# taz.de -- Hochstufung der Afd vorläufig ausgesetzt: Vorerst nicht mehr „gesichert rechtsextremistisch“
       
       > Der Verfassungsschutz hat die Einstufung der AfD als „gesichert
       > rechtsextremistische Bestrebung“ bis zu einer Gerichtsentscheidung
       > zurückgenommen.
       
 (IMG) Bild: Extremistisch oder nicht? Der Verfassungsschutz geht nach wie vor davon aus, richtig zu liegen
       
       Freiburg taz | Die AfD wird vom Verfassungsschutz bis auf Weiteres nicht
       mehr als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ behandelt und
       bezeichnet. Eine entsprechende „Stillhaltezusage“ gab das BfV an diesem
       Donnerstag gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln ab. Es kam damit wohl
       einem Beschluss des Gerichts zuvor.
       
       Erst vorige Woche, am 2. Mai, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz
       bekanntgegeben, dass die AfD-Bundespartei nunmehr als „gesichert
       rechtsextremistisch“ eingestuft wird. Die damalige Innenministerin Nancy
       Faeser (SPD) hatte hierzu grünes Licht gegeben, es war eine ihrer letzten
       Amtshandlungen.
       
       Schon am Montag, [1][drei Tage später, klagte die AfD beim
       Verwaltungsgericht (VG) Köln gegen diese Hochstufung]. Die Klage war
       verbunden mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz und auf einen
       sogenannten Hängebeschluss. Bei einem derartigen Beschluss würde eine
       staatliche Maßnahme ohne jede inhaltliche Prüfung aufgrund einer reinen
       Folgenabwägung ausgesetzt. Aufgrund früherer Praxis galt es als gut
       möglich, dass das VG Köln eine Aussetzung der AfD-Hochstufung anordnen
       wird.
       
       Dem kam das Bundesamt für Verfassungsschutz nun mit seiner Stillhaltezusage
       zuvor. Es erklärte, dass es die AfD bis zur Entscheidung über den
       Eil-Antrag der AfD wieder als Verdachtsfall behandeln und bezeichnen wird.
       Auch die Pressemitteilung zur Hochstufung der AfD hat das Bundesamt von
       seiner Webseite gelöscht.
       
       ## Bewertung der AfD immer noch gerechtfertigt
       
       Das Amt betonte gegenüber dem Gericht zwar, dass es die Neubewertung der
       AfD immer noch für „gerechtfertigt“ hält und dass es „ohne Anerkennung
       einer Rechtspflicht“ handele. Dennoch ist diese Maßnahme für die AfD
       natürlich günstig. In den kommenden Monaten ist die Lage also wieder wie
       vor der Hochstufung.
       
       Dieser Rückzieher dürfte auch den politischen und medialen Umgang mit der
       AfD beeinflussen. So ist nun wohl nicht mehr möglich, unter Berufung auf
       die Hochstufung durch den Verfassungsschutz AfD-Politiker von
       Delegationsreisen auszuladen, wie im hessischen Landtag gerade geschehen.
       
       In der politischen Debatte kann man sich auch nicht mehr einfach auf den
       Verfassungsschutz berufen, wenn man die AfD als „extremistische Partei“
       bezeichnet. Dies ist nun eine private Meinungsäußerung, die aber wohl
       zulässig bleibt, weil es ja genügend Indizien hierfür gibt.
       
       ## Überwachung AfD geht weiter
       
       Die Aussetzung der Hochstufung wird allerdings kaum Auswirkungen auf die
       Überwachung der AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln haben. Die
       Überwachung von Telefonen und das Anwerben von Spitzeln ist auch bei einem
       extremistischen „Verdachtsfall“ möglich.
       
       Auch für mögliche [2][Berufsverbote gegen AfD-Funktionär:innen im
       öffentlichen Dienst] dürfte die Aussetzung keine große Bedeutung haben.
       Wahrscheinlich hätten Bund, Länder und Kommunen ohnehin erst mit der
       Entlassung von AfD-Kadern begonnen, wenn die Einstufung der Partei als
       „gesichert rechtsextremistisch“ nach mehrjährigen Gerichtsverfahren
       rechtskräftig geworden wäre.
       
       Die Stillhaltezusage entlastet aber nicht zuletzt die Kölner Richter:innen.
       Diese sind bis zu ihrer Entscheidung über den AfD-Eilantrag nun deutlich
       weniger unter Zeitdruck, weil die Belastung für die AfD ja zunächst
       entfallen ist. Das heißt zum Beispiel, dass beiden Seiten großzügigere
       Fristen für ihre Schriftsätze gegeben werden können. Dies ist wichtig, da
       es ja auch um die Bewertung des 1108 Seiten dicken BfV-Gutachtens zu den
       extremistischen Tendenzen der AfD geht.
       
       Es ist auch gut möglich, dass sich das Gericht noch mehr Zeit nimmt und die
       Unterlagen nicht erst oberflächlich prüft, wie dies im Eilverfahren üblich
       ist, sondern gleich die gründliche Prüfung im Hauptsacheverfahren vornimmt.
       Eine Entscheidung des VG Köln über die Einstufung der AfD-Bundespartei als
       „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ könnte dann erst gegen Ende
       dieses Jahres oder Anfang nächsten Jahres fallen.
       
       Nach Informationen der taz ist die Abgabe der Stillhaltezusage nicht auf
       Druck des neuen Innenministers Alexander Dobrindt (CSU) erfolgt, sondern
       vom BfV aufgrund eigener regelmäßiger Praxis vorgenommen worden. Es habe
       auch früher bereits derartige Stillhaltezusagen gegeben. Vermutlich hätte
       der Verfassungsschutz auch eine derartige Zusage für richtig gehalten, wenn
       Nancy Faeser Innenministerin geblieben wäre.
       
       8 May 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Klage-gegen-Einstufung/!6086555
 (DIR) [2] /Problemfall-AfD-Beamtinnen-und-Beamte/!6083294
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Bundesamt für Verfassungsschutz
 (DIR) Rechtsextremismus
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Schwerpunkt AfD
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Beobachtung durch Verfassungsschutz: AfD ist extremistischer Verdachtsfall
       
       Das Bundesverwaltungsgericht lehnt die Beschwerde der AfD gegen ihre
       Einstufung als „extremistischer Verdachtsfall“ ab. Revision ist nicht
       vorgesehen.
       
 (DIR) Problemfall AfD-Beamtinnen und Beamte: Sag mir, wo die Staatsfeinde sind
       
       Können Mitglieder der vielleicht bald auch offiziell „gesichert
       rechtsextremen“ AfD noch als Lehrkräfte arbeiten? Länder wollen
       Konsequenzen prüfen.
       
 (DIR) Konsequenzen aus AfD-Einstufung: Rechtsextreme Staatsdienstler in Berlin
       
       Nach der Hochstufung der AfD fordern Berlins Grüne ein konsequentes
       Vorgehen gegen Mitglieder der Partei mit Beamtenstatus in der Stadt. Der
       Senat windet sich.
       
 (DIR) Klage gegen Einstufung: AfD hofft auf Hängebeschluss
       
       Das Verwaltungsgericht Köln wird eventuell schon in Kürze die Hochstufung
       der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ aussetzen – bis zur
       gerichtlichen Entscheidung.