# taz.de -- Gewalt gegen Frauen: Gesetzentwurf für spanisches Modell
       
       > Prügelnde Männer sollen künftig elektronische Fußfesseln tragen. Damit
       > ist sichergestellt, dass sie sich an das Annäherungsverbot halten.
       
 (IMG) Bild: Vorbild Spanien: Um Frauen besser zu schützen, sollen gefährliche und gewaltbereite Männer zukünftig eine Fußfessel tragen
       
       Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat an diesem Montag einen
       Gesetzentwurf veröffentlicht, der den bundesweiten Einsatz von
       elektronischen Fußfesseln für prügelnde Männer ermöglicht. Mit einer
       Mehrheit im Kabinett und im Bundestag ist zu rechnen, denn Hubig setzt
       damit ein Projekt aus dem schwarz-roten Koalitionsvertrag um. „Unser Staat
       muss mehr tun gegen häusliche Gewalt, wir müssen insbesondere Frauen besser
       schützen“, erklärte sie.
       
       Schon bisher können Familiengerichte auf der Grundlage des
       Gewaltschutzgesetzes Annäherungsverbote verhängen. Bei einem Verstoß drohen
       zwar strafrechtliche Sanktionen. Künftig soll das Annäherungsverbot aber in
       Hochrisikofällen auch elektronisch kontrolliert werden können. [1][Nach dem
       spanischen Modell soll nicht nur der aggressive Mann einen GPS-Sender
       tragen, sondern auch die Frau.] Damit ist sie auch außerhalb ihrer Wohnung
       durch eine Schutzzone geschützt.
       
       ## Modell in Spanien scheinbar wirksam
       
       Wenn der Mann in die Nähe der Schutzzone kommt, wird er darauf aufmerksam
       gemacht. Wenn er die Schutzzone betritt, wird er von der GÜL, der
       gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder, angerufen.
       Notfalls muss die Polizei vor Ort einschreiten. Nach Angaben des spanischen
       Ministeriums für Gleichstellung wurde seit 2009 keine Frau mehr getötet,
       die durch eine elektronische Fußfessel geschützt war.
       
       In Deutschland wurde schon seit einigen Jahren über den Einsatz der
       Fußfessel zum Schutz vor Partnerschaftsgewalt diskutiert. Umstritten war
       vor allem, ob Bund oder Länder dies regeln sollen. Inzwischen haben bereits
       acht Bundesländer von Bayern bis Schleswig-Holstein entsprechende
       Regelungen in ihren Landespolizeigesetzen. Bald kann die elektronische
       Aufenthaltsüberwachung aber auch in den übrigen Bundesländern zum Schutz
       von Frauen eingesetzt werden.
       
       Im Dezember 2024 hatte der damalige Bundesjustizminister Volker Wissing
       bereits [2][einen ähnlichen Gesetzentwurf] zur Änderung des
       Gewaltschutzgesetzes vorgestellt, der aber nicht mehr Gesetz wurde.
       Gegenüber Wissings Gesetzentwurf hat Ministerin Hubig noch einige
       Verschärfungen eingebaut. [3][So soll die elektronische Fußfessel nicht nur
       bei drohender Partnerschaftsgewalt eingesetzt werden können, sondern auch
       bei drohender Gewalt von Eltern gegenüber ihren Kindern.] Bei Verstößen
       gegen gerichtliche Gewaltschutz-Anordnungen soll die Höchststrafe von zwei
       auf drei Jahre Gefängnis steigen.
       
       25 Aug 2025
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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