# taz.de -- Gerichtsverhandlung über Pressefreiheit: Er will ein Verbot des Verbots
       
       > Der Journalist Arne Semsrott hat im laufenden Verfahren illegalerweise
       > Gerichtsbeschlüsse veröffentlicht. Er will den entsprechenden Paragrafen
       > kippen.
       
 (IMG) Bild: Arne Semsrott (rechts) mit seinen Anwälten vor dem Berliner Landgericht am 16.10.2024
       
       Berlin taz | „Wir können uns vorstellen, das Verfahren einzustellen“, sagt
       Richter Bo Meyer und blickt Richtung Anklagebank. Dort sitzt am
       Mittwochnachmittag neben dem Beschuldigten, dem Journalisten und Gründer
       der Transparenzplattform Frag den Staat, sein Verteidiger Lukas Theune und
       schüttelt den Kopf.
       
       Wird das Verfahren eingestellt, kann Semsrott nach Hause gehen. Dann muss
       er weder eine Geldstrafe zahlen noch bis zu ein Jahr in Haft. Das ist das
       mögliche Strafmaß für sein Vergehen: Semsrott hatte im August 2023 [1][drei
       Gerichtsbeschlüsse aus einem laufenden Verfahren] gegen Aktivist*innen
       der Letzten Generation online gestellt. Das ist – solange ein
       Gerichtsverfahren noch läuft – nach Paragraf 353d Nr. 3 des
       Strafgesetzbuches verboten. [2][Semsrott hält den Paragrafen aber für
       verfassungswidrig] und will, dass er abgeschafft wird. Deshalb will er
       keine Einstellung des Verfahrens. Semsrott will vor das
       Bundesverfassungsgericht ziehen.
       
       Veröffentlicht hatte Semsrott drei Beschlüsse im Zusammenhang mit
       Ermittlungen zur Letzten Generation. Das Gericht hatte darin
       Hausdurchsuchungen bei den Klimaktivist*innen, die Abschaltung der
       Webseite und das Abhören des Pressetelefons der Gruppe angeordnet.
       
       Das seien sehr große Eingriffe in die Grundrechte, findet Semsrott. Im
       Verhältnis dazu habe das Gericht die Begründungen für sein Handeln sehr
       kurz gefasst. [3][Meinungs- und Pressefreiheit] habe das Gericht nicht
       ausreichend berücksichtigt. Nachdem über den Fall breit öffentlich
       diskutiert worden war, wollte Semsrott Transparenz schaffen und
       veröffentlichte die Dokumente.
       
       ## Was sich geändert hat
       
       „Ich gebe zu, dass ich die Beschlüsse veröffentlicht habe, und mir war
       bewusst, dass es den Paragrafen gibt“, sagt er zu Beginn der
       Hauptverhandlung am Landgericht Berlin. Das Verbot von amtlichen Dokumenten
       während laufender Verfahren hält Semsrott für nicht mehr zeitgemäß: Seit
       1975, als der Paragraf eingeführt wurde, habe sich das Medienumfeld stark
       gewandelt. Es gebe dank Internet nicht mehr wenige Medien, die als
       Gatekeeper fungierten, sondern eine Fülle an Medienorganen, darunter viele
       unseriöse, die Falschmeldungen verbreiteten.
       
       Um in diesem Dschungel an Informationen Transparenz zu bieten und allen
       Menschen die Möglichkeit zu geben, sich selbst ein Bild zu machen, müssten
       Originaldokumente einsehbar sein. Zumal sich bei der Zusammenfassung von
       juristischer Fachsprache leicht Fehler einschlichen. Wortwörtliche Zitate –
       auch sie sind nach 353d verboten – könnten dies verhindern und die
       Glaubwürdigkeit von Medienerzeugnissen erhöhen.
       
       Richter Meyer ist der Argumentation wohl nicht ganz abgeneigt. „Wenn
       Grundrechte im Spiel sind, kommt es immer auf eine Abwägung an“, sagt er.
       Oft müssten mehrere Grundrechte miteinander abgewogen werden, und so sei es
       auch in diesem Fall. Meinungs- und Pressefreiheit stünden dem Recht auf ein
       faires, geordnetes Verfahren gegenüber, in dem weder Richter noch Schöffen
       von der Medienberichterstattung beeinflusst würden. Beschuldigte müssten
       geschützt werden.
       
       Semsrott hatte das Einverständnis der Beschuldigten eingeholt – und ihre
       Namen geschwärzt. Eine geladene Sachverständige ist Franziska
       Oehmer-Pedrazzi, Professorin für Kommunikationswissenschaften in der
       Schweiz. Sie forscht zu Medien und Justiz. Vor Gericht gibt sie an, Studien
       zufolge hätten Medienberichte nur einen geringen Einfluss auf
       Gerichtsurteile. Ein Einfluss von Originaldokumenten oder wörtlichen
       Zitaten sei nicht untersucht worden.
       
       Dem Staatsanwalt leuchtet die Argumentation von Semsrott und
       Anwält*innen offenbar nicht ein, hält das Vergehen aber für gering.
       Semsrott habe sich schuldig gemacht, sei aber geständig und habe keine
       Sensationslust befriedigen wollen, sondern öffentliches Interesse. Er halte
       daher eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 50 Euro für angemessen, erklärte
       er im Schlussplädoyer.
       
       Das Urteil soll am Freitag fallen. Semsrott will, dass der Richter den Fall
       direkt ans Bundesverfassungsgericht überträgt. Das wird er voraussichtlich
       nicht tun. Dann braucht Semsrott einen Schuld- oder auch einen Freispruch.
       Bei letzterem könnten sich Journalist*innen künftig auf die
       Rechtsprechung in diesem Fall beziehen. Wird Semsrott schuldig gesprochen,
       will er vor den Bundesgerichtshof und wenn notwendig vor das
       Bundesverfassungsgericht ziehen.
       
       16 Oct 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://fragdenstaat.org/blog/2023/08/22/hier-sind-die-gerichtsbeschlusse-zur-letzten-generation/
 (DIR) [2] /Arne-Semsrott-ueber-seine-Anklage/!5992152
 (DIR) [3] /Ermittlungen-gegen-FragDenStaat/!5974078
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Johanna Treblin
       
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