# taz.de -- Wenn das Kind ins Ausland entführt wird: Nicht ohne meinen Vater
       
       > Nikola H. war acht, als ihre amerikanische Mutter mit ihr in die USA zog
       > – gegen den Willen des Vaters. Ihre Geschichte ist kein Einzelfall.
       
 (IMG) Bild: Scheinbar heile Welt: Nikola H. am Schlachtensee in Berlin
       
       Die Joggingstrecke führt Nikola H. zweimal die Woche an den Ort, an dem es
       passiert ist. Sie läuft durch ruhige Straßen mit Kopfsteinpflaster, vorbei
       an Villen mit Gärten, in denen unter alten Bäumen Schaukeln hängen, vorbei
       an Zahnarztpraxen und Steuerberatungsbüros. Nach einiger Zeit glitzert
       hinter Bäumen der Berliner Schlachtensee in der Wintersonne.
       Sonntagsspaziergänger trotten gemächlich durch das Laub, Eltern mit Buggys
       und Hunden, Kinder in Schneeanzügen. Alles hier schreit heile Welt, für
       Nikola H. aber war die behütete Kindheit mit einem Schlag vorbei.
       
       Nikola H. wurde als Achtjährige in die USA entführt – nicht von einem
       Fremden, sondern von ihrer Mutter. Heute ist sie 51 Jahre alt. Ihr voller
       Name ist der taz bekannt, wurde aber auf ihren Wunsch abgekürzt, um die
       Identität ihrer Familie zu schützen. „Berlin ist ein Dorf“, sagt Nikola H.
       Fast ihr ganzes Leben hat sie hier verbracht. Als sie geboren wurde, war
       die Stadt noch in Ost und West geteilt. Nach ihrer Entführung ist sie
       hierher zurückkehrt.
       
       Die Entführung ist schon mehr als 40 Jahre her, es war die Nacht vom 11.
       auf den 12. Juli 1981. Nikola H.s Erinnerungen daran sind schwammig,
       lückenhaft. Nach vielen Jahren der Therapie hat sie endlich die Worte, um
       darüber zu sprechen. Und doch kann sie nicht alles beantworten: Manches hat
       sie vergessen, anderes verdrängt, zu traumatisch waren die Erfahrungen.
       Doch ein paar Momente haben sich für immer eingebrannt.
       
       Am Abend des 11. Juli fährt die Mutter mit Nikola H. und ihrem großen
       Bruder zu einer Freundin an den Schlachtensee, um dort zu übernachten, wie
       so oft. Doch diesmal ist alles anders:
       
       Ich erinnere mich, dass meine Mutter uns mitten in der Nacht geweckt hat.
       Dass sie gesagt hat: „Wir gehen jetzt.“ Ich erinnere mich, dass wir hinten
       aus dem Haus geschlichen sind, im Stockdunkeln, durch den Garten hinunter
       zum See. Ich erinnere mich, dass ich gefragt habe: „Warum können wir denn
       nicht vorne raus?“ Und dass meine Mutter geantwortet hat: „Da wartet die
       Polizei.“ Ich erinnere mich an die Angst. 
       
       Zuvor gab es einen Sorgerechtsstreit: Nikola H.s Mutter, eine
       US-Amerikanerin, hat zu diesem Zeitpunkt das alleinige Sorgerecht. Sie
       beschließt, gemeinsam mit ihrem neuen Mann, einem US-Offizier, und den
       beiden Kindern in die Vereinigten Staaten zurückzukehren. Nikola H.s
       deutscher Vater, der im selben Haus nur einen Stock über den Kindern lebt
       und sie bis dato jederzeit sehen darf, zieht vor Gericht, um seinerseits
       das alleinige Sorgerecht zu erstreiten. Einen Tag bevor das Urteil zu
       seinen Gunsten gefällt wird, ist die Mutter mit den Kindern schon auf dem
       Weg in die USA.
       
       Wenn ein Kind gegen den Willen eines mitsorgeberechtigten Elternteils ins
       Ausland gebracht wird, spricht man von einer grenzüberschreitenden
       Kindesentziehung. Besonders häufig passiert das nach der Trennung in
       binationalen Beziehungen, also wenn – wie etwa in Nikola H.s Fall – die
       Mutter nach der Trennung mit den Kindern in ihr Heimatland zieht, ohne dass
       der Vater seine Zustimmung gegeben hat.
       
       Wie viele Kinder jedes Jahr von einem Elternteil ins Ausland entführt
       werden, ist unklar. Anhaltspunkte liefern jedoch die Fallzahlen nach dem
       [1][Haager Kindesentführungsübereinkommen] (HKÜ), die jedes Jahr durch das
       Bundesamt für Justiz veröffentlicht werden. Im Jahr 2023 wurden demnach 236
       Kinder aus Deutschland ins Ausland entführt, die Dunkelziffer dürfte höher
       liegen. Denn es werden nur Entführungsfälle der etwa 100 Staaten erfasst,
       die dem Abkommen beigetreten sind. Viele arabische, afrikanische und
       asiatische Staaten gehören dem Abkommen nicht an, Entführungsfälle aus
       diesen Ländern werden also nicht mitgezählt.
       
