# taz.de -- Zukunft von Pflegegrad 1: Sparen durch die Hintertür
       
       > Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflege will die Bemessung von
       > Pflegegraden „überprüfen“. Das könnte bittere Folgen für die Betroffenen
       > haben.
       
 (IMG) Bild: Wenn es hart kommt, nimmt die Verwahrlosung Hochaltriger zu
       
       Susanne Broth, 73 Jahre alt, darf nach einer Kehlkopfoperation nicht mehr
       duschen. Und sie kann, bedingt durch ihr Rheuma, keinen Waschlappen mehr
       ausdrücken. Kartoffeln schälen geht auch nicht. Die Alleinstehende nutzt
       Feuchttücher für die Körperhygiene und lebt von Fertigmenüs.
       
       Nur der unterste, ein Pflegegrad 1, wurde der Dame bewilligt, die in
       Wirklichkeit anders heißt. Sie bekommt damit selbst kein Geld, kann sich
       aber durch den sogenannten „Entlastungsbetrag“ für vier, fünf Stunden im
       Monat bezahlte Hilfe für ihren Haushalt suchen und dafür 131 Euro mit der
       Pflegekasse abrechnen.
       
       Den Entlastungsbetrag, den man im Pflegegrad 1 bekommt, um eine externe
       Hilfe zu bezahlen, und auch die Bemessung der höheren Pflegegrade stehen
       jetzt zur Disposition. Denn die Finanzlage der Pflegeversicherung soll
       dringend stabilisiert werden. Die Ausgaben für die soziale
       Pflegeversicherung sind von 31 Milliarden Euro im Jahre 2016 auf 68
       Milliarden Euro im Jahre 2024 gestiegen. [1][In den nächsten Jahren klaffen
       Milliardenlücken in der Pflegekasse].
       
       Die [2][Bund-Länder-Arbeitsgruppe] „Zukunftspakt Pflege“ hat am Montag
       erste Vorschläge auch zur Ausgabenbegrenzung vorgelegt.
       Bundesgesundheitsministerin Nina Warken kündigte an, zur
       „Effizienzsteigerung“ müssten die „Potenziale in der Versorgung“ „stärker
       gehoben“ und die „Wirkung bisheriger Leistungen auf den Prüfstand“.
       
       Was im Zwischenbericht der Bund-Länder-AG zur Pflege auffällt, ist, dass
       nicht radikal bestimmte Leistungen aus der Pflegeversicherung von heute auf
       morgen wegfallen sollen. Vielmehr verstecken sich in dem Bericht
       strukturelle Veränderungen, die mittelfristig finanzielle
       Verschlechterungen für Pflegehaushalte bedeuten, also eine Art Sparen durch
       die Hintertür.
       
       ## Prävention statt direkte Hilfen
       
       Laut des am Montag vorgelegten Berichts der Facharbeitsgruppen in der
       Bund-Länder-AG soll der [3][Pflegegrad 1 nicht abgeschafft werden, wie
       zwischenzeitlich berichtet worden war]. Der Entlastungsbetrag, also die
       indirekte Geldleistung im Pflegegrad 1, werde vielmehr „hinsichtlich seiner
       Versorgungswirkungen in Frage gestellt“, heißt es in dem Bericht. Die
       Fach-AGs empfehlen den Minister:innen der Bund-Länder-AG, die für den
       Entlastungsbetrag eingesetzten Mittel ganz oder teilweise für eine frühe
       „fachpflegerische, präventionsorientierte Begleitung von Pflegebedürftigen
       zu verwenden“.
       
       Susanne Broth könnte sich also keine Hilfe für den Haushalt oder zum
       Haarewaschen mehr leisten, bekäme aber mehr Beratung. Die Frage ist, ob der
       Fokus auf mehr Prävention durch Beratung den Betroffenen und ihren
       Angehörigen, die mit ihrer Gebrechlichkeit in einem beschwerlichen Alltag
       zu kämpfen haben, wirklich hilft. Mit dem Entlastungsbetrag kann man bisher
       nämlich auch die Hilfe von geschulten Nachbarn bezahlen, eine Flexibilität,
       die ursprünglich mit Einführung der Pflegegrade im Jahre 2017 als
       Fortschritt gepriesen worden war.
       
