# taz.de -- Justizposse in Osnabrück: Freispruch in Sachen „Gurke“
       
       > Der Organisator einer linken Demo, Roman R., wehrt sich juristisch gegen
       > zwei Strafurteile wegen Polizisten-Beleidigung. In einem der beiden Fälle
       > hat er Erfolg.
       
 (IMG) Bild: Gurke, Polizist oder Einsatzfahrzeug? Miezi ist sich da auch nicht ganz sicher
       
       Osnabrück taz | Roman R.* weiß, wie es sich es anfühlt, vor Gericht zu
       unterliegen. Zwei amtsgerichtliche Strafrechtsurteile waren gegen den
       Osnabrücker ergangen. Beide Male hatten Polizisten ihn angezeigt. Beide
       Male hatte die Staatsanwaltschaft Handlungsbedarf gesehen – und mit Kanonen
       auf Spatzen geschossen. Das wollte R. nicht auf sich sitzen lassen – und er
       wehrte sich.
       
       Mitte 2024 hatte R. sich als Zuschauer einer Gerichtsverhandlung im
       Vorbeigehen an mehreren Polizisten mit dem Mittelfinger die Brille
       hochgeschoben: 40 Tagessätze Geldstrafe zu 30 Euro. Ebenfalls Mitte 2024
       soll er als Anmelder einer linken Demo Polizisten als „Gurken“ bezeichnet
       haben: 30 Tagessätze zu 30 Euro. Den Mittelfinger erklärt er als
       unabsichtlich, als unbemerkt. Statt „Gurken“ habe er „Gurke“ gesagt,
       bezogen auf ein Polizeifahrzeug, das durch die Demo fuhr.
       
       R. [1][geht in Berufung], vor das Landgericht Osnabrück. Das zieht beide
       Verfahren zusammen und investiert zwei Verhandlungstage. R. bringt sich
       intensiv ein, fragt und hinterfragt, spürt Logikbrüchen nach, ficht gegen
       das, was er als „Framing der Polizei“ empfindet. Ruhig tut er das,
       sachlich. So treten auch seine Entlastungszeugen auf.
       
       Teils nimmt die Beweisaufnahme skurrile Züge an. „Um zu beweisen, dass ihr
       Einsatzfahrzeug zu modern ist, um als Gurke bezeichnet werden zu können,
       ich also Personen gemeint und deshalb den Plural verwendet haben muss“,
       habe die Polizei „Fotos vom Auto mitgebracht“, schüttelt R. den Kopf.
       
       Am Dienstagnachmittag fällt das Urteil. Es umfasst eine Niederlage für die
       Polizei und die Staatsanwältin, die R. in ihrem Schlussplädoyer vorgeworfen
       hatte, von ihm gehe „Feindseligkeit“ aus: Freispruch in Sachen
       „[2][Gurken]“. Das sei selbst dann nicht strafbar, „wenn es sich so
       abgespielt hätte wie von der Polizei geschildert“, sagt die Strafkammer.
       Ein „strafwürdiger und strafbedürftiger Ehrangriff“ liege nicht vor. Das
       Mittelfinger-Urteil ließ die Kammer allerdings bestehen.
       
       R. bezeichnet das Urteil als „Teil-Triumph“: „Es zeigt, dass es sich lohnt,
       sich zu wehren“, sagt er der taz. Ob er wegen des Mittelfingers
       weiterficht, vor dem Oberlandesgericht Oldenburg, weiß er noch nicht. Die
       „Feindseligkeit“ der Staatsanwältin bezeichnet R. als „politisch
       motivierten Begriff“.
       
       Am ersten Verhandlungstag der Berufung, Ende April, hatte der halbe Saal
       voller Polizei gesessen. „Die starke Polizeipräsenz unter den Zuschauern
       hat auf mich wie eine Einschüchterung gewirkt“, sagt Julian*, eine mit R.
       „solidarische Person“ der taz. Die beiden als Zeugen geladenen Polizisten
       seien „angespannt, patzig und konfrontativ“ gewesen.
       
       „Ein Polizist hat gegenüber dem Beschuldigten den [3][Mittelfinger] gezeigt
       und ihm eine dämliche Kusshand zugeworfen“, erzählt Ella*, eine weitere mit
       R. „solidarische Person“, die bei der Verhandlung dabei war. „Da ist mir
       alles aus dem Gesicht gefallen.“ Das Verhalten der als Zeugen und Zuschauer
       anwesenden Polizisten bezeichnet sie als „anmaßend und unhöflich“, als
       „ziemliche Shitshow“: „Einer von ihnen hat sich mit seinem Stuhl so breit
       gemacht, dass ein Entlastungszeuge nicht an ihm vorbeikam.“
       
       ## Sympathisanten füllen den Gerichtssaal
       
       Am Dienstag, dem zweiten Verhandlungstag im Berufungsverfahren, ist davon
       nichts zu spüren. Nur ein einziger Polizist ist da, als Zeuge. Saal 1 ist
       trotzdem überfüllt – Dutzende Sympathisanten erleben den Teil-Freispruch
       von R. mit. Viele kommen früh, warten dicht vor der Tür. Man rechnet
       offenbar damit, dass wieder viel Polizei auftaucht; Einlass ist nach
       Ankunftsreihenfolge.
       
       Das gilt auch für die Presse. Der Vorsitzende Richter des Verfahrens habe
       „keine gesonderte Platzzuweisung verfügt“, teilt Christoph Willinghöfer,
       der Sprecher des Gerichts, der taz mit. Da hilft nur: langes Warten vor dem
       Saal.
       
       Sympathisantin Ella* hatte die Bestätigung der doppelten Verurteilung
       befürchtet: „Als linke AktivistInnen sind wir Repressionen ja gewöhnt.“
       Ihre Skepsis hat sich dieses Mal nicht bewahrheitet. Julian* hatte gehofft,
       „dass sich in der Berufung irgendwann der gesunde Menschenverstand
       durchsetzt“. Sein Optimismus war nicht umsonst.
       
       Die Frage ist nun: Wie wirkt sich der „Gurken“-Freispruch auf kommende
       Demos vor Ort aus? Hat R. es nächstes Mal als Organisator leichter?
       Schwerer? Man wird sehen.
       
       * Namen geändert
       
       15 May 2025
       
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