       Entziehender Elternteil sind überwiegend die Mütter. Das bestätigt auch die
       Leiterin des [2][Internationalen Sozialdienstes (ISD)], Ursula Rölke. Beim
       ISD ist die Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende
       Kindschaftskonflikte und Mediation angesiedelt, eine der ersten
       Anlaufstellen für Betroffene. Nach dem Zerbrechen ihrer Beziehung halte
       junge Mütter ohne eigenes familiäres und soziales Umfeld häufig wenig im
       Land, erklärt Rölke. „Auch das Flüchten vor häuslicher Gewalt wird nicht
       selten als Grund angeführt.“ Um sich und ihre Kinder zu schützen, zögen sie
       ins Ausland – ungeachtet der Sorgerechtsregelung. Doch natürlich gibt es
       auch Väter, die ihre Kinder ohne Einverständnis der Mutter ins Ausland
       bringen: Gerade wurde ein Vater verurteilt, der seine Kinder aus Karlsruhe
       in den Libanon entführt hatte.
       
       Zuletzt gingen zwei Fälle mutmaßlicher Kindesentziehungen durch die Presse:
       der Sorgerechtsstreit zwischen Blockhouse-Erbin Christina Block und ihrem
       dänischen Ehemann, der in einer Entführung der Kinder in der Silvesternacht
       2024 gipfelte. Und der neuseeländische Vater, der mit seinen drei Kindern
       für Jahre im Busch untertauchte. Nicht immer bekommen die Fälle so viel
       mediale Aufmerksamkeit. Die meisten passieren im Stillen, lassen
       verzweifelte Eltern und traumatisierte Kinder zurück.
       
       Wie fühlt es sich an, wenn man als Kind aus seinem vertrauten Umfeld
       gerissen wird? Was ist das für ein Moment, in dem man versteht, dass es
       wohl keine Rückkehr nach Deutschland geben wird? Dass man den
       zurückgelassenen Elternteil vielleicht niemals wiedersieht?
       
       Der Tag von Nikola H.s Entführung war ein warmer Sommertag, heute ist es
       frostig. Den Großteil des Wegs war Nikola H. sehr gesprächig, 100 Meter vor
       dem Haus, aus dem sie entführt wurde, wird sie plötzlich wortkarg. Sie
       bleibt stehen, vergräbt die Hände in den Taschen und nickt in Richtung
       einer weißen Villa oberhalb des Sees. Am Rand des Grundstücks führt eine
       schmale Treppe hinunter zum Wasser.
       
       Ich erinnere mich, dass wir in ein hölzernes Boot gestiegen und über den
       See gerudert sind. Ich erinnere mich an ein Auto, das auf der anderen Seite
       wartete. An eine offene Beifahrertür, an eine Fahrerin. Dass mein Bruder
       und ich uns hinten auf den Fußboden legen mussten. Vor dem Fenster zog
       Berlin vorbei: Die Avus, das Huhn vom Wienerwald – den Weg kannte ich. Wir
       fuhren zum Flughafen Tegel. 
       
       Und dann? Stiegen sie direkt in ein Flugzeug oder harrten sie die Nacht am
       Flughafen aus? Hatten sie Gepäck dabei? Nikola H. weiß es nicht. Sie
       erinnert sich erst wieder an den folgenden Tag. Es ist der 13. Juni 1981,
       Flughafen Stockholm:
       
       Ich erinnere mich, dass meine Mutter und mein Stiefvater im Flieger vor mir
       und meinem Bruder saßen und dass ich zwischen die Sitze fragte: „Wo fliegen
       wir hin?“ Und dass meine Mutter antwortete: „Na, wir ziehen in die USA.“
       Ich erinnere mich an den Schreck, die Ungläubigkeit und die Tränen, als ich
       sagte: „Aber ich konnte mich doch gar nicht von meinem Vater
       verabschieden.“ Und wie mein Stiefvater antwortete – in einer Stimmlage,
       die ich von ihm noch nie gehört hatte: „Du wirst deinen Vater nie
       wiedersehen.“ 
       
       Eine Woche vor dem Spaziergang um den Schlachtensee hat Nikola H. zu sich
       nach Hause eingeladen, um ihre Geschichte zu erzählen. Sie lebt in einem
       bürgerlichen Bezirk am Rand von Berlin. Haus und Garten teilt sie mit ihren
       vier Kindern und einer grauen Katze. Von Ersteren sind nur die Schritte aus
       dem oberen Stockwerk zu hören, Letztere fordert maunzend
       Streicheleinheiten. Nikola H. sitzt an einem kleinen Holztisch am
       Küchenfenster. Draußen ist es bitterkalt, der Rosmarin vor dem Fenster ist
       von Frost überzogen. Drinnen riecht es nach Kaffee und Zimt, auf dem
       Küchentresen steht ein Rest Pekannuss-Pie.
       