       2017 wurde der [4][neue Pflegebedürftigkeitsbegriff] etabliert, statt der
       zuvor geltenden drei Pflegestufen wurden damals fünf neue „Pflegegrade“
       eingeführt. Auch kognitive Einschränkungen werden nunmehr berücksichtigt.
       Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen
       werden Punkte vergeben für die fehlende Selbstständigkeit und je nach
       Punktwert dann der Pflegegrad zuerkannt. Die Eintrittsschwelle für den
       Pflegegrad 1 liegt niedriger als die Schwelle für die frühere Pflegestufe
       1, was auch mitverantwortlich ist für die steigende Zahl der
       „Pflegebedürftigen“. Doch genau dieser leichtere Zugang zur
       Pflegeversicherung seit 2017 steht jetzt zur Debatte.
       
       ## Schwelle für Einstufungen höher
       
       Die Fach-AGs in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe empfehlen laut dem Papier, zu
       prüfen, „welche Folgen eine Rückführung der Schwellenwerte in den
       Pflegegraden 1, 2 und 3“ auf die Verteilung der Pflegebedürftigen und damit
       auf die „Leistungsausgaben“ hätte. Mit anderen Worten: Die Schwelle der
       Einschränkungen, die man haben muss, um in einen Pflegegrad 2 oder 3 zu
       kommen, wäre deutlich höher als heute, was den Pflegekassen erhebliche
       Kosten sparen kann. Dabei soll ein „Bestandsschutz“ gelten.
       
       Die neuen Pflegehaushalte würden bei einer niedrigeren Einstufung weniger
       Geld erhalten als heute. So bekommt man im Pflegegrad 1 kein direktes
       Pflegegeld, im Pflegegrad 2 dann aber 347 Euro, im Pflegegrad 3 dann 599
       Euro monatlich, die man ausgeben kann, wofür man will.
       
       Die Fach-AGs schlagen überdies in einer Variante vor, das Pflegegeld für
       Neuantragssteller:innen für einen „bestimmten Zeitraum“ „zunächst nur
       reduziert“ zu gewähren. Erst nach Ablauf einer Karenzzeit würde dann das
       volle bisherige Pflegegeld gezahlt.
       
       In etwa 3,1 Millionen Fällen übernehmen Angehörige die Hauptpflege und
       erhalten Pflegegeld, so eine Erhebung der [5][Diakonie]. Drei Viertel der
       Angehörigen erleben eine hohe emotionale, die Hälfte auch körperliche
       Belastungen. Viele verzichten auf Arbeitsverdienst. Solchen Haushalten
       künftig das Pflegegeld auf die eine oder andere Weise zu kürzen, führt zu
       Verbitterung.
       
       Allerdings ist es auch schwer, die Einnahmeseite für die Pflegekasse zu
       erhöhen. Die Bund-Länder-AG schlägt vor, über die Einführung einer
       verpflichtenden Pflegezusatzversicherung zu diskutieren, deren Beiträge
       dann von den Beschäftigten alleine aufgebracht werden müssten. Die
       Gewerkschaften protestieren. Über Umverteilung, etwa über einen
       Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung, über
       mehr Steuermittel für die Pflegekasse wird in der Bund-Länder-AG kaum
       geredet. Dabei hatte ein [6][Gutachten des IGES-Instituts] 2024 diverse
       Stellschrauben zur Einnahmesteigerung ausgemacht, wie etwa eine Erhöhung
       der Beitragsbemessungsgrenzen für die Pflegeversicherung, die Erhebung von
       Beiträgen auch auf Kapitaleinkünfte und anderes.
       
       Sparen durch die Hintertür wird Folgen haben. Der Anteil der über
       80-Jährigen steigt, auch noch in 30 Jahren, sagt die Statistik. Wenn es
       hart kommt, nimmt die Verwahrlosung Hochaltriger zu. Angehörigenpflege
       führt in die Armut und die Überforderung in den Familien zu dauerhafter
       Aggression. Wer alleinstehend ist, pflegebedürftig und arm, hat die
       Arschkarte. Da wollen wir doch nicht hin.
       
       14 Oct 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Finanzloch-bei-der-Pflegeversicherung/!6098556
 (DIR) [2] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/b-l-ag-zukunftspakt-pflege-pm-13-10-25.html
 (DIR) [3] /Pflegegrad-1-soll-abgeschafft-werden/!6114959
 (DIR) [4] https://www.medizinischerdienst.de/versicherte/pflegebegutachtung/
 (DIR) [5] https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2025/oktober/umfrage-pflegende-angehoerige
 (DIR) [6] https://www.iges.com/kunden/gesundheit/forschungsergebnisse/2024/finanzierung-der-pflegeversicherung/index_ger.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
       ## TAGS
       
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