen/
 (DIR) [3] https://www.lksh.de/aktuelles/nachrichten/news/artikel/show/keine-duengung-auf-gefrorenem-boden
 (DIR) [4] /Bundesagrarminister-Alois-Rainer/!6139615
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Esther Geisslinger
       
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