       Vor Nikola H. liegen mehrere Fotoalben und ein dickes Buch. Ihr Vater hat
       es ihr geschenkt, als sie ein Teenager war. Es enthält Dokumente, die davon
       zeugen, was ihr passiert ist. Und wie es so weit kommen konnte. Scheidung,
       Sorgerecht, Unterhalt. Anwaltsschreiben, Briefe, Gerichtsurteile. Vorne im
       Buch steht eine Widmung: „Wenn man Erinnerungen und Wissen erwirbt, kann
       man die Vergangenheit vielleicht bewältigen.“
       
       Die Geschichte von Nikola H.s Entführung klingt bisweilen wie ein
       schlechter Film. Eine Villa, ein Boot, eine offene Beifahrertür? Manchmal
       kann sie selbst nicht glauben, was damals passiert ist. Dann fängt sie an
       zu zweifeln. Schließlich war sie damals erst acht Jahre alt und die
       Entführung liegt lange zurück. Vielleicht erinnert sie sich falsch?
       
       Nikola H.s Mutter bestätigt die wesentlichen Punkte in einem Telefonat mit
       der taz. Sie ist heute 85 Jahre alt und lebt noch immer in den USA. „Ich
       hatte damals riesige Angst, dass ich meine Kinder verlieren könnte“, sagt
       sie. Deshalb habe sie mit Nikola H. und ihrem Bruder noch vor der
       Urteilsverkündung das Land verlassen. In ihrer Version gibt es keine
       Polizei, die vor dem Haus wartet, und auch keine Fahrt mit dem Ruderboot.
       Aber das meiste stimmt überein: Sie habe die Kinder um drei Uhr nachts
       geweckt, dann ging es mit dem Auto der Freundin zum Flughafen und von dort
       in die USA. „Ich habe nicht darüber nachgedacht, ob ich etwas Illegales
       mache“, sagt sie.
       
       Die Entziehung eines Kindes ins Ausland ist strafbar und kann laut Paragraf
       235 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren
       geahndet werden. In Nikola H.s Fall wurde nie ein Urteil gesprochen. Bei
       Kindesentziehung handelt es sich um ein Antragsdelikt. Das heißt, die
       Straftat wird nur verfolgt, wenn der Elternteil, dem das Kind entzogen
       wurde, einen Antrag auf Strafverfolgung stellt. Das hat Nikola H.s Vater
       nicht getan, der Fall ist längst verjährt. Doch in einem
       Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 2. Juli 1982, der
       Nikola H. als beglaubigte Abschrift vorliegt, heißt es, der Fall sei den
       „sog. Entführungsfällen gleichzustellen“. Das ergebe sich aus dem
       „Verhalten der Mutter bei Abreise“. In einem Schreiben des zuständigen
       Richters heißt es, die Kindesmutter habe sich vor der
       Sorgerechtsentscheidung in die USA „abgesetzt, um dem möglichen negativen
       Spruch des Gerichts zuvorzukommen“.
       
       Teil des Sorgerechts ist auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Hat ein
       Elternteil das alleinige Sorgerecht, kann er mit den Kindern umziehen,
       wohin er möchte – von Nord- nach Süddeutschland oder auch ins Ausland. Für
       Nikola H.s Fall heißt das, ihre Mutter, die am Tag der Entführung noch das
       alleinige Sorgerecht hatte, durfte mit den Kindern das Land ohne die
       Zustimmung des Vaters verlassen, hätte diese aber direkt nach dem
       Urteilsspruch zurückbringen müssen.
       
       Nikola H. blättert durch die Seiten der Gerichtsakte, mit großer Ruhe
       erzählt sie von ihrem Leben. Das sei nicht immer so gewesen, sagt sie.
       Nikola H. war wütend, hat geweint und sich gefragt: Warum ich? Seit vielen
       Jahren versucht sie zu verstehen, wie es zu der Entführung kommen konnte.
       Die Akten helfen ihr dabei.
       
       1978 lassen sich Nikola H.s Eltern scheiden. Die beiden einigen sich
       darauf, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht erhält, der Vater ein
       großzügiges Umgangsrecht. So weit, so normal: Bis 1982 gab es kein
       geteiltes Sorgerecht; noch heute bekommen Mütter nach einer Scheidung
       häufiger das alleinige Sorgerecht zugesprochen als Väter. Doch in den
       Scheidungsunterlagen findet sich ein Zusatz. Dort steht: Die Kinder sollen
       in Deutschland, möglichst in Westberlin bleiben. Sollte sich die Mutter
       entscheiden, mit den Kindern in die USA zu ziehen, soll das Sorgerecht neu
       verhandelt werden. Bindend ist das nicht, zeugt aber davon, dass Nikola H.s
       Vater schon damals Sorge hatte, seine Ex-Frau könnte mit den Kindern das
       Land verlassen.
       
