# taz.de -- Gesetzentwurf aus dem Justizministerium: Fußfessel für prügelnde Männer
       
       > Der neue Justizminister Volker Wissing legt einen Entwurf zur Überwachung
       > von Gewaltschutzanordnungen vor. Ob die Union zustimmt, scheint fraglich.
       
 (IMG) Bild: Elektronisch Fussfessel zum Schutz von Frauen erlaubt
       
       Freiburg im Breisgau taz | Familiengerichte sollen künftig den Einsatz
       elektronischer Fußfesseln für prügelnde Männer anordnen können, um so
       Annäherungsverbote durchzusetzen. Das sieht ein Gesetzentwurf von
       [1][Justizminister Volker Wissing (Ex-FDP)] vor, der noch vor der Wahl
       beschlossen werden könnte.
       
       Seit 2002 gibt es das Gewaltschutzgesetz. Es ermöglicht den
       Familiengerichten, bei Partnerschaftsgewalt den Täter aus der Wohnung zu
       weisen und ihm die Annäherung an das Opfer zu verbieten. Wer eine derartige
       Gewaltschutzanordnung missachtet, kann mit Geldstrafe oder bis zu zwei
       Jahren Gefängnis bestraft werden. Jährlich gibt es rund 7.000 derartige
       Strafverfahren.
       
       Nun will Wissing das Gewaltschutzgesetz um die Möglichkeit einer
       elektronischen Aufenthaltsüberwachung ergänzen. Der Täter bekommt hierbei
       [2][einen GPS-Sender am Fußknöchel befestigt]. Wenn er sich in Zonen
       bewegt, die er nicht betreten darf, wird die Polizei informiert. Die
       Überwachung wird für bis zu drei Monate angeordnet, kann aber beliebig oft
       verlängert werden, solange eine Gefahr besteht. Technisch soll die Maßnahme
       über die gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL)
       abgewickelt werden.
       
       In sieben Bundesländern, darunter Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und
       Sachsen, gibt es bereits entsprechende Regelungen. Bei einer
       bundesrechtlichen Regelung könnte die elektronische Fußfessel gegen
       gewalttätige Männer also in neun weiteren Bundesländern, darunter Berlin,
       Baden-Württemberg und Niedersachsen, angeordnet werden. Der Justizminister
       rechnet mit rund 100 zusätzlichen Anwendungsfällen pro Jahr.
       
       ## Einsatz gegen Gefährder und Schwerverbrecher
       
       Wissing folgt damit einem Wunsch der Justizministerkonferenz und vieler
       Verbände. Wissings Vorgänger Marco Buschmann (FDP) hatte eine bundesweite
       Regelung zunächst abgelehnt, für Gefahrenabwehr seien die Länder zuständig.
       Er hatte seinen Widerstand aber im Sommer aufgegeben und eine
       Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet. Auf deren Vorschlägen beruht nun
       Wissings Gesetzentwurf, der zudem vorsieht, dass die Familiengerichte auch
       ein Anti-Gewalt-Training anordnen können.
       
       Bis 13. Dezember haben Länder und Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme.
       Im Januar soll der Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen werden.
       Theoretisch könnte die Gesetzesänderung noch vor der geplanten vorgezogenen
       Bundestagswahl am 23. Februar beschlossen werden. Es gibt aber noch keine
       Signale, dass FDP oder CDU/CSU dem Gesetzentwurf zustimmen wollen. Günter
       Krings, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU, schlug vielmehr vor, dass
       SPD und Grüne einem entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/CSU zur Mehrheit
       verhelfen. An diesem Mittwoch findet im Bundestag hierzu eine
       Expertenanhörung statt.
       
       Neben dem Gewaltschutz gegen prügelnde Männer kann die elektronische
       Fußfessel bisher schon im Rahmen der Führungsaufsicht bei der Überwachung
       von strafentlassenen Schwerverbrechern genutzt werden. Auch der Einsatz
       gegen terroristische Gefährder ist nach dem BKA-Gesetz und vielen
       Landespolizeigesetzen bereits möglich.
       
       3 Dec 2024
       
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