# taz.de -- Berliner Landesregierung entscheidet: Messer dabei, Lappen weg
       
       > Der schwarz-rote Senat beschließt ein Waffenverbot für Bus und Bahn – und
       > verbindet damit nicht nur eine Geldbuße.
       
 (IMG) Bild: Messer aller Art sind künftig in Bussen und Bahnen nicht nur per BVG-Hausordnung, sondern per Senatsbeschluss verboten
       
       Berlin taz | In der [1][Hausordnung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)]
       steht es schon längst, Dienstag aber hat die schwarz-rote Landesregierung
       auch ein ganz offizielles Waffen- und Messerverbot für Bus und Bahn und
       Bahnhöfe beschlossen. Darunter fallen zwar auch Reizstoffe, für ein
       vielfach gerade von Frauen gekauftes Abwehrspray gilt das Verbot laut
       Innensenatorin Iris Spranger (SPD) aber nicht.
       
       Wer mehrfach mit einem Messer erwischt wird, muss nicht nur bis zu 10.000
       Euro Geldbuße zahlen, sondern riskiert auch den Führerschein. Das gilt auch
       für Minderjährige: Sie könnten Spranger zufolge dann nicht zur
       Führerscheinausbildung zugelassen werden. „Waffen haben im öffentlichen
       Nahverkehr nichts verloren“, sagte sie am Dienstag nach der Senatssitzung.
       
       Das Verbot gilt für ganz Berlin und tritt voraussichtlich am 17. Juli in
       Kraft. Das Messerverbot schließt nach Senatsangaben auch Taschenmesser egal
       welcher Größe ein. Ausnahmen sollen tief im Gepäck verstaute Messer sein,
       etwa direkt nach einem Kauf, an die sich erst mit mindestens drei
       Handgriffen herankommen lässt.
       
       Die Polizei hat erweiterte Möglichkeiten durch den Senatsbeschluss – der
       kein Gesetz ist, das nur im Abgeordnetenhaus beschlossen werden könnte,
       sondern eine sogenannte Rechtsverordnung. Sie kann auf dieser Grundlage auf
       einem U-Bahnsteig oder in einem Bus ohne einen konkreten Verdacht
       kontrollieren, ob jemand eine Waffe bei sich hat.
       
       ## Im DB-Bereich schon zulässig
       
       In der S-Bahn und in Regionalzügen, für die nicht die landeseigene BVG,
       sondern die Deutsche Bahn und ihre Tochterunternehmen zuständig sind, ist
       das schon seit 2024 zulässig und ermöglicht der Bundespolizei solche
       Kontrollen. Man gehe nicht über das Bundesrecht hinaus, sagte
       Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU), [2][die das Messerverbot zusammen mit
       Spranger präsentierte.]
       
       Außerhalb der öffentlichen Verkehrsmittel und der Bahnhöfe und Bahnsteige
       gilt das Verbot [3][bereits im Görlitzer Park] und am Kottbusser Tor in
       Kreuzberg sowie am Leopoldplatz im Wedding. Hintergrund der Ausweitung des
       Verbots war nach Darstellung von Spranger eine tödlich endende
       Messerattacke in einer U-Bahn im April.
       
       Nach dem Zusammenhang zwischen dem Verstoß gegen das Messerverbot und dem
       Führerscheinentzug als Konsequenz gefragt, verwies die Innensenatorin
       darauf, dass für den Führerschein eine „charakterliche Eignung“ nötig sei,
       an der es in solchen Fällen Zweifel gebe. Nach ihren Worten sollen
       Wiederholungstäter aber nicht automatisch auf diese Weise bestraft werden:
       Es werde jeweils eine Einzelfallentscheidung sein, kündigte Spranger an.
       Das soll auch für die Länge des Führerscheinentzugs gelten oder für die
       Sperre für eine Führerscheinausbildung.
       
       Die angestrebte zusätzliche abschreckende Wirkung für potenzielle
       Messerträger erläuterte die Innensenatorin so: „Da kriegt man sie auch am
       empfindlichsten, weil die Leute meistens auch sehr gerne Auto fahren –
       meistens dann sogar noch zu schnell.“
       
       24 Jun 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bvg.de/de/service-und-kontakt/nutzungsordnung
 (DIR) [2] /Neue-Verordnung-in-Berlin/!6083035
 (DIR) [3] /Zaun-um-den-Goerlitzer-Park/!6096397
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefan Alberti
       
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