       Davon merken die Kinder nichts. Ihre Eltern ziehen aus der gemeinsamen
       Wohnung in ein Wohnprojekt, ihr Vater in den zweiten Stock, Nikola H.s
       Mutter und die Kinder in die Wohnung darunter. „Das waren alles Hippies“,
       sagt Nikola H. Fotos aus der Zeit zeigen Menschen mit langen Haaren,
       Sommerkleider, Gartenfeste. Nikola H. mit einem Stoffhund vom Rummel, die
       Bretterbude von ihrem Bruder. Die Türen im Haus stehen immer offen, die
       Kinder können selbst entscheiden, bei wem sie essen oder übernachten
       wollen. „Das war eigentlich ein Traum.“
       
       Nikola H.s Mutter beschreibt die Situation etwas anders. Ihr Ex-Mann habe
       sich wenig um die beiden Kinder gekümmert. Er habe sie nicht gewickelt,
       nicht gebadet, nie gekocht. Außerdem störte sie die antiautoritäre
       Erziehung ihres Ex-Mannes. „Bei ihm gab es keine Regeln“, sagt sie.
       
       1979 lernt Nikola H.s Mutter einen neuen Mann kennen, er zieht schnell bei
       ihnen ein. Der neue Mann ist charmant und interessiert an den Kindern. Und
       ganz anders als der Vater: „Er war im Militär, Major in der US-Luftwaffe,
       Pilot von Kampfflugzeugen im Vietnamkrieg. Also ganz anders drauf,
       autoritär und diszipliniert“, sagt Nikola H. Nach seinem Einzug habe die
       Mutter beschlossen, dass die Kinder den Vater nur noch jedes zweite
       Wochenende besuchen dürfen – statt wie bisher jederzeit.
       
       Ich erinnere mich noch gut an den Abend, an dem sie die Regel eingeführt
       hat. Es war geplant, dass ich bei meinem Vater übernachte. Ich bin also
       hoch zu ihm, meine Mutter hinterher. Sie haben sich heftig gestritten. Ich
       erinnere mich, dass beide an mir gezogen haben. Dass mein Vater schließlich
       losließ. Und dass meine Mutter mich aus der Wohnung zog. Danach durfte ich
       nicht mehr hoch. Ich habe oft in meinem Hochbett gelegen und mir
       vorgestellt, wie ich ein Loch durch die Decke bohre, damit ich zu meinem
       Vater kann. 
       
       An diese Situation erinnert sich Nikola H.s Mutter nicht, sie bestreitet
       den Vorfall aber auch nicht. „Wenn Nikola das heute noch erinnert, muss es
       eine traumatische Situation gewesen sein“, sagt sie.
       
       1980 heiratet Nikola H.s Mutter den US-Soldaten. Kurze Zeit später bekommt
       er die Nachricht, dass er in die USA versetzt wird; der Flug soll am 15.
       Juli 1981 gehen. Die Mutter kündigt an, ihn mitsamt den Kindern zu
       begleiten. Nikola H.s Vater beantragt das alleinige Sorgerecht, um ihren
       Fortgang zu verhindern.
       
       Wenn sich die Eltern nicht einigen können, bei wem die Kinder aufwachsen
       sollen, wird vom Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Psychologin
       Vicky Witt hat schon etliche davon erstellt. Sie weiß, worauf die
       Gutachterinnen und Gutachter schauen: „Wie ist die Beziehung zwischen
       Eltern und Kind? Wie gehen die Eltern mit Stress um, mit Konflikten? Sind
       sie dem Kind emotional zugewandt? Wie ist die Beziehung zu Geschwistern?
       Welchen Entwicklungsbedarf hat das Kind?“ Im Fokus stehen demnach Faktoren
       wie Stabilität, Sicherheit und der Wille des Kindes. Entscheidend ist auch
       Kontinuität: „Es wird versucht, das Kind nicht aus seiner bisherigen
       Lebenssituation herauszureißen“, sagt Witt.
       
       Auch im Fall von Nikola H. und ihrem Bruder stützt sich das Amtsgericht
       Charlottenburg in seinem Sorgerechtsbeschluss auf ein solches Gutachten.
       Darin heißt es, Nikola H. wolle in Berlin bei ihrem Vater bleiben, ihr
       großer Bruder habe zugestimmt, ein Jahr auf Probe in die USA zu gehen. Doch
       in beiden Fällen raten die Gutachter von einem Umzug ab. Nikola H. sei
       emotional instabil, auch ihr Bruder zeige Verhaltensauffälligkeiten.
       Angesichts dieser Befunde sei von einer Veränderung des sozialen Umfeldes
       derzeit abzuraten, die Migration stelle eine zusätzliche Belastung dar.
       
       Am 13. Juli 1981 wird die Entscheidung verkündet: Das Gericht spricht dem
       Vater das Sorgerecht für ein Jahr zu, danach soll neu entschieden werden.
       Doch bei der Urteilsverkündung sind Nikola H., ihr Bruder, ihre Mutter und
       ihr Stiefvater schon in den USA. Die Ausreisesperre, die für den Tag nach
       der Urteilsversprechung verhängt wird, kann die Entführung nicht mehr
       verhindern.
       
