# taz.de -- BND-Überwachung: Unverhältnismäßig und verfassungskonform
       
       > Die BND-Überwachung ist grundsätzlich verfassungskonform. Aber ist das
       > Scannen von Billionen Nachrichten wegen einigen Dutzend Verdachtsfällen
       > angemessen?
       
 (IMG) Bild: Ach, was wird da nur gescannt: BND-Zentrale in Berlin
       
       Als Edward Snowden vor rund zehn Jahren die Massenüberwachung
       internationaler Kommunikation durch den US-Geheimdienst NSA aufdeckte, war
       die Empörung in Deutschland groß. Dabei macht der deutsche
       Bundesnachrichtendienst (BND) auch nichts anderes: Er überwacht anhand
       bestimmter Suchbegriffe und -nummern strategisch die Kommunikation aus
       Deutschland ins Ausland sowie die Kommunikation zwischen Ausländern im
       Ausland. Nur die innerdeutsche Kommunikation ist für ihn tabu.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat sich jetzt mit der BND-Überwachung des
       Kommunikationsverkehrs zwischen Deutschland und dem Ausland beschäftigt,
       diese im Grundsatz gebilligt und nur einzelne Regelungen beanstandet, etwa
       eine mangelhafte Kontrolle des BND. Man mag das halbherzig finden, immerhin
       werden in E-Mails und Messenger-Nachrichten sehr persönliche, manchmal
       sogar intime Dinge ausgetauscht, etwa sexuelles Begehren,
       Krankheitsverläufe, spirituelle Erweckungserlebnisse.
       
       Andererseits spielt die strategische Überwachung in der Praxis keine große
       Rolle. Obwohl hier Billionen von Nachrichten jährlich gescannt werden,
       bleiben laut Statistik am Ende nur einige Dutzend relevante Kommunikationen
       übrig, die dann vom BND näher geprüft werden.
       
       Die jüngsten Zahlen betreffen das Jahr 2021: Da gab es zehn Treffer im
       Bereich der Schleuserkriminalität, vier Treffer zum internationalen
       Terrorismus und null Treffer zu Cyberangriffen, weil man seit 2019 gar
       nicht mehr danach suchte.
       
       Die Massenüberwachung führt also faktisch zu fast nichts. Andere Methoden
       wie Spitzel sind offensichtlich viel ergiebiger. Auch unter diesem
       Gesichtspunkt hätte das Bundesverfassungsgericht die Verhältnismäßigkeit
       prüfen sollen.
       
       Zum Glück hat sich auch die Aufregung nach den Snowden-Enthüllungen wieder
       gelegt. Wer will und kann, verschlüsselt seine Nachrichten, und die anderen
       haben bei der Kommunikation mit dem Ausland vermutlich mehr Angst vor den
       dortigen Geheimdiensten als vor dem deutschen.
       
       7 Nov 2024
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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