# taz.de -- Klage auf Wiederzulassung: PKK will legal in Deutschland agieren
       
       > Die kurdische PKK hat angekündigt, die Waffen niederzulegen und sich
       > aufzulösen. Nun geht sie in Deutschland gegen das Betätigungsverbot vor.
       
 (IMG) Bild: Seit 30 Jahren ist die PKK in Deutschland verboten. Bald nicht mehr?
       
       Freiburg taz | Die kurdische Arbeiterpartei PKK ist seit 1993 in
       Deutschland verboten. Seit 2022 versucht die PKK, ihre Wiederzulassung zu
       erreichen. Die aktuelle Annäherung von Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan
       und PKK-Gründer Abdullah Öcalan in der Türkei gibt ihr gute Argumente.
       
       Vor 32 Jahren hieß der Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU), er galt
       als Hardliner. 1993 erließ er ein vereinsrechtliches Verbot gegen die PKK
       und 35 Teilorganisationen. Die PKK verstoße ständig gegen die Strafgesetze
       und sei gegen die Völkerverständigung gerichtet.
       
       In den Monaten zuvor hatte es eine Gewaltwelle der PKK in Deutschland
       gegeben. So war in München das türkische Generalkonsulat besetzt worden und
       es wurden Geiseln genommen. In den Wochen vor dem Verbot hatten
       PKK-Aktivisten rund 60 türkische Einrichtungen und Privathäuser
       angegriffen, es kam zu Millionenschäden und einem Todesfall.
       
       Doch schon 1997 erklärte die PKK einen Gewaltverzicht in Deutschland,
       seitdem wird darüber diskutiert, ob das Betätigungsverbot noch angemessen
       ist. Bisher setzten sich im Innenministerium immer die Hardliner durch,
       wohl auch aus außenpolitischer Rücksichtnahme gegenüber dem Nato-Partner
       Türkei.
       
       ## Bahnbrechende Entwicklungen
       
       Im Mai 2022 startete die PKK, deren Hauptquartier derzeit im kurdischen
       Nordirak sitzt, einen neuen Anlauf auf Legalisierung der Organisation in
       Deutschland. Doch Innenministerin Nancy Faeser lehnte den Antrag per
       Bescheid vom 29. Mai 2024 ab. Dagegen erhob die PKK schon im Juni 2024
       Klage beim Verwaltungsgericht Berlin. Im März 2025 ergänzte die PKK ihre
       Klagebegründung mit Blick auf die bahn-brechenden Entwicklungen in der
       Türkei. Vor wenigen Tagen informierte das kurdische Zentrum für Demokratie
       und Menschenrechte (Civaka Azad) die Öffentlichkeit über das Verfahren.
       
       Die Klage wird von den Anwälten Lukas Theune und Peer Stolle vertreten. In
       dem der taz vorliegenden Schriftsatz vom März argumentieren sie, die
       Grundlage des PKK-Betätigungsverbots sei entfallen, wobei sie vor allem auf
       die jüngsten Entwicklungen in der Türkei verweisen. PKK-Gründer Abdullah
       Öcalan habe im Februar zu einer Friedensinitiative aufgerufen. Dem sei die
       PKK gefolgt. Die Anwälte schließen daraus, die PKK habe nun auch in der
       Türkie „ernsthaft und dauerhaft von den als ‚terroristisch‘ bezeichneten
       Aktivitäten Abstand genommen.“
       
       Auch mit der Völkerverständigung gebe es keine Probleme mehr, so die
       Anwälte. Denn die PKK strebe keinen eigenen kurdischen Staat mehr an,
       sondern nur noch einen „gewissen Autonomiestatus“. Zugleich betone die PKK
       eine „Schicksalsallianz“ zwischen Türken und Kurden, die nur von der
       türkischen Führung lange Zeit missachtet worden sei.
       
       ## Viele Vereine wegen PKK-Nähe verboten
       
       Je länger der türkisch-kurdische Waffenstillstand hält, umso mehr dürfte
       die Bundesregierung in Argumentationsschwierigkeiten kommen. Umgekehrt ist
       die Lage aber noch viel zu prekär, um wirklich von einem dauerhaften Ende
       der bewaffneten Auseinandersetzungen auszugehen. So betont die PKK, der
       Schlüssel zum Frieden, liege in „der Freiheit Öcalans“. Der PKK-Grüner
       sitzt seit 25 Jahren in Haft. Dagegen hat der türkische Staatspräsident
       Recep Tayyip Erdogan eine Freilassung des 75-jährigen generell abgelehnt.
       
       Wann das Verwaltungsgericht Berlin über die Klage verhandelt und
       entscheidet, ist noch nicht abzusehen. Mit einem Urteil über das PKK-Verbot
       ist wohl erst 2026 zu rechnen.
       
       Doch [1][hat die PKK nach einer Auflösung] überhaupt noch ein
       Rechtsschutzbedürfnis? Daran dürfte ein Urteil wohl nicht scheitern, denn
       derzeit ist ja auch eine Vielzahl von Vereinen und Unternehmen in
       Deutschland wegen ihrer PKK-Verbindungen verboten.
       
       Neben dem verwaltungsrechtlichen Streit um das Organisationsverbot besteht
       auch die eigenständige Frage, wie die PKK strafrechtlich bewertet wird.
       Darüber entscheiden die Strafgerichte und letztendlich der
       Bundesgerichtshof. Derzeit gilt die PKK als ausländische terroristische
       Vereinigung gemäß Paragraf 129b des Strafgesetzbuchs.
       
       Dass vor wenigen Tagen der [2][Bremer Kurden-Funktionär Yüksel Koç
       festgenommen wurde], ist da keine negative Vorentscheidung. Die
       Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, er habe sich von 2016 bis Mitte 2023 als
       hauptamtlicher Kader der PKK betätigt. Das war aber lange vor Öcalans
       Friedensinitiative.
       
       23 May 2025
       
       ## LINKS
       
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