       Heute wäre Nikola H.s Entführung ein Fall für das Haager
       Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ), doch die USA traten dem Abkommen erst
       1988 bei, Deutschland erst 1990. Ziel des Abkommens ist die
       schnellstmögliche Rückführung des entführten Kindes.
       
       „Die Grundidee des HKÜ ist, dass nicht über die Sache selbst, also den
       Sorgerechtsstreit, entschieden wird, sondern dass das Kind zunächst dahin
       zurückgeführt wird, wo es seinen Lebensmittelpunkt hatte. Bei wem das Kind
       auf Dauer lebt, müssen dann die deutschen Gerichte entscheiden“, erklärt
       die Leiterin des Internationalen Sozialdienstes, Ursula Rölke. „Das ist der
       richtige Ansatz. Ansonsten würde es noch länger dauern.“ In der Regel
       dauere es selbst mit HKÜ zwischen drei Monaten und drei Jahren, bis die
       Kinder zurück in Deutschland seien.
       
       Das Abkommen erleichtert das Verfahren für viele Eltern deutlich, denn
       statt sich selbst einen Anwalt nehmen zu müssen, kümmern sich die Behörden
       der jeweiligen Länder um die Rückführung. In Deutschland ist das Bundesamt
       für Justiz zuständig.
       
       Nikola H.s Vater ist damals auf sich allein gestellt, er nimmt sich einen
       Anwalt und macht sich auf die Suche nach den Kindern. Acht Wochen lang weiß
       der Vater nicht, wo sie sind. In Briefen an seinen Anwalt, die die taz
       einsehen konnte, bittet er mehrfach um Herausgabe der neuen Adresse. Später
       erzählt er Nikola H. – so erinnert sie es heute –, er habe in seiner
       Verzweiflung alle Luftwaffenstützpunkte in den USA abtelefoniert, bis er
       denjenigen fand, an dem ihr Stiefvater stationiert war.
       
       Bis sich Vater und Tochter wiedersehen, dauert es sieben Monate. „Meine
       Welt war, dass unser Vater gar nicht wusste, wo wir sind“, sagt sie. Doch
       in der Zwischenzeit hatten ihre Eltern Kontakt. Das zeigen die Schreiben in
       dem Buch, das ihr Vater ihr geschenkt hat: handschriftliche Briefe, auf der
       Schreibmaschine getippte Dokumente der Anwälte – datiert im Takt von zwei
       bis drei Wochen. Verweise auf Telefonate, die stattgefunden haben müssen.
       „Meine Mutter hat mir davon nichts erzählt“, sagt Nikola H.
       
       Diese Form der Abschottung sei klassisch für Entführungsfälle, sagt Rölke.
       Der entführende Elternteil wisse meist genau, dass er das Kind nicht
       einfach ins Ausland bringen darf – und habe Angst, der andere könnte es
       sich auf gleichem Wege zurückholen. „Der Effekt ist: Ich schotte mich ab,
       ich schotte die Kinder ab, damit er sie mir nicht wegnehmen kann“, sagt
       Rölke.
       
       Für Nikola H. ist die Situation damals schwer zu fassen. Sie habe ihren
       Vater vermisst, gleichzeitig habe ihre Mutter wahnsinnig schlecht über ihn
       geredet. „Sie hat immer behauptet, dass unser Vater uns ihr wegnehmen
       wollte. Dass er die Gutachter manipuliert hat. Und den Richter.“ Irgendwann
       übernimmt sie die Version ihrer Mutter. „Ich glaube, das ist ein
       Schutzmechanismus: Wenn zu viel kaputt ist, braucht man irgendetwas, das
       heil ist“, sagt Nikola H. Deshalb habe sie die Welt in Gut und Böse
       geteilt. Mutter gut, Vater böse.
       
       So ein Verhalten sei typisch für Kinder in dieser Situation, sagt
       Psychologin Witt. Die Kinder kämen in einen extremen Loyalitätskonflikt.
       „Beide Seiten reißen an dem Kind, irgendwann hält es den Konflikt nicht
       mehr aus – und entscheidet sich für eine Seite.“ Oft komme es zu einer
       Allianzbildung mit einem Elternteil. „Erst wenn das Kind älter wird, kann
       es sich aus der Abhängigkeit von dem entführenden Elternteil lösen“, sagt
       Witt. Manche nehmen dann wieder Kontakt zum anderen Elternteil auf, wollen
       verstehen, was wirklich passiert ist.
       
       Als ihr Vater Nikola H. das Buch mit den Briefen und Gerichtsunterlagen
       schenkt, versteht sie, dass nicht alles, was ihre Mutter in den USA erzählt
       hat, stimmte. Etliche Stellen in dem Buch sind markiert. Daneben
       Ausrufezeichen, Fragezeichen, Kommentare wie: „What lies!? You lied so
       bad!“ und „haha, bitch“. Worte eines wütenden und enttäuschten Kindes.
       
