# taz.de -- Telefonüberwachung und Handyortung: Es wird weiter mitgehört
       
       > Anders als gesetzlich vorgesehen spart sich der Senat eine Evaluation von
       > Überwachungsmaßnahmen der Polizei. Kritik kommt von der
       > Datenschutzbeauftragten.
       
 (IMG) Bild: Daten, Daten, Daten: Berlins schwarz-rote Koalition will die Telefonüberwachung ausweiten
       
       Berlin taz | Eigentlich sollten die Befugnisse der Berliner Polizei zur
       Überwachung von Telefonkommunikation sowie zur Handyortung am 1. April
       enden – und ihr Nutzen vor einer möglichen Verlängerung wissenschaftlich
       ausgewertet werden. Nun aber will die schwarz-rote Koalition diese
       Befristung streichen und auch die Evaluation fallen lassen. Ein
       entsprechender [1][Antrag von CDU und SPD] wurde am Montag im
       Innenausschuss des Abgeordnetenhauses mit den Stimmen der beiden Fraktionen
       sowie der AfD-Fraktion angenommen.
       
       „Die Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung haben sich aus unserer
       Sicht bewährt, sie sind unersetzlich“, sagte CDU-Innenpolitiker Burkard
       Dregger im Ausschuss. Sie würden ohnehin demnächst im Zuge der
       [2][bevorstehenden Novelle des Berliner Polizeigesetzes] ausgedehnt. „Bis
       dahin müssen die bestehenden Regeln in Kraft bleiben“, so Dregger.
       
       „Wenn wir jetzt nicht gehandelt hätten, wären die Fristen abgelaufen“,
       ergänzte SPD-Mann Martin Matz. Bei der Entfristung der
       Überwachungsbefugnisse handele es sich um eine „Vorschaltmaßnahme“ zur
       großen Gesetzesreform. Warum überhaupt eine Vorgabe zur Evaluation im
       Gesetzestext gestanden habe, „erschließe sich gar nicht“, sagte Matz.
       
       Die entsprechende Passage stammt aus der [3][letzten großen Reform des
       Berliner Polizeigesetzes] durch die damals rot-grün-rote Koalition im Jahr
       2021. SPD, Grüne und Linke hatten darin die Telekommunikationsüberwachung
       (TKÜ) zur Gefahrenabwehr – und damit über die Strafverfolgung hinaus –
       eingeführt sowie der Polizei die Ortung von Handys gestattet.
       
       ## Bedenken bei tiefen Grundrechtseingriffen
       
       Auf Drängen von Grünen und Linken, die Bedenken angesichts dieser
       Grundrechtseingriffe äußerten, waren beide Maßnahmen auf vier Jahre
       befristet sowie eine wissenschaftliche Auswertung vorgeschrieben worden –
       um zu prüfen „ob ein solches Instrument effektiv und verhältnismäßig ist“,
       wie der Linken-Abgeordnete Niklas Schrader am Montag vor dem Innenausschuss
       erklärte. „Wer so tief in die Grundrechte eingreifen möchte, der muss sich
       einer unabhängigen und objektiven Prüfung stellen“, forderte Schrader.
       
       Das sei „aus verschiedenen Gründen“ nicht möglich gewesen, schreiben CDU
       und SPD hingegen in ihrem gemeinsamen Antrag. Unter anderem sei die
       Evaluation wegen der „hohen Anforderungen an eine Sicherheitsüberprüfung
       der vorgesehenen unabhängigen wissenschaftlichen Sachverständigen“
       gescheitert, heißt es darin.
       
       ## Datenschutzbeauftragte kritisiert Innensenatorin
       
       Für Berlins [4][Innensenatorin Iris Spranger (SPD)] kein Problem: Sie habe
       „keine Bedenken“ bezüglich Entfristung und Verzicht auf Evaluation, sagte
       Spranger. Sie verwies auf zwei Berichte ihrer Verwaltung, in denen der
       Einsatz der fraglichen Überwachungsmaßnahmen dokumentiert wird. Die
       Berichte zeigten, dass „praktischer Bedarf“ für präventive TKÜ und
       Standortabfrage in Bezug auf Gefährder bestehe, so Spranger. „Berlin kann
       sich keine Befugnislücken leisten. Die Entfristung ist unerlässlich.“
       
       Dafür erntet Spranger allerdings deutliche Kritik von Berlins
       Datenschutzbeauftragter Meike Kamp. In einer Stellungnahme an den
       Innenausschuss, die der taz vorliegt, bemängelt Kamp die von Spranger
       genannten Senatsberichte als „äußerst knapp gehalten“. Sie beschränkten
       sich auf eine rein quantitative Darstellung der durchgeführten Maßnahmen –
       deren Anzahl sich im einstelligen bis niedrigen zweistelligen Bereich
       bewege.
       
       „Diese Berichte stellen keinen adäquaten Ersatz für eine unabhängige
       wissenschaftliche Evaluation dar. Ihr rein deskriptiver Charakter und ihr
       stark begrenzter Umfang erlauben keine fundierte Bewertung der
       Brauchbarkeit oder der Notwendigkeit der Maßnahmen“, stellt Kamp klar.
       Falle die Auswertung wie von CDU und SPD geplant weg, fehle eine „wichtige
       rechtsstaatliche Sicherung“, so Kamp. Das gefährde „die Ausgewogenheit der
       ursprünglichen Regelung“.
       
       Nach der Zustimmung im Innenausschuss kommt der Antrag nun ins Plenum des
       Abgeordnetenhauses; dort wollen CDU und SPD die Gesetzesänderungen Ende
       März beschließen.
       
       10 Mar 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.parlament-berlin.de/ados/19/InnSichO/vorgang/iso19-0210-v.pdf
 (DIR) [2] /Innere-Sicherheit-in-Berlin/!5923457
 (DIR) [3] /Berliner-Polizeigesetz/!5689604
 (DIR) [4] /Innensenatorin-Iris-Spranger/!t5827174
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hanno Fleckenstein
       
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