# taz.de -- Klage gegen Tierrechtler*innen: Das System der Einschüchterung
       
       > Aktivist*innen veröffentlichen Bilder der Tötungen von Schweinen, der
       > Betreiber klagte. Expert*innen zufolge steckt dahinter eine Strategie.
       
 (IMG) Bild: Schweine werden in einem Transporter zum Schlachthof Brand Qualitätsfleisch gebracht
       
       Berlin taz | Die Klage gegen zwei Tierrechtsaktivist*innen, die im
       Frühjahr vergangenen Jahres Aufnahmen der CO2-Betäubung von Schweinen in
       Vechta angefertigt und veröffentlicht hatten, sei ein gezielter Versuch der
       Einschüchterung der Zivilgesellschaft. Das ist das Ergebnis einer
       [1][Analyse] zu dem Fall, die die No-Slapp-Anlaufstelle zum Schutz
       publizistischer Arbeit am Mittwoch veröffentlicht hat.
       
       Die Klage erfülle nahezu alle Kriterien eines gezielten rechtlichen
       Einschüchterungsversuchs, so die Analyse. Sie sei exemplarisch für den
       Missbrauch des Rechtssystems, „um kritische Stimmen zum Schweigen zu
       bringen und die demokratische Meinungsbildung zu untergraben“.
       
       „Slapp“ steht für Strategic Lawsuits Against Public Participation. Es
       werden also Klagen meist von finanzkräftigen Unternehmen oder
       Einzelpersonen angestrengt, um die Arbeit von zivilgesellschaftlichen oder
       journalistischen Akteur*innen zu behindern und sie einzuschüchtern.
       
       Geklagt hatte in diesem Fall die niedersächsische Schlachthof Brand
       Qualitätsfleisch GmbH und einen entstandenen Schaden von 98.000 Euro
       geltend gemacht. In dem Gerichtsverfahren wurden beide Aktivist*innen
       zu Schadensersatz verurteilt, über dessen Höhe noch verhandelt wird.
       
       ## Bilder unter Verschluss
       
       Auch darf die Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch (Ariwa), der die
       Bilder zugespielt worden waren, diese nicht weiter veröffentlichen.„Dass
       Aufnahmen, die Tierleid ungeschönt zeigen, zwar als echt anerkannt, aber
       trotzdem verboten werden sollen, stellt unsere Zivilgesellschaft vor eine
       zentrale Frage: Wollen wir Aufklärung – oder wollen wir wegschauen?“,
       kommentierte die Organisation damals.
       
       Nun stellt auch die No-SLAPP-Anlaufstelle in dem Fall eine deutliche
       Schieflage beim Umgang mit investigativem Aktivismus fest. Die finanziellen
       Forderungen, die zudem an die beiden Aktivist*innen privat gerichtet
       wurden statt an die Tierrechtsorganisation, seien existenzbedrohend.
       Hingegen bleibe das dokumentierte Tierleid folgenlos.
       
       Dabei habe die Öffentlichkeit ein Interesse daran, von den üblichen
       Praktiken in dem Schlachthof zu erfahren, der mit „Respekt für Mensch, Tier
       und Umwelt“ wirbt. Das hätten das große Medieninteresse sowie die
       Veröffentlichung der Aufnahmen durch die ARD verdeutlicht, so die
       No-Slapp-Einschätzung.
       
       Obwohl das urteilende Gericht in Oldenburg das öffentliche Interesse
       anerkannte, stoppte es die Verbreitung der Bilder – diese
       Widersprüchlichkeit sei typisch für Prozesse, die einschüchtern sollen.
       Anna Schubert, eine der beiden verurteilten Akivist*innen, sagt dazu: „Dass
       das Gericht im Urteil nicht einmal die offensichtliche
       Einschüchterungsabsicht thematisiert und den Streitwert nicht abgesenkt
       hat, spricht Bände – und lässt Betroffene schutzlos zurück.“
       
       ## Politische Reaktionen
       
       Die Coalition Against Slapps in Europe, ein Zusammenschluss europäischer
       NGOs, beobachtet seit 2022 solche Art Rechtsmissbrauch in Europa. In ihrem
       [2][Bericht] aus dem vergangenen Jahr beziffert sie die Anzahl der
       Einschüchterungsklagen auf 229. Damit steigt die Zahl dokumentierter Fälle
       weiter an, unter denen zunehmend auch mehr Strafprozesse sind.
       
       Im April 2024 verabschiedete das Europäische Parlament eine Richtlinie, die
       vor unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren schützen
       soll. Weist ein Gericht eine Klage als Einschüchterungsversuch zurück, muss
       der Kläger die Kosten samt Rechtsvertretung des Angeklagten tragen. Auf dem
       Tisch des deutschen Justizministeriums liegt derzeit ein Entwurf für die
       Umsetzung, der sich laut kritischen Stimmen jedoch auf ein Minimum an
       Schutz beschränke.
       
       „Das Problem ist, dass Einschüchterungsklagen in Deutschland oft
       kleingeredet werden, weil die Kosten im Vergleich zu den USA und
       Großbritannien viel geringer sind“, sagt Roger Mann, Anwalt für Presse- und
       Medienrecht und Gastprofessor in Göttingen. Aus seiner Sicht ist das viel
       größere Problem, das in dem Gesetzesentwurf unberücksichtigt bleibe, dem
       eigentlichen Gerichtsprozess noch vorgelagert:
       
       Unterlassungsabmahnungen und hohe Zahlungsforderungen könnten bei kleinen
       NGOs schnell die gesamte Organisation lahmlegen. Der Experte fordert
       deshalb, den Schutz vor Einschüchterung mit Rechtsmitteln auf Abmahnungen
       auszudehnen. „Um sich gegen unbegründete Abmahnungen zu wehren, brauchen
       NGOs Anwälte, die auf Augenhöhe mit den Abmahnenden agieren.“ Äquivalent
       zur geplanten Kostenerstattung in gerichtlichen Verfahren brauche es diese
       auch bei außergerichtlichen Einschüchterungsversuchen.
       
       30 Jul 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.noslapp.de/neuigkeiten/fallbesprechung-schlachthofprozess
 (DIR) [2] https://www.the-case.eu/wp-content/uploads/2024/12/CASE-2024-report-vf_compressed-1.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eva Kaiser
       
       ## TAGS
       
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