       Doch auch an der Version ihres Vaters hat sie Zweifel. Er habe bei den
       Dokumenten für das Buch natürlich eine Auswahl getroffen. Dennoch lässt
       sich auf ihrer Grundlage erahnen, was in diesen sieben Monaten, in denen
       Nikola H. keinen Kontakt zu ihrem Vater hatte, passiert ist: Nikola H.s
       Mutter zweifelt das Urteil des Berliner Gerichts an, sie lässt ein
       Gegengutachten in den USA erstellen. Dem Vater teilt sie mit, er könne
       seine Kinder erst sehen, wenn er auf das Sorgerecht verzichte. Darauf lässt
       sich der Vater nicht ein. Es geht hin und her und hin und her. Es wird
       appelliert, gefordert, gedroht.
       
       Im Februar 1982 sehen Nikola H. und ihr Bruder den Vater zum ersten Mal
       wieder. Fotos zeigen sie am Strand in Boston. Der Vater hat den Arm um
       Nikola H.s Schultern gelegt. Ihr ist die Mütze tief ins Gesicht gerutscht,
       darunter grinst sie schief. Der Vater ist ihr fremd geworden, sieben Monate
       sind eine lange Zeit für eine Achtjährige. Sieben Monate hat sie seine
       Stimme nicht gehört, hat sie nicht mit ihm über die neue Schule geredet,
       ihre neuen Freunde, ihr neues Leben in Syracuse, New York. Sieben Monate
       hat er verpasst. Sieben Monate, in denen sich Nikola H.s Welt komplett
       verändert hat.
       
       Ihre Mutter und ihr Stiefvater haben in der Zwischenzeit einen alten
       Bauernhof gekauft. Ein paar Hektar Land, Kühe, Hühner, Fasane, Wald,
       Wiesen, ein riesiger Gemüsegarten. Ihrem Stiefvater habe die Vorstellung
       gefallen, autark zu leben – ohne Strom, ohne fließend Wasser, als
       Selbstversorger, sagt Nikola H. Da er den ganzen Tag auf dem
       Militärstützpunkt war, mussten Nikola H.s Mutter und die Kinder ran. Tiere
       füttern, Holz hacken, Mähen.
       
       Wir haben gelebt wie die Amish. An den Wänden hingen Petroleumlampen, und
       wir haben mit Holz geheizt, das wir selbst gefällt hatten. Wenn ich baden
       wollte, musste ich das Wasser auf dem Ofen erhitzen und nach oben zur Wanne
       tragen. Im Winter war es in den Schlafzimmern so kalt, dass man den Atem
       sehen konnte. 
       
       Vor Nikola H.s Familie hat ein altes Ehepaar auf dem Hof gelebt; als der
       Mann verstarb, verkaufte sie ihn. Auf Fotos sieht es aus, als habe sich
       seitdem nichts verändert. Auch ein Familienbild ist darunter. Aufgereiht
       sitzen sie auf dem taubenblauen Sofa. In der Mitte der Stiefvater in
       Uniform und die Mutter mit Fönfrisur und weißer Bluse, er die Hand auf
       ihrem Bein, links Nikola H., rechts ihr Bruder. Steif und aufrecht sitzen
       sie vor der Blümchentapete. Das Lächeln wirkt angestrengt.
       
       Uns ging es grottenschlecht auf dem Bauernhof. Mein Stiefvater war
       unheimlich streng, es gab viele Regeln. Wir durften zum Beispiel zu Hause
       kein Deutsch mehr sprechen. Wenn wir es trotzdem taten, wurde er wütend. Am
       schlimmsten war es, wenn er betrunken war. Dann hat er geschrien und mit
       Weingläsern geworfen. Ich habe immer versucht, meine Mutter zu beschützen.
       Mich hat keiner beschützt. 
       
       Warum hat sie damals nicht ihren Vater angerufen und ihm alles erzählt? Sie
       und ihr Bruder hätten sich nie getraut, mit jemandem darüber zu sprechen,
       was bei ihnen zu Hause los ist, sagt Nikola H. Zu groß war die Sorge vor
       der Enttäuschung der Mutter und der Wut des Stiefvaters, zu klein die
       Hoffnung, dass ein Gericht ihnen helfen würde.
       
       Als Erwachsene verstehe ich, warum wir uns so hilflos gefühlt haben. Wir
       waren damals sehr involviert in den Gerichtsprozess. Und wir wussten sehr
       genau, dass es darum geht, welches Elternteil das Sorgerecht bekommt und ob
       wir in die USA gehen oder nicht. Bevor es zur Entscheidung kam, wurden wir
       entführt. Das kreiert das Gefühl, dass dir niemand helfen kann. Durch ihr
       Verhalten hat uns unsere Mutter gelehrt: Das Gesetz kann dir nicht helfen,
       das Gericht nicht und das Jugendamt nicht. Ich entscheide, was dir
       passiert. Ich bin die höchste Gewalt. 
       
