# taz.de -- Prozess wegen Beleidigung der Polizei: Wir Nazi-Enkelkinder
       
       > Ein Polizeibeamter wurde „Nazi-Enkel“ genannt: Der Prozess wegen
       > Beleidigung wirft Fragen um Kollektivbeleidigung und individuelle
       > Verantwortung auf.
       
 (IMG) Bild: Das Gebäude des Amtsgerichts Tiergarten heißt Kriminalgericht Moabit – und auch beim Prozess ging es um Namen und Bezeichnungen
       
       Schau auf unsere Nazi-Großeltern, wohin uns das gebracht hat“, will Lena K.
       letzten April zu einem Polizeibeamten am Rande eines Protestcamps vor dem
       Bundestag gesagt haben. Dann nennt sie ihn einen kleinen Nazi-Enkel, dafür
       wurde ihr am Donnerstag der Prozess gemacht.
       
       Der Saal im Amtsgericht Tiergarten ist schon halb gefüllt mit mehreren
       Kursen Jurastudierender im Referendariat, als die rund 20
       Familienangehörige, Freund*innen und Bekannte der Angeklagten dazukommen.
       Der Richter entschuldigt sich ob der Enge, er habe nicht mit so viel
       Interesse gerechnet. Vor aufmerksamem Publikum erklärt Lena K. dann, dass
       sie auf die deutsche Vergangenheit und rassistische Kontinuitäten hinweisen
       wollte, anstatt den Polizeibeamten persönlich zu beleidigen.
       
       Ihre Aussage sei als Reaktion auf seine Aufforderung an eine mit Akzent
       sprechende Frau zu verstehen, sie solle doch Deutsch sprechen. Faktisch ist
       Deutschland das Land der Nazi-Kinder, Nazi-Enkelkinder, Nazi-Urenkelkinder
       – und der Eingewanderten mit ihren Kindern und Enkeln. Ob man das dann
       Kollektivschuld nennt oder nicht, es bleibt [1][eine Verantwortung.]
       
       Die Rechtsprechung zu Beleidigungen balanciert immer zwischen der
       Meinungsfreiheit der beleidigenden Person und der Ehre der Beleidigten.
       Sowohl Ehre als auch Meinungsfreiheit sind dem deutschen Grundgesetz sehr
       wichtig, daher ist feines Abwägen erfordert.
       
       ## Beamtenbeleidigung ist kein Straftatbestand
       
       Auch wenn sich im Alltagsgebrauch der Begriff der Beamtenbeleidigung
       durchgesetzt hat, macht das deutsche Gesetz keinen Unterschied zwischen der
       Ehre von Polizist*innen und der Ehre normaler Bürger*innen. Auch die
       Kriterien für Kollektivbeleidigungen sind nicht sofort erreicht: Das
       [2][Kürzel ACAB] („All Cops are Bastards“, also „Alle Polizisten sind
       Bastarde“) darf zum Beispiel als Slogan zur Schau gestellt werden,
       allerdings nicht an einzelne Beamten gerichtet werden.
       
       Und auch die Aussage, dass [3][alle Soldaten Mörder seien], ist keine
       strafbare Beleidigung, solange nicht eine konkrete Gruppe adressiert wird,
       etwa aktive Bundeswehr-Soldat*innen. Ob der adressierte Polizeibeamte
       tatsächlich Vorfahren nationalsozialistischer Gesinnung hat oder nicht, ist
       dabei für seine Ehre gar nicht so wichtig: Man kann auch mit Wahrheit
       beleidigen.
       
       Nach einer guten Stunde stellt der Richter das Verfahren im Einvernehmen
       mit Verteidigung, Anklage und Angeklagter vorläufig ein. Die Auflage ist
       eine Geldzahlung in Höhe von 450 Euro. Das Geld muss Lena K. nun innerhalb
       von sechs Monaten überweisen, als Zahlungsempfänger wurde mit dem Richter
       [4][Pro Asyl] vereinbart. Der Verein setzt sich für den Schutz und die
       Reche von Geflüchteten und Migrant*innen ein. Das ist in einem Land der
       Nazi-Kinder, Nazi-Enkel und Nazi-Urenkelkinder ja eine gute Idee.
       
       13 Mar 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Deutschland-als-Taeterland/!5850771
 (DIR) [2] /Beschluss-des-Bundesverfassungsgerichts/!5316367
 (DIR) [3] /Alle-Soldaten-der-Welt-sind-Moerder/!1485537/
 (DIR) [4] /Pro-Asyl/!t5012390
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marie Gönnenwein
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Beleidigung
 (DIR) Prozess
 (DIR) Meinungsfreiheit
 (DIR) Social-Auswahl
 (DIR) Urteil
 (DIR) Deutscher Kolonialismus
 (DIR) Demonstration
 (DIR) NS-Straftäter
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Justizposse in Osnabrück: Freispruch in Sachen „Gurke“
       
       Der Organisator einer linken Demo, Roman R., wehrt sich juristisch gegen
       zwei Strafurteile wegen Polizisten-Beleidigung. In einem der beiden Fälle
       hat er Erfolg.
       
 (DIR) Deutschland als Täterland: Den Opfern zuhören
       
       Deutschland wäre gern was anderes, aber ist ein Täterland. Es müsste also
       den Zeigefinger gegen sich selbst erheben, bevor es ihn in die Welt
       richtet.
       
 (DIR) Prozess wegen Beleidigung der Polizei: Juristisches Nachspiel ohne Ende
       
       Ein Antifaschist aus Fulda soll die Polizei bei einer Demo 2019 beleidigt
       haben. Nun steht er zum vierten Mal vor Gericht.
       
 (DIR) Enkel arbeitet NS-Vergangenheit auf: Opa war ein Schreibtischmörder
       
       Bruno Nette war während der NS-Zeit an der Verfolgung und Ermordung von
       über 800 Menschen beteiligt. In einem Buch arbeitet sein Enkel nun das
       gründlich auf