# taz.de -- Schutz für Geflüchtete: Dem Bruch lauter entgegentreten
       
       > Ein virtuelles Treffen in Sachen Kirchenasyl findet positives
       > Abschlussstatement. Berliner Bischof verteidigt das Recht, Geflüchtete zu
       > schützen.
       
 (IMG) Bild: Kirchenasyl ist ein humanitäres Ausnahmerecht
       
       Berlin taz | Acht Mal haben deutsche Behörden in den zurückliegenden
       Monaten Kirchenasyle gebrochen. Dies geschah in Hamburg,
       Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und
       Mecklenburg-Vorpommern. Nur zwei dieser Fälle wurden bekannt: Letzten
       Dezember holten Polizisten in voller Kampfkleidung eine sechsköpfige
       afghanische Familie [1][aus einer Gemeindewohnung in Schwerin]. Und diesen
       Herbst schoben Polizisten einen [2][Afghanen aus einer Hamburger
       Kirchenwohnung] nach Schweden ab.
       
       Am Mittwoch trafen sich VertreterInnen der [3][Kirchenasylbewegung] in
       einem Webinar und befanden: Wir müssen dem lauter entgegentreten! „Das
       müssen wir im Interesse der Betroffenen tun, aber auch im Interesse der
       Gesellschaft, denn Kirchenasyl ist ein humanitäres Ausnahmerecht, das die
       Gesellschaft braucht“, sagt der evangelische Bischof von Berlin, Christian
       Stäblein.
       
       „Ich möchte in keiner Gesellschaft leben, in der es kein Kirchenasyl und
       keine geschützten Räume gibt“, so Stäblein weiter, der auch
       Flüchtlingsbeauftragter der Evangelischen Kirche in Deutschland ist. Es sei
       eine Illusion, „durch Abwehr ließe sich Migration steuern“.
       
       Mehr als 2.000 Kirchenasyle gibt es derzeit in katholischen, evangelischen
       und in Freikirchen. Was unterschied die acht Fälle von den anderen? Wenig,
       findet Dietlind Jochims von Asyl in der Kirche. „Die Gemeinden haben nichts
       falsch gemacht.“
       
       ## Stimmung ist ungut
       
       Die Abschiebungen aus dem Kirchenasyl heraus seien eher der politischen
       Stimmung geschuldet, die zu wenige Abschiebungen beklagt und zu viele
       Kirchenasyle. Eins hätten diese acht Fälle dann allerdings doch gemeinsam:
       Das Härtefalldosier, das Asyl in der Kirche geschrieben hätte, um gegenüber
       den Behörden einen Verbleib der Flüchtlinge in Deutschland zu begründen,
       sei vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt worden.
       
       Das aber, so Jochims, sei nichts Besonderes, das geschehe in zahlreichen
       anderen Fällen auch. Und hier sei es wiederum die politische Stimmung, die
       in diesen Einzelfällen die Ausländerbehörden zur Abschiebung motiviert
       hätte.
       
       Kirchenasyl gewähren christliche Gemeinden an Geflüchtete, die kein
       Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, bei denen eine Abschiebung aber eine
       unzumutbare Härte darstellen würde. Das Kirchenasyl gibt den Behörden
       Zeit, den Fall noch einmal zu prüfen. Fast alle Kirchenasyle betreffen
       derzeit sogenannte Dublin-Fälle, also Menschen, die in den EU-Staat
       zurückgeschickt werden sollen, den sie bei ihrer Flucht zuerst erreicht
       hatten. Das kann Bulgarien sein, wo Flüchtlinge monatelang inhaftiert
       wurden, Polen und Litauen, von wo aus sie nach Belarus zurückgeprügelt
       wurden, oder auch Schweden, das Asylanträge nicht nachvollziehbar ablehnt.
       
       Oft hilft das Kirchenasyl dann einfach, die Frist zu überbrücken, während
       der diese Staaten bereit und verpflichtet sind, die Asylbewerber
       zurückzunehmen. Somit sind fast alle Kirchenasyle erfolgreich. Kirchenasyle
       sind nicht illegal, ihr Bruch durch die Polizei ist es aber auch nicht.
       Doch der Bruch verletzt einen jahrzehntelangen Brauch und den Respekt vor
       der Institution Kirche.
       
       29 Nov 2024
       
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