       Am 2. Juli 1982 verliert Nikola H.s Vater den Sorgerechtsstreit. Im
       Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg heißt es: „Dem Antrag des Vaters,
       ihm die elterliche Sorge zu übertragen, kann trotz der gutachterlichen
       Empfehlung nicht entsprochen werden, da zwischenzeitlich die Kinder ihren
       tatsächlichen Lebensbereich bereits gewechselt haben und sie sich in eine
       neue Umgebung einzuleben hatten.“ Da in dem Gutachten der Wechsel des
       sozialen Umfelds als Belastung bezeichnet worden sei, könne ein erneuter,
       durch Gerichtsbeschluss erzwungener Wechsel ebenfalls nicht zum Wohle der
       Kinder sein.
       
       Mit dem Urteil wird die Mutter für die Entführung belohnt, so scheint es.
       Doch das ist nicht der Punkt. „Im Familienrecht geht es nicht darum, einen
       Elternteil zu bestrafen, sondern es geht immer um das Wohl des Kindes“,
       erklärt Psychologin Witt. Sorgerechtsverfahren dauern demnach oft so lange,
       dass die Kinder in dem neuen Land sesshaft werden, Freunde finden. „Da ist
       es in der Regel nicht im Sinne des Kindes, es wieder aus seinem gewohnten
       Umfeld zu reißen.“
       
       Das deutsche Gericht scheint zudem keine Kenntnis über die Zustände auf dem
       Bauernhof zu haben. Es bezieht sich in seinem Urteil lediglich auf das
       Gutachten, was vor der Entführung in Deutschland erstellt wurde. Darin
       heißt es: „Der jetzige Ehemann der Mutter ist positiv beurteilt worden.“
       Das Gericht geht also davon aus, dass es den Kindern in den USA gut geht.
       
       Je älter Nikola H. wird, desto mehr rebelliert sie gegen ihre
       Lebenssituation. Im Sommer 1986 kommt es zum Eklat. Damals ist sie 13 Jahre
       alt.
       
       Ich musste mal wieder mähen. Abends kam mein Stiefvater zur Kontrolle. Ich
       hatte eine Schutzkappe vom Rasenmäher verloren. Mein Stiefvater drückte mir
       eine Taschenlampe in die Hand und sagte: „Geh suchen, du kommst nicht
       wieder ins Haus, bevor du sie gefunden hast.“ Es war dunkel, die Suche war
       natürlich völlig aussichtslos. Nach langer Zeit habe ich mich ins Haus
       geschlichen und meinen Vater in Berlin angerufen. „Ich kann hier nicht mehr
       wohnen“, habe ich gesagt. Und er hat geantwortet: „Du kannst bei mir
       wohnen. Jederzeit.“ 
       
       Ihre Mutter lässt sie gehen. Warum jetzt? Nach all den Bemühungen, sie in
       den USA festzuhalten, nach all den rechtlichen Streitigkeiten? Darüber kann
       Nikola H. nur mutmaßen, Unterlagen dazu gibt es keine. „Wahrscheinlich war
       sie einfach froh, mich endlich los zu sein“, sagt sie. In ihrer Stimme
       klingt Bitterkeit. Im Gegensatz zu ihrem Bruder, der sich stillschweigend
       in sein Schicksal gefügt habe, habe sie sich nicht an das neue Leben auf
       dem Bauernhof gewöhnen und den Launen ihres Stiefvaters beugen wollen. „Ich
       war immer das Problem“, sagt sie. Ihr Bruder, der zu diesem Zeitpunkt 17
       Jahre alt war, habe nach dem Motto „Ich bin hier eh bald raus“ gelebt, sagt
       Nikola H. Sie selbst hätte noch sehr viel länger dort ausharren müssen.
       
       Ihre Mutter sagt zur taz: „Wir hätten Nikola ohnehin nicht mehr festhalten
       können.“ An eine Regelung kann auch sie sich nicht erinnern. Zu damaligen
       Zeiten habe es am Flughafen keine Kontrollen gegeben. Nikola H. konnte die
       USA problemlos verlassen. Ende des Sommers landet sie in Berlin. Ihr Bruder
       bleibt in den USA. Auf die Erleichterung folgt schnell Ernüchterung. Nach
       fünf Jahren in den USA ist ihr Deutschland fremd geworden, Berlin ist nicht
       mehr ihr Zuhause. Es fällt ihr schwer, sich wieder einzuleben, in der
       Schule kommt sie nicht mit, Deutsch muss sie neu lernen. Und was noch
       schwerer wiegt: Bei ihrem Vater findet sie nicht das Zuhause, nach dem sie
       sich so gesehnt hatte.
       
       Vorher hatte meine Mutter zu mir gesagt: „Du willst bei dem leben? Das kann
       der doch gar nicht. Der kann sich doch gar nicht um dich kümmern.“ Da ist
       vielleicht auch ein Fünkchen Wahrheit dran. Ich habe es dann selbst erlebt.
       Mein Vater hat eigentlich nur gearbeitet. Tagsüber war er im Büro, abends
       kam er spät zurück. Gekocht hat er nie, es gab immer nur Käsebrot. Ich war
       sehr einsam. 
       
