# taz.de -- Urteil zu Übergriff an Hamburger Uni: Für Körperverletzung verurteilt – nicht für Antisemitismus
       
       > Fast ein Jahr ist der Vorfall bei einer Antisemitismus-Vorlesung an der
       > Uni Hamburg her. Nun wurde eine Frau zu zehn Monaten auf Bewährung
       > verurteilt.
       
 (IMG) Bild: Anlass zur Auseinandersetzung: pro-palästinensischer Protest vor der Uni Hamburg
       
       Hamburg taz | Im Prozess zu einem [1][gewaltsamen Übergriff nach einer
       Antisemitismus-Vorlesung an der Uni Hamburg] ist eine junge Frau zu einer
       zehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die zur Bewährung
       ausgesetzt wird. Das Gericht sprach die 27-jährige Ayan M. wegen
       Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen die
       Staatsgewalt schuldig. Außerdem muss die Angeklagte 1.500 Euro an die
       Geschädigte und weitere Summen an Nebenkläger zahlen.
       
       Ayan M. war angeklagt worden, weil sie nach einer Ringvorlesung Elisabeth
       S., ein Vorstandsmitglied der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG) in
       Hamburg, geschlagen und beleidigt hatte. Die Angeklagte musste sich
       außerdem wegen eines weiteren Vorfalls wenige Monate später verantworten,
       bei dem sie als Teilnehmerin des Protestcamps „Finger weg von Rafah“ eine
       Polizeibeamtin mit der Faust geschlagen und einen weiteren Beamten
       angespuckt hatte.
       
       Die Stimmung ist angespannt an diesem Montagmorgen. Es geht für das
       Publikum weniger um Ayan M.s Taten, als vielmehr um eine politische
       Botschaft: Zwei Drittel der Anwesenden im Publikum tragen Kufiyas. Einige
       verdecken ihre Augen mit Sonnenbrillen. Die restlichen Zuschauer tragen
       gelbe Anstecknadeln in Schleifenform, ein Zeichen der Solidarität mit den
       Geiseln in Gaza.
       
       Auch Ayan M.s Verteidiger Adnan Aykaç verwandelt sein Plädoyer in eine
       politische Darbietung. Er zieht einen David-und-Goliath-Vergleich. „David
       sitzt heute hier“, sagt er und deutet mit dem Finger auf seine Mandantin.
       Zustimmendes Nicken einerseits und fassungsloses Kopfschütteln
       andererseits bekommt er aus dem Publikum, als er davon spricht, dass
       Israelkritik nicht mehr möglich sei, ohne als Antisemit bezeichnet zu
       werden. Daran beteiligten sich auch Presse und Justiz.
       
       ## Streit um die Geschichte der Kufiya
       
       „Das Blut eines Palästinensers ist im Vergleich zu israelischem Blut nichts
       wert“, sagt er und pfeffert seine Unterlagen auf den Tisch, ehe er zum
       Tatbestand zurückkehrt. Währenddessen sitzt Elisabeth S. mit übereinander
       geschlagenen Beinen am anderen Ende des Saals, kaut Kaugummi und stützt
       ihren Arm demonstrativ lässig auf die Rückenlehne ihres Stuhls. In anderen
       Momenten zupft sie nervös ihren roten Schal zurecht.
       
       Elisabeth S. warf der Angeklagten vor, sie bis zu 30 Sekunden lang gewürgt
       und mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Anschließend seien beide
       zu Boden gegangen. Dem vorausgegangen seien Beleidigungen, die S. mit ihrem
       Handy zu filmen drohte. Daraufhin eskalierte die Situation.
       
       Anwalt Aykaç versuchte diese Darstellung mit einem Video zu widerlegen, das
       er am dritten Prozesstag abspielen ließ. Das ganze Spektakel, wie der
       Anwalt unter Verweis auf die Aufzeichnung sagt, dauerte nur vier Sekunden.
       Beleidigungen seien nicht zu hören und ein tätlicher Angriff nicht
       eindeutig zu sehen. Er macht eine Kunstpause und plädiert im Anschluss auf
       Freispruch.
       
       In der Pause bis zur Urteilsverkündung erreicht die ohnehin aufgeheizte
       Atmosphäre einen Höhepunkt. Es gibt keine Annäherung im Gerichtssaal.
       Stattdessen diskutieren die Lager miteinander. Zwei Männer streiten um die
       Geschichte der [2][Kufiya]. „Was soll ich sonst für die [3][getöteten
       Kinder] tragen?“, fragt einer. Ein anderer sagt, es gebe keinen jüdischen
       Staat, als es darum geht, ob Israel und das Judentum getrennt voneinander
       betrachtet werden können.
       
       Während die Richterin das Urteil verliest, dreht die Angeklagte
       unauffällig unter dem Tisch Perle für Perle einer Gebetskette. Sie bleibt
       ruhig, ist aber sichtlich getroffen von den Anschuldigungen. „Es geht hier
       heute nicht um einen [4][politischen Konflikt,] sondern um konkrete
       Sachverhalte“, beginnt die Richterin die Begründung ihres Urteils.
       
       Das Video, Zeugenaussagen und ein medizinisches Gutachten würden die
       Version von Elisabeth S. stützen. Dass diese sich in Dauer und Intensität
       der Attacke möglicherweise geirrt habe, mache ihre Aussage nicht weniger
       glaubhaft: Zeitliche Einschätzungen seien in solchen Fällen häufig
       fehlerhaft.
       
       Ohnehin bewertet die Richterin die Aussagen von S. als glaubwürdig. Ihre
       Aussagen in der Hauptverhandlung, bei der Polizei und in Presse-Interviews
       würden einander gleichen. Jedoch seien nicht alle Spätfolgen, von denen S.
       berichtet – vermindertes Sehvermögen auf dem linken Auge sowie starke Kopf-
       und linksseitige Ohrenschmerzen –, auf die Auseinandersetzung
       zurückzuführen.
       
       Die Richterin geht das Video in ihrem Urteil durch: In Sekunde zehn falle
       die erste Beleidigung: „Sieht aus wie eine Hexe.“ Anschließend
       Schlaggeräusche und die Wortfetzen: „… in mein Gesicht getreten“. Der Griff
       in den Hals- und Nackenbereich sei zu sehen, ein Würgen aber nicht. In
       Minute eins gingen beide Frauen zu Boden, wiederholt sei „Bitte nicht!“ zu
       hören. Das Video sei vor allem eine akustische Wiedergabe des Konflikts,
       außerdem lückenhaft, so die Richterin. Gefüllt wurden diese durch
       Zeugenaussagen.
       
       Während die Richterin ihr Urteil begründet, stöhnen und seufzen Leute aus
       dem Publikum: Dass Ayan M. nicht vorbestraft ist und die Stimmung emotional
       aufgeheizt war, hat die Richterin mildernd in ihr Urteil einfließen lassen.
       Der Versuch von Elisabeth S., Ayan M. zu filmen, sei zudem eine Provokation
       gewesen.
       
       Die Angeklagte hätte laut der Richterin ihr Urteil beeinflussen können,
       wenn sie selbst gesprochen hätte. Ayan M. äußerte sich jedoch
       ausschließlich über ihren Anwalt. Nachfragen ließ sie nicht zu. Nun hat sie
       eine Woche Zeit, in Berufung zu gehen.
       
       28 Apr 2025
       
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