# taz.de -- Schleswig-Holstein güllt auch bei Frost: Scheiß auf Eis
> Schleswig-Holsteins Agrarministerin erlaubt nun auch, Gülle auf
> halbgefrorenen Böden auszubringen. Die Umweltverbände fürchten um die
> Gewässer.
(IMG) Bild: Hier in Stein würde Gülle direkt in die Ostsee fließen, wenn Agrarministerin Schmachtenberg Ernst macht
In Deutschland wird zu viel gedüngt: Viele Regionen überschreiten die
EU-rechtlichen Grenzwerte. Auch Schleswig-Holstein gehört dazu, [1][mit
negativen Folgen für Meere und Binnengewässer]. Dennoch will
Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU) die Regeln lockern.
Beifall gibt es vom Bauernverband, die Umweltverbände laufen Sturm.
„Es geht immer noch mehr“, mit diesem Satz begann der [2][„Insidertag“ im
Örtchen Rendswühren]. Rund 500 Landwirt:innen waren der Einladung eines
landwirtschaftlichen Lohnunternehmens gefolgt. Mit dabei war auch
Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU), die „zu einem
brennenden Landesthema konkret“ wurde, wie das Bauernblatt berichtet: Es
dürfe künftig auch auf leicht oder zeitweise gefrorenem Boden gedüngt
werden, sagte die Ministerin. Dieses „wichtige Signal“ sei „sehr positiv
aufgenommen worden“, vermeldet die Zeitung des Bauernverbands.
Für die Umweltverbände BUND und Nabu ist Düngen bei Frost ein No-Go: „Das
ist, als würde man Gülle direkt in den Graben kippen“, sagt Bini Schlamann,
Agrarexpertin beim Landesverband Schleswig-Holstein des Bundes für Umwelt-
und Naturschutz Deutschland. Denn wenn der Boden die aufgebrachten Stoffe
nicht aufnehmen kann, spült sie das Tauwetter oder der nächste Regen weg.
Jana Ohlhoff, Sprecherin des Kieler Landwirtschaftsministeriums,
widerspricht: „Unsere fachliche Empfehlung bezieht sich ausschließlich auf
leicht überfrorene Böden, die tagsüber vollständig auftauen und wieder
Nährstoffe aufnehmen können.“ Denn diese seien von „dauerhaft gefrorenen
Böden“ abzugrenzen. Diese Unterscheidung werde auch in anderen
Bundesländern angewendet, so die Sprecherin.
## Rückfall per Verordnung
„Der Ansatz ist nicht neu“, sagt Alexander Schwarzlose, Landesvorsitzender
des Nabu Schleswig-Holstein. Bereits in einer früheren Fassung der
Düngeverordnung sei geregelt gewesen, dass Böden, die morgens noch gefroren
sind und dann im Laufe des Tages vollständig auftauen, nicht als ‚gefroren‘
gelten. „Aber der Verordnungsgeber hat sich dazu entschieden, diese
Interpretation zu verwerfen, um so den europarechtlichen Vorgaben zum
Gewässerschutz nachzukommen.“
Bini Schlamann vom BUND sieht es ähnlich: „Tagsüber liegt die Temperatur
etwas über Null, nachts darunter. Das macht es sehr schwer festzustellen,
wann welche Fläche gefroren ist und wann nicht. Wer soll das festlegen, wie
lässt sich das prüfen?“ Zurzeit sei die Frage klar geregelt: Auch wenn
nicht rund um die Uhr Frost herrscht, [3][gilt die Fläche als gefroren].
„Durch die Neudefinition schafft man mehr Unsicherheit und Unklarheit.“ Da
die möglichen Folgeschäden von Düngen bei Frost so groß seien, wäre eine
strengere Auslegung der Regeln sinnvoller. Das würde auch Landwirt:innen
zugutekommen, die sich bemühen, die Einträge gering zu halten, glaubt die
BUND-Expertin.
Aus Sicht des Ministeriums müsse klar sein, dass die „Ausbringung nur unter
strikten Bedingungen erfolgen“ dürfe, sodass eben keine schädlichen Stoffe
in die Gewässer gespült werden. „Die Behörden überwachen die Umsetzung der
Düngevorgaben“, sagt Ohlhoff.
Wer wann welchen Dünger auf die Felder kippen darf, regelt die bundesweite
Düngeverordnung. Die Länder erlassen für die konkrete Umsetzung eigene
Verordnungen. Nach einem Gerichtsurteil vom Herbst 2025 gibt es in mehreren
Ländern rechtliche Unsicherheit. Das ändere aber nichts daran, dass die
Bundes-Verordnung weiterhin gelte, sagt Alexander Schwarzlose vom Nabu.
„Böden, die im Laufe des Tages auftauen, gelten demnach weiter als gefroren
– darüber darf sich das Landesministerium nicht einfach hinwegsetzen.“
Der Nabu Schleswig-Holstein sieht hier einen möglichen Rechtsverstoß. „Wir
werden das prüfen und schließen auch den Rechtsweg nicht aus“, kündigt
Schwarzlose an. Hinzu kommt: „Es kann nicht sein, dass so eine Maßnahme auf
einem,Insidertag' verkündet wird. Wir sind ja nicht mehr im Mittelalter.“
Es bedürfe eines Erlasses mit einer juristischen Begründung.
Für Schlamann fügt sich die Entscheidung der Ministerin in eine Reihe
ähnlicher Vorstöße ein. „Überall werden Standards gesenkt und massiv am
Umweltrecht gekratzt.“ Durch solche „unnötigen Geschenke an die
Landwirtschaft“ [4][würden die Gewinne privatisiert], die Schäden trage die
Allgemeinheit. Schon heute seien über die Hälfte der Grundwasserkörper in
Schleswig-Holstein mit Nitrat belastet.
9 Feb 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Zu-viele-Schadstoffe-im-Wasser/!6139929
(DIR) [2] https://www.blunk-gruppe.de/termine/insidertag-2026-landwirtschaft-zwischen-markt-und-auflagen/
(DIR) [3] https://www.lksh.de/aktuelles/nachrichten/news/artikel/show/keine-duengung-auf-gefrorenem-boden
(DIR) [4] /Bundesagrarminister-Alois-Rainer/!6139615
## AUTOREN
(DIR) Esther Geisslinger
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