       Fotos zeigen Nikola H. und ihren Vater vor dem Weihnachtsbaum. Blass und
       ernst schaut sie in die Kamera. Es sei kein schönes Weihnachten gewesen,
       sagt Nikola H. heute. Sie habe den Baum besorgt und geschmückt, Geschenke
       daruntergelegt und versucht, ein festliches Essen zu kochen.
       
       Mir fehlte meine Mutter, mir fehlte die Geborgenheit, die sie ausstrahlte.
       Meine Mutter kann das, Kochen, Backen, Kuscheln, Weihnachten feiern, mein
       Vater kann das nicht. Ich kann nachvollziehen, dass sie uns nicht
       zurücklassen wollte. Doch was ich meiner Mutter auch heute noch vorwerfe:
       Sie hätte mit uns in Deutschland bleiben müssen. 
       
       Nikola H. hat sich oft gefragt, was damals schiefgelaufen ist, was ihre
       Eltern hätten besser machen müssen. Ihre Mutter habe sich damals für ihre
       neue Beziehung entschieden und nicht darüber nachgedacht, was das für sie
       und ihren Bruder bedeutet. Aus dem Zuhause gerissen zu werden, sich nicht
       verabschieden zu können. Den Vater nicht mehr regelmäßig zu sehen. Sich
       immer zwischen den Fronten zu fühlen. „Sie hätte mit uns in Deutschland
       bleiben müssen“, sagt sie wieder – und noch einmal mit Nachdruck: „Sie
       hätte bleiben müssen.“
       
       Für Kinder könne eine Entführung durch Mutter oder Vater „sehr, sehr
       belastend und traumatisierend sein“, sagt Psychologin Witt. Das Vertrauen
       in eine wichtige Bezugsperson werde erschüttert, dazu komme die Trennung
       vom anderen Elternteil. Diese Verunsicherung könne auch später zu
       Schwierigkeiten in sozialen Beziehungen führen. Nikola H. sagt: „Das ist
       eine Erfahrung, die ein Leben lang Angst macht, dass jedes aufgebaute
       Vertrauen zu einem Missbrauch führen kann.“
       
       Sie lebt heute in derselben Straße wie damals. Nur wenige hundert Meter
       entfernt ist das Haus, in dem sie bis zu ihrer Entführung mit ihrer Mutter
       und ihrem Bruder wohnte. Ihr heute 86-jähriger Vater lebt noch immer dort,
       in seiner Wohnung im zweiten Stock.
       
       Warum ist sie zurückgekehrt? „Ich versuche, mir alles zurückzuholen, was
       mir weggenommen wurde“, sagt sie. Deshalb umgibt sie sich mit Dingen aus
       der Vergangenheit. Im Keller reiht sich Fotoalbum an Fotoalbum, sie hat
       noch ihre Tagebücher aus Kinder- und Jugendtagen und eine Box voll mit
       Erinnerungsstücken. In ihrem Treppenhaus eine Ahnengalerie: Fotos in
       Schwarz-weiß hängen neben bunten, ihre Mutter, ihr Vater, ihr Bruder,
       Nikola H. und die vier Kinder. „Ich brauche das, um meine Familie
       zusammenzuhalten.“
       
       Ihre Eltern reden nicht mehr miteinander, ihr Bruder will keinen Kontakt
       zum Vater.
       
       Und Nikola H.? Die versucht zu reparieren, was zerbrochen ist.
       
       Mit ihrer Mutter macht sie seit ein paar Wochen eine Online-Therapie. Sie
       habe verstanden, dass ihre Mutter sie nicht aus bösem Willen in die USA
       gebracht hat, sondern weil sie eben dachte, dass es das Beste sei. Dass die
       Entführung für alle traumatisch war – auch für ihre Mutter. Und dass sich
       die Vergangenheit nicht mehr ändern lässt, aber die Zukunft. Sie entschied
       sich, ihrer Mutter zu verzeihen – auch um ihrer selbst willen. „Ich wollte
       nicht allein sein, ich wollte eine Familie haben“, sagt sie.
       
       Nikola H. war zehn Jahre verheiratet, dann die Scheidung. Auch die
       Beziehung danach ging in die Brüche. Ihre Kinder sollen nicht darunter
       leiden, sondern ihre Väter sehen können, wann und wie oft sie wollen. Und
       auch wenn Nikola H. schon das eine oder andere Mal darüber nachgedacht hat,
       aus Berlin wegzuziehen, würde sie das nie ohne ihre Kinder tun – geschweige
       denn sie dazu überreden, mit ihr zu gehen und ihre Väter zurückzulassen,
       sagt sie. „Ich werde bleiben.“
       
       Und wie sie da sitzt, in ihrer Küche, in der es nach Kaffee und Zimt
       riecht, die graue Katze zu ihren Füßen, im Treppenhaus die Schritte eines
       ihrer vier Kinder, wird klar: Nikola H. versucht, ihnen das Zuhause zu
       schaffen, das sie nie hatte.
       
       5 Feb 2025
       
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