# taz.de -- Finanzierung von Hilfseinrichtungen: Schutz im Frauenhaus auf eigene Kosten
       
       > Viele Betroffene müssen für den Aufenthalt in einer Schutzeinrichtung
       > selbst aufkommen. Die Folge: enorme zusätzliche Hürden für die
       > Schutzsuchenden.
       
 (IMG) Bild: Manche Frauen müssen hier für ihre Unterkunft zahlen: Frauenhaus in Hannover
       
       Hamburg taz | Die beiden Mitarbeiter*innen einer Frauenberatungsstelle
       im niedersächsischen Holzminden kennen das Problem mit den Kosten: Eine
       Frau erzählte ihnen vor kurzem in der Beratung, dass sie sich den
       Frauenhausaufenthalt nicht leisten könne. „Es musste dann erst mal eine
       bezahlbare Alternative mit genügend Kapazitäten gefunden werden, das ist
       nicht leicht“, sagt eine der beiden Berater*innen, die anonym bleiben
       wollen.
       
       Bundesweit sind nur elf Prozent der Frauenschutzeinrichtungen für
       Betroffene kostenfrei. Das geht aus dem am gestrigen Dienstag
       veröffentlichen Monitor „Gewalt gegen Frauen“ der Berichterstattungsstelle
       geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte
       hervor. In den meisten Einrichtungen werden die Unterbringungskosten nur
       unter bestimmten Bedingungen übernommen. Laut [1][einer Studie des
       Frauenhauskoordinationsnetzwerkes] musste jede vierte Frau in Deutschland
       2023 ihren Aufenthalt im Frauenhaus zumindest anteilig selbst zahlen. So
       auch in Niedersachsen.
       
       Stefanie Jäkel vom niedersächsischen Sozialverband sagt, das Problem
       betrifft vor allem Frauen, die finanziell nicht eigenständig sind, aber
       keine Sozialleistungen erhalten. [2][Zahlen müssen also zum Beispiel
       Student*innen, Rentner*innen, Frauen mit prekärem Aufenthaltsstatus,
       EU-Bürger*innen, die noch keine fünf Jahre in Deutschland leben und
       Erwerbstätige.] 
       
       Mit teils gravierenden Folgen: So hat die Studie der
       Frauenhauskoordinierungsnetzwerk auch ergeben, [3][dass selbst zahlende
       Frauen häufiger zur misshandelnden Person zurückgingen, als jene, bei denen
       die Finanzierung für die Unterbringung sichergestellt war.] Der
       niedersächsische Sozialverband fordert vom Land deshalb ein einheitliches
       Finanzierungskonzept, welches sicherstellt, dass Schutzsuchende kostenfrei
       Hilfe erhalten.
       
       Eine Regelung auf Bundesebene fehlt bisher. [4][Im Bundeskabinett wurde
       zwar am vergangenen Mittwoch das Gewalthilfegesetz beschlossen], welches
       ein Recht auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer Gewalt sowie
       den finanziellen Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem schaffen soll.
       Doch [5][der Deutsche Juristinnen Bund kritisiert], dass der Rechtsanspruch
       erst ab 2030 gelten soll. „Bis dahin können wir gar nicht warten“, sagen
       die Mitarbeiter*innen der Beratungsstelle in Holzminden. [6][Ohnehin
       ist nach dem Bruch der Ampel unklar, ob sich die nötige parlamentarische
       Mehrheit für die Verabschiedung des Gesetzes überhaupt noch findet.]
       
       ## Zusätzliche Hürden für die Betroffenen
       
       In Niedersachsen lag der durchschnittliche Tagessatz, den Betroffene im
       Frauenhaus im Jahr 2023 pro Kopf zahlen mussten, bei 18 Euro. Die
       Tagessätze variieren allerdings von Kommune zu Kommune, von Haus zu Haus
       zwischen zehn und 160 Euro pro Tag und Kopf, sagt Jäkel. Grund für die
       unterschiedlichen Sätze ist die uneinheitliche Finanzierung der
       Frauenhäuser in Niedersachsen. Und damit steht das Land nicht alleine dar.
       Nur wenige Bundesländer haben Regelungen, die jegliche Kostenbeteiligung
       der Schutzsuchenden ausschließen.
       
