# taz.de -- Klage gegen Einstufung: AfD hofft auf Hängebeschluss
       
       > Das Verwaltungsgericht Köln wird eventuell schon in Kürze die Hochstufung
       > der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ aussetzen – bis zur
       > gerichtlichen Entscheidung.
       
 (IMG) Bild: Die AfD-Parteivorstitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel am Montag im Aufzug des Bundestages
       
       FREIBURG taz | Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische
       Bestrebung“ könnte schon in einigen Tagen vorläufig ausgesetzt werden –
       entweder durch eine Zwischenverfügung des Verwaltungsgerichts Köln oder
       durch eine Stillhaltezusage des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). Ein
       entsprechender Antrag [1][der AfD] hat gute Erfolgsaussichten.
       
       Vor wenigen Tagen hat das BfV die AfD-Bundespartei vom „Verdachtsfall“
       [2][zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft].
       Begründet wurde dies mit dem ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff der
       AfD, der zur Abwertung eingebürgerter Deutscher führe. Außerdem mache die
       AfD Muslime und Ausländer verächtlich.
       
       Am Montag hat die AfD gegen die Einstufung und ihre Bekanntgabe [3][Klage
       beim Verwaltungsgericht Köln erhoben]. Die Einstufung sei „offensichtlich
       rechtswidrig“. Der Vorwurf eines verfassungswidrigen Volksbegriffes sei
       „völlig abwegig“. Auch das Grundgesetz unterscheide zwischen
       Staatsbürgerschaft und Volkszugehörigkeit, etwa bei Spätaussiedlern.
       Außerdem habe die AfD schon 2021 erklärt, dass es für sie keine
       Staatsbürger erster und zweiter Klasse gebe.
       
       Die AfD wehrt sich auch gegen die Annahme, sie sei ausländer- oder
       islamfeindlich. Kritische Äußerungen gegen kriminelle Ausländer bezögen
       sich nicht auf alle Migranten, kritische Äußerungen über den Islam beträfen
       nicht alle Muslime, so der AfD-Schriftsatz. Die Äußerung „Der Islam gehört
       egal in welcher Form nicht zu Deutschland“ stamme vom neuen Innenminister
       Alexander Dobrindt (CSU).
       
       ## Aussetzung wahrscheinlich
       
       Die AfD-Klage umfasst zwar 195 Seiten, befasst sich aber nur mit der dürren
       Pressemitteilung des Verfassungsschutzes von voriger Woche. Das geheime
       1.100-seitige BfV-Gutachten liegt der AfD noch nicht vor. In diesem
       Gutachten versucht die Behörde, mit vielen radikalen Äußerungen von
       AfD-Funktionären zu belegen, dass die offiziellen AfD-Positionen nur
       Fassade sind.
       
       Beim VG Köln hat der Verfassungsschutz die Beweislast für seine Einordnung
       der AfD. Er muss dort also das Gutachten vorlegen, wenn er seine Einstufung
       verteidigen will. Dann kann auch die AfD zu jeder aufgelisteten Äußerung
       Stellung nehmen. In der Folge werden Schriftsätze mit hunderten bis
       tausenden Seiten gewechselt werden. Bis zu einem ersten Urteil dürfte es
       ein bis zwei Jahre dauern.
       
       Die AfD hat daher auch einen Eilantrag gestellt, die Einstufung bis zur
       Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen. Im Eilverfahren werden die
       Vorwürfe nur oberflächlich geprüft. Angesichts des Materialumfangs würde
       aber auch das mehrere Monate dauern.
       
       Deshalb hat die AfD auch noch eine Zwischenverfügung des Gerichts
       beantragt, einen sogenannten Hängebeschluss. Wenn das VG dem Antrag folgt,
       müsste der Verfassungsschutz bis zur Eil-Entscheidung die Einstufung der
       AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ aussetzen. Dafür spricht laut
       AfD-Antrag, dass der Verfassungsschutz die AfD auch als „Verdachtsfall“
       weiter überwachen kann. Dagegen werde die AfD durch die Hochstufung
       „existenziell“ bedroht, weil ein „massiver“ Mitgliederschwund drohe.
       
       Als die AfD 2021 zum „Verdachtsfall“ erklärt wurde, erließ das
       Verwaltungsgericht Köln einen derartigen Hängebeschluss. Die Einstufung war
       daraufhin rund ein Jahr lang ausgesetzt, bis sie vom VG gründlich geprüft
       worden war. Damals wie heute ist Michael Huschens Vorsitzender der
       zuständigen VG-Kammer.
       
       Das Bundesamt könnte einem Hängebeschluss aber entgehen – indem es
       freiwillig eine Stillhaltezusage abgibt, das heißt: indem es die
       Hochstufung der AfD selbst vorläufig zurücknimmt und die entsprechende
       Meldung von seiner Webseite löscht. Das VG gab dem Bundesamt bis Freitag
       Zeit, sich zu äußern. Ab diesem Dienstag könnte auch der neue
       Bundesinnenminister Alexander Dobrindt dem Bundesamt entsprechende
       Weisungen geben.
       
       6 May 2025
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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