# taz.de -- Umgang mit NS-Forschung: „Rasse-Akten“ sind nichts für Rassisten
       
       > Bis in die 60er-Jahre griffen Forscher bei Sinti und Roma auf
       > NS-Dokumente zurück. Ein neues Abkommen will vor weiterem Missbrauch
       > schützen.
       
 (IMG) Bild: Setzt sich seit Jahrzehnten für die Rechte von Minderheiten ein: Romani Rose vom Zentralrat der deutschen Sinti und Roma
       
       Berlin taz | Als Romani Rose am 1. September 1981 zusammen mit gut drei
       Handvoll Mitstreitern das Archiv der Universität Tübingen besetzte, war er
       ein noch recht junger Mann, gerade 35 Jahre alt geworden. Heute, mit 79,
       kehrt [1][der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma] zurück
       zu den Anfängen seines Engagements für die Rechte der Minderheit.
       
       An diesem Montag werden Rose und der Präsident des Bundesarchivs Michael
       Hollmann in Heidelberg einen Kooperationsvertrag unterzeichnen – exakt 44
       Jahre nach der Besetzung. Es geht um dieselben Akten, deren Herausgabe an
       das Bundesarchiv Rose 1981 in Tübingen erzwang: die Dokumente der
       „Rassehygienischen Forschungsstelle“ aus der NS-Zeit.
       
       Die 1935 eingerichtete Institution nahm die „Zigeunerfrage“ in den
       Mittelpunkt ihrer pseudowissenschaftlichen Forschungen. Ihr Leiter Robert
       Ritter glaubte mithilfe der Untersuchung von Sinti und Roma deren
       angebliche Neigung zu Kriminalität und Nichtsesshaftigkeit erklären zu
       können. So entstand mithilfe von erzwungenen Verhören, ausgefüllten
       Fragebögen, Haarproben und Fotografien eine umfangreiche Kartei, die der
       Frage nachging, ob es sich bei den Betroffenen etwa um „Störenfriede“,
       „Schmarotzer“, „Unstete“ oder „Gewaltverbrecher“ handelte.
       
       Den Untersuchungen folgte schon bald eine rassistisch begründete
       Kriminalisierung. Angeblich „arbeitsscheue“ Sinti und Roma gerieten ab 1938
       in KZ-Haft, zur „Bekämpfung der Zigeunerplage“ wurden Angehörige der
       Minderheit kategorisiert – entscheidend war dabei der „deutsche
       Blutanteil“. Bis 1939 hatte die „Reichszentrale zur Bekämpfung des
       Zigeunerunwesens“ 30.000 Menschen erfasst. 1942 begann der Massenmord an
       Sinti und Roma in Europa.
       
       ## Schutz vor Missbrauch
       
       Vor 44 Jahren ging es den Besetzern um Rose darum, dass diese Papiere
       endlich aus der Hand vorgeblicher Wissenschaftler, die das Material auch
       nach dem Krieg nutzten, ins Bundesarchiv gelangen sollte. Die Aktion damals
       hatte Erfolg. Ein Schwarz-Weiß-Foto zeigt, wie die illegal gelagerten Akten
       in einen Kleintransporter verladen wurden, der sie ins Bundesarchiv
       brachte.
       
       Die an diesem Montag zu treffende Vereinbarung soll dafür sorgen, dass die
       Papiere nicht erneut von Rassisten genutzt werden. Die wissenschaftliche
       Forschung bleibe frei, soll sogar gefördert werden, betont Thomas Tews vom
       Zentralrat Deutscher Sinti und Roma gegenüber der taz. Verhindern möchte
       man, dass die unter der Signatur R 165 archivierten Unterlagen in die
       falschen Hände geraten, etwa von Rechtsradikalen. „Die Weiterverwendung von
       Reproduktionen ist grundsätzlich untersagt“, heißt es in der Vereinbarung.
       So soll verhindert werden, dass etwa Bilder oder plastische Abbildungen von
       Verfolgten veröffentlicht werden.
       
       In vielen Fällen, so Tews, handele es sich um die letzten Erinnerungen an
       Menschen, die von den Nazis später ermordet worden sind. Ein „Meilenstein
       in der Aufarbeitung der Verfolgungsgeschichte der Sinti und Roma in
       Deutschland“ sei die Übereinkunft, schreibt der Zentralrat. „Diese NS-Akten
       sind die Planungsunterlagen für den systematischen Völkermord an den Sinti
       und Roma im NS-besetzten Europa. Sie dokumentieren, dass Holocaust auch die
       Ermordung von 500.000 Sinti und Roma bedeutet“, erklärte dazu Rose
       gegenüber der taz.
       
       ## NS-Forschung in BRD genutzt
       
       Gegen den „tief [2][verwurzelten Antiziganismus]“, der „in letzter Zeit
       wieder offener und lauter zutage“ trete, wolle man gemeinsam nach Methoden
       und Präsentationsformen suchen, „um Wissenschaft und Öffentlichkeit besser
       über das Archivgut zu informieren“, heißt es in der Vereinbarung.
       
       Das erscheint angesichts der Nachkriegsgeschichte des Aktenbestands mehr
       als geboten. Die Beschäftigung von Anthropologen mit dem erstellten
       Material endete nämlich keineswegs mit dem Ende des NS-Regimes. So nutzte
       die frühere Mitarbeiterin der „Rassehygienischen Forschungsstelle“ Sophie
       Ehrhardt (1902-1990) an der Uni Tübingen jahrzehntelang die NS-Akten weiter
       für ihre „antiziganistischen Forschungen“, wie der Zentralrat beklagt.
       
       Noch 1969 veröffentlichte Ehrhardt einen Aufsatz über „Zigeunerschädel“.
       Sie hatte vor ihrer Beschäftigung an der „Rassehygienischen
       Forschungsstelle“ „rassenkundliche Untersuchungen“ an Juden in
       Konzentrationslagern und im Ghetto Lodz durchgeführt. Bis heute
       verschwunden sind die „Rassegutachten“ aus Ritters Behörde. Vermutlich
       haben Mitarbeiter des Instituts die Dokumente gefleddert.
       
       Mit der Vereinbarung solle „einem erneuten Missbrauch der NS-Dokumente wie
       in der Tübinger Zeit entgegengewirkt und die Wahrung der Würde der
       erfassten und ermordeten Personen sichergestellt werden“, schreibt das
       Bundesarchiv. Es gehe dabei auch um schutzwürdige Interessen Betroffener
       oder ihrer Angehörigen.
       
       1 Sep 2025
       
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 (DIR) Klaus Hillenbrand
       
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