       Die einzelfallorientierte Tagessatzfinanzierung verhindert einen
       niedrigschwelligen Zugang zum Hilfsangebot für Gewaltbetroffene. „Auch bei
       10 Euro pro Tag stehen bald horrende Summen im Raum, vor allem, wenn Kinder
       mit einziehen“, sagt Jäkel. Die Leiterin eines Frauenhauses in Hannover,
       die auch anonym bleiben will, sagt, es sei ein „Unding, dass eine Frau, die
       sich vor ihrem Partner in Sicherheit bringen muss, selbst bezahlt. Ich
       wende mich mit jeder Faser meines Herzens dagegen. Egal ob 1 oder 100 Euro
       pro Tag, das ist unerträglich.“
       
       Doch selbst wenn ein Finanzierungsanspruch besteht, bedeutet die
       Tagessatzfinanzierung eine zusätzliche bürokratische Hürde. „Die erste
       Frage an eine Schutzsuchende muss dann lauten: In welcher
       Einkommenslebenssituation befinden Sie sich?“, sagt Jäkel. „Obwohl die
       erste und einzig wichtige Frage lauten sollte: Wie können wir sie
       bestmöglich schützen?“
       
       In der Regel gehen die Frauenhäuser bis zur Klärung der Finanzierung in
       Vorleistung. „Manche Frauenhäuser haben deshalb bis zu 30.000 Euro offene
       Rechnungen“, berichtet Sylvia Haller, Vertreterin von der Zentralen
       Informationsstelle Autonome Frauenhäuser.„Für Mitarbeiter*innen ist es
       schrecklich, jemanden abweisen zu müssen, aber tun sie das nicht, bleibt
       das Frauenhaus oft selbst auf den Kosten sitzen.“
       
       Das kann auch passieren, wenn jemand an einem anderen Ort untergebracht
       werden muss. „Gerade wenn eine weitere Entfernung zur gewalttätigen Person
       bestehen muss, dann wäre es schön, wenn innerhalb Niedersachsens, aber auch
       in Bayern, die gleichen Finanzierungsregelungen bestehen“, sagt eine der
       Mitarbeiter*innen der Beratungsstelle in Holzminden.
       
       „Ich finde es schlimm, wenn eine Frau Schutz sucht und wir keine Antworten
       haben, weil wir nicht wissen wie viel sie in einem anderen Bundesland oder
       einer andern Kommune bezahlen muss. Das verunsichert total. Ich hatte
       Frauen, die sich deshalb gegen ein Frauenhaus entschieden haben.“ Probleme
       ergeben sich auch, wenn die Kommune, in die die Schutzsuchende vermittelt
       wurde, von der Herkunftskommune das Geld verlangt, in dieser aber andere
       Regelungen gelten. Ein bürokratischer Kraftakt.
       
       „Das ist eine Verantwortungsverkehrung“, sagt Mira Lambertz vom Frauenhaus
       Lüneburg. „Die Menschen in Beratungsstellen und Frauenhäusern versuchen,
       die Istanbul-Konvention umzusetzen, während die Verantwortlichen
       zuschauen.“ Sie wünscht sich, dass unabhängig von parteipolitischen Kalkül
       an die von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder gedacht wird.
       
       „Die Problematik wird individualisiert, obwohl es sich um ein strukturelles
       Problem handelt“, sagt Haller von der Zentrale Informationsstelle Autonome
       Frauenhäuser und kritisiert deswegen den im Gewalthilfegesetz geplanten
       Rechtsanspruch.„Frauen, die akut Gewalt erleben, müssen dann wieder erst
       einen einzelfallabhängigen Anspruch geltend machen“, so Haller.
       
       ## Es besteht Handlungsbedarf
       
       „Minimaler Wunsch wäre, dass wir gute Länderregelungen haben, großes Ziel
       ist eine bundeseinheitliche Lösung.„Die Leiterin eines Frauenhaus in
       Hannover ist auch für eine einheitliche Lösung, hat aber Bedenken: „Sollte
       das Land die Finanzierung erhöhen, darf das nicht dazu führen, dass die
       Kommune ihre Finanzierung um eben diesen Betrag kürzt.“ Außerdem dürfe die
       Politik sich nicht bloß an Mindestanforderungen orientieren und dürfe die
       Bedürfnisse der Einrichtungen nicht außer Acht lassen.
       
