# taz.de -- Arne Semsrott verurteilt: Das Ziel ist Karlsruhe
       
       > Wegen der Veröffentlichung von Gerichtsbeschlüssen wurde ein Journalist
       > verurteilt. Ihm kommt das recht, er möchte das entsprechende Gesetz eh in
       > Karlsruhe kippen.
       
 (IMG) Bild: Hat gut lachen: Frag den Staat-Gründer Arne Semsrott während des Prozesses
       
       [1][Arne Semsrot]t hat sich verurteilen lassen. Er hat [2][wissentlich
       gegen das Gesetz verstoßen]. Weil er es in diesem Fall richtig fand. Und
       weil er das Gesetz, gegen das er verstoßen hat, für unvereinbar mit der
       [3][Pressefreiheit] hält. Sein Ziel ist Karlsruhe: Das
       Bundesverfassungsgericht soll den Paragrafen 353d Nummer 3 kippen.
       
       Der verbietet es, amtliche Dokumente aus laufenden Verfahren wortwörtlich
       zu zitieren oder komplett zu veröffentlichen. Semsrott hatte sich im Falle
       von [4][drei Gerichtsbeschlüssen] zu Klimaaktivist*innen der Letzten
       Generation über das Verbot hinweggesetzt.
       
       Dass der Journalist und Gründer der Transparenzplattform [5][Frag den
       Staat] sich dem Verfahren gestellt hat, die Beschlüsse nicht wieder von der
       Homepage genommen und die Einstellung des Verfahrens abgelehnt hat, ist ein
       großer [6][Verdienst für die Pressefreiheit]. Mit dem Paragrafen zensiert
       der Gesetzgeber Journalist*innen – ohne Nachweis, dass eine
       Veröffentlichung amtlicher Dokumente tatsächlich Schaden anrichtet, wie
       Ausführungen einer Professorin für Kommunikationswissenschaften vor Gericht
       gezeigt haben.
       
       ## Studien können keinen Schaden nachweisen
       
       Franziska Oehmer-Pedrazzi war als Sachverständige geladen. Sie verwies auf
       eine sehr dünne Studienlage. Die wenigen Untersuchungen beruhten auf
       Aussagen von Richtern, ob sie sich von Medienberichten in ihrer
       Entscheidung beeinflussen ließen. Nur wenige sagten: ja.
       
       Das wunderte weder Oehmer-Pedrazzi noch den Vorsitzenden Richter im
       Verfahren gegen Semsrott – müssten Richter andernfalls doch zugeben, dass
       sie weder so unabhängig noch unparteiisch entscheiden, wie es vorgesehen
       ist. Eine große Aussagekraft haben die Untersuchungen also nicht. Dennoch
       konnte sich das Gericht letztlich nicht zu einem Freispruch durchringen.
       
       In dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten, ist das wohl bekannteste
       Rechtsprinzip und sollte auch hier Anwendung finden. Der Gesetzgeber sollte
       nicht prinzipiell daran zweifeln, dass Journalist*innen ihrer
       Sorgfaltspflicht nachkommen, wie sie die Pressegesetze der Länder vorsehen.
       Wer dagegen verstößt, kann auch ohne 353d Nummer 3 belangt werden. Eine
       Vorzensur braucht es nicht.
       
       20 Oct 2024
       
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 (DIR) [4] https://fragdenstaat.org/blog/2023/08/22/hier-sind-die-gerichtsbeschlusse-zur-letzten-generation/
 (DIR) [5] https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2024/10/sachsenwald/
 (DIR) [6] /Ermittlungen-gegen-FragDenStaat/!5974078
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Johanna Treblin
       
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