# taz.de -- Migration nach Griechenland: Schutzsuchende unerwünscht
       
       > Fußfesseln und hohe Geldstrafen: Die Regierung in Athen hat ein neues
       > Migrationsgesetz verabschiedet. Von Linken, NGOs und UN kommt Kritik.
       
       Athen taz | Tief in der Nacht zum Mittwoch war es so weit: Erwartungsgemäß
       hat das Athener Parlament ein neues Migrationsgesetz verabschiedet. [1][Den
       Entwurf dafür] hatte das Athener Ministerium für Migration und Asylwesen
       eingereicht. Es bedeutet eine weitere Verschärfung im ohnehin [2][äußerst
       rigiden Migrations- und Asylkurs] der konservativen Regierung unter Premier
       Kyriakos Mitsotakis.
       
       Die Kernpunkte: Erstmals wird ein „zwingender Grund“ für die
       Einreiseverweigerung bei einer „Gefahr für die öffentliche Ordnung und
       Sicherheit“ eingeführt. Ferner wird der illegale Aufenthalt in Griechenland
       fortan unter Strafe gestellt. Dafür ist eine Freiheitsstrafe von zwei bis
       fünf Jahren sowie eine Geldstrafe von mindestens 5.000 Euro fällig. Nur
       falls der Straftäter freiwillig ausreist, tritt eine Aussetzung der Strafen
       ein. Die illegale Wiedereinreise von Menschen, die auf einer Liste
       „unerwünschter Personen“ stehen, wird mit Freiheitsstrafen von mindestens
       drei Jahren belegt, Geldstrafen erhöhen sich auf mindestens 10.000 Euro.
       
       Zudem wird die Frist für die freiwillige Ausreise von bisher 25 Tagen auf
       14 Tage verkürzt. Nur in Ausnahmefällen kann sie auf 60 Tage statt wie
       bisher auf 120 Tage verlängert werden. Die griechischen Behörden dürfen dem
       zur Rückkehr verpflichteten Personen elektronische Fußfesseln zur
       Überwachung anlegen.
       
       Es handele sich um „eine Zwischenlösung zwischen völliger Freiheit und
       Inhaftierung“, so das Migrationsministerium. Die freiwillige Ausreise könne
       so „besser kontrolliert werden.“ Stichwort Knast oder Rückkehr: Wer
       Griechenland ohne Einreiseerlaubnis erreicht, sieht sich künftig einer
       Verwaltungshaft von bis zu 24 Monaten ausgesetzt.
       
       ## UN-Flüchtlingskommissar übt scharfe Kritik
       
       Ferner wird der Begriff „Rückkehrland“ erweitert. Er umfasst fortan nicht
       nur das Land des gewöhnlichen Aufenthalts, sondern auch „sichere
       Drittländer“ sowie das erste Asylgewährungsland. Rückführungen sollen
       beschleunigt und sogenanntes Asylshopping, also die Weiterreise in Länder,
       die vermeintlich bessere Asylbedingungen bieten, verhindert werden.
       Obendrein wird die bisher gewährte Legalisierung nach einem illegalen
       Aufenthalt von sieben Jahren abgeschafft. Anträge auf internationalen
       Schutz einzureichen, wird erschwert, um – wie es dazu offiziell heißt –
       „missbräuchliche Praktiken“ zu verhindern.
       
       [3][Mitsotakis und Co] feierten sich mit Blick auf den neuen gesetzlichen
       Rahmen. „Ich sage das mit großem Stolz: Ich bin froh, Minister dieser
       Regierung zu sein. Wem Asyl verweigert wird und wer gegen griechisches
       Recht verstößt, indem er sich illegal im griechischen Hoheitsgebiet
       aufhält, wird verhaftet, elektronisch überwacht und strafrechtlich
       verfolgt“, prahlte Migrationsminister Thanos Plevris.
       
       Demgegenüber übten die Sozialdemokraten und die linke Athener Opposition,
       NGOs sowie der UN-Flüchtlingskommissar scharfe Kritik an dem neuen Gesetz.
       Die griechische Vereinigung der Verwaltungsrichter monierte, die
       Migrations- und Flüchtlingsfrage könne „nicht mit Repression und der
       Verschärfung der Verfahren zur Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen oder
       Asyl behandelt werden“.
       
       Erst am 11. Juli hatte die Regierung Mitsotakis eine Asylneuregelung im
       Athener Parlament verabschiedet. Personen, die mit Transportmitteln auf dem
       Seeweg aus Nordafrika ins Land kommen, sollen vorübergehend keine
       Asylanträge mehr stellen können. „Diese Personen werden ohne Registrierung
       in das Land der Abreise oder der Herkunft zurückgeführt“, heißt es dort.
       Die Neuregelung gelte für drei Monate.
       
       4 Sep 2025
       
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