       „Grundsätzlich obliegt die Finanzierung der Frauenhäuser der örtlichen
       Daseinsvorsorge der Landkreise und Kommunen“, teilt das niedersächsische
       Sozialministerium auf taz-Nachfrage mit. Nach der Möglichkeit einer
       landesrechtlichen Regelung gefragt, heißt es: „Nur über eine
       bundesgesetzliche Regelung kann der gleichwertige Zugang zum Hilfesystem
       endlich bundesweit verbindlich geregelt werden.“ Niedersachsen will auf die
       bundesgesetzliche Regelung, also das Gewalthilfegesetz, warten und es bis
       dahin beim Flickenteppich belassen.
       
       Thüringen zeigt gerade, dass es auch anders geht: Zum Jahreswechsel tritt
       dort ein Gesetz in Kraft, welches kostenfreien Schutz für Betroffene
       sicherstellen soll. Es bestehe einfach Handlungsbedarf, teilt das
       zuständige Sozialministerium auf Nachfrage mit: „Trotz des
       Kabinettsbeschlusses ist noch keineswegs gesichert, dass sowohl der
       Bundestag als auch der Bundesrat dem Gewalthilfegesetz zustimmen werden.“
       
       Das Handlungsbedarf besteht zeigen auch aktuelle Zahlen des
       Bundeskriminalamtes, die [7][2023 einen Anstieg von zur Anzeige gebrachter
       häuslicher Gewalt um 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr] belegen. In
       Niedersachsen ist der Anstieg laut Zahlen der Landespolizei sogar noch
       höher.
       
       „Ich mache den Job schon 33 Jahre, wir waren schonmal weiter. Wir erleben
       gerade einen heftigen Backlash“, sagt die Leiterin eines Frauenhauses in
       Hannover. Die Zahl der Betroffenen steige. Schutzräume und Beratungsstellen
       fehlten. Die Kosten für die Betroffenen seien eines von vielen dringenden
       Problemen, die einer schnellen Lösung durch die Verantwortlichen bedürfen,
       sagt sie.
       
       „Das Land schläft den Schlaf der Gerechten. Bund, Land, Landkreis und
       Kommune schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu“, sagt Stefanie
       Jäkel vom niedersächsischen Sozialverband. „Ausbaden müssen das am Ende die
       Frauen und Frauenhausmitarbeiter*innen, die versuchen Lösungen zu
       finden, um jeder Frau helfen zu können.“
       
       Niedersachsens Nachbarbundesländer gehen schon länger einen anderen Weg. In
       Bremen und Hamburg ist die einzelfallabhängige Finanzierung Geschichte.
       Aber auch ein Flächenland wie Schleswig- Holstein stellt mit dem
       Finanzierungsausgleichsgesetz bereits eine einzelfallunabhängige
       Kostenübernahme für den Platz im Frauenhaus sicher – seit 1996.
       
       Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist unter der Nummer 116 016 rund um
       die Uhr erreichbar.
       
       4 Dec 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.frauenhauskoordinierung.de/fileadmin/redakteure/Publikationen/Statistik/2024-10-08_Langfassung_Frauenhausstatistik_2023_final.pdf
 (DIR) [2] https://www.bmfsfj.de/resource/blob/240216/969bd2f27283109c202a07928c0aa480/kostenstudie-zum-hilfesystem-fuer-betroffene-von-haeuslicher-und-geschlechtsspezifischer-gewalt-data.pdf
 (DIR) [3] https://www.frauenhauskoordinierung.de/fileadmin/redakteure/Publikationen/Statistik/2024-10-08_Langfassung_Frauenhausstatistik_2023_final.pdf
 (DIR) [4] https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/gesetzesvorhaben/gewalthilfegesetz-2321756
 (DIR) [5] https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st24-41
 (DIR) [6] /Gewalthilfegesetz-im-Kabinett/!6048402
 (DIR) [7] https://www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2024/Presse2024/240607_PM_BLB_Haeusliche_Gewalt.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marie Dürr
       
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