# taz.de -- EuGH-Urteil zu Asylrecht: Neue Prüfung in Deutschland erlaubt
       
       > In Griechenland Asyl, in Deutschland nur Schutz: Deutsche Behörden dürfen
       > den Status von Flüchtlingen erneut prüfen. Eine Klage dagegen ist
       > gescheitert.
       
 (IMG) Bild: Flüchtlingen, die wie hier 2020 auf der Insel Lesbos ankommen, droht in Griechenland trotz Asylstatus die Obdachlosigkeit
       
       Freiburg taz | Flüchtlinge, die bereits in Griechenland Asyl erhielten,
       haben in Deutschland nicht automatisch ebenfalls Anspruch auf Asyl. Das
       entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) an diesem Dienstag in einem
       Grundsatzurteil. Es betrifft allein in Deutschland einige zehntausend
       Menschen.
       
       Wer in [1][Griechenland als Flüchtling] anerkannt ist, wird meist
       obdachlos. Nur bis zur Anerkennung besteht Anspruch auf Unterbringung in
       einem staatlichen Camp. Wegen der hohen Arbeitslosigkeit und weil die
       wenigsten Flüchtlinge griechisch sprechen, ist es sehr schwer, Arbeit und
       eine Wohnung zu finden. Es gibt in den ersten zwei Jahren auch keine
       finanzielle Unterstützung für anerkannte Flüchtlinge.
       
       Die meisten [2][anerkannten Flüchtlinge] ziehen daher weiter in andere
       EU-Staaten. Als Asylberechtigte dürfen sie zwar in andere Staaten reisen,
       aber dort nicht dauerhaft wohnen und auch nicht arbeiten. Von 2018 bis 2022
       haben daher rund 76.600 in Griechenland anerkannte Flüchtlinge in
       Deutschland einen neuen Asylantrag gestellt, um dauerhaft hier bleiben zu
       können. Hauptherkunftsländer dieser Personen sind Afghanistan, Syrien und
       Irak.
       
       Eigentlich sind Asylanträge laut dem deutschen Asylgesetz unzulässig, wenn
       jemand schon in einem anderen Land Asyl erhalten hat. Der EuGH entschied
       jedoch bereits 2019, dass dies nicht gilt, wenn den anerkannten
       Flüchtlingen in diesem anderen Land unmenschliche Behandlung droht. Seit
       2022 entscheiden deutsche Verwaltungsgerichte, dass asylberechtigte
       Flüchtlinge in der Regel nicht nach Griechenland zurückgeschickt werden
       dürfen, weil sie dort ihre Grundbedürfnisse („Bett, Brot und Seife“) nicht
       befriedigen können.
       
       ## Syrerin klagte auf vollen Asylstatus
       
       Offen war aber die Frage, ob nun in Deutschland ein neues Asylverfahren
       durchgeführt werden muss oder ob der griechische Asylstatus auch hier gilt.
       Darüber musste nun der EuGH auf Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts
       entscheiden.
       
       Im konkreten Fall ging es um eine Syrerin, die 2018 in Griechenland als
       asylberechtigt anerkannt wurde, in Deutschland aber nur den subsidiären
       Schutz für Bürgerkriegsflüchtlinge erhielt. Weil bei diesem Status der
       Anspruch auf Familiennachzug sehr restriktiv ist, klagte die Syrerin auf
       den vollen Asylstatus.
       
       Der EuGH entschied nun, dass die griechische Asyl-Entscheidung von den
       deutschen Behörden nicht automatisch übernommen werden muss. Dies sei im
       EU-Recht nicht vorgeschrieben. Die deutschen Behörden sind nur
       verpflichtet, die griechischen Gründe zu berücksichtigen. Der Asylanspruch
       kann aber hier neu geprüft werden. (Az.: C-753/22)
       
       Die Asyl-Entscheidung kann in Deutschland also schlechter ausfallen als in
       Griechenland, wenn die Lage im Herkunftsland anders eingeschätzt wird, sich
       inzwischen verändert hat oder deutsche Behörden Flüchtlingen nicht glauben.
       
       Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden
       bereits über rund 65.600 Asylanträge von in Griechenland anerkannten
       Flüchtlingen entschieden. Danach erhielten nur 19 Prozent auch in
       Deutschland Asyl, 40 Prozent bekamen subsidiären Schutz. Bei 22 Prozent
       wurden sonstige Abschiebungshindernisse wie Krankheiten festgestellt, 6
       Prozent der Anträge erledigten sich formal, etwa durch Ausreise, und 13
       Prozent haben die Ämter ohne jede Schutzgewährung abgelehnt.
       
       ## Auslieferung eines kurdischen Türken abgelehnt
       
       In einem zweiten Urteil entschied der EuGH am Dienstag, dass ein kurdischer
       Türke von Deutschland nicht zur Strafverfolgung an die Türkei ausgeliefert
       werden darf, weil er in Italien 2010 als Asylberechtigter anerkannt worden
       war. (Az.: C-352/22)
       
       18 Jun 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Gefluechtete-auf-Lesbos/!6003464
 (DIR) [2] /Schwerpunkt-Flucht/!t5201005
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Asylrecht
 (DIR) EuGH
 (DIR) Schwerpunkt Flucht
 (DIR) GNS
 (DIR) Asylverfahren
 (DIR) Literatur
 (DIR) Schwerpunkt Europawahl
 (DIR) Social-Auswahl
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Türkischer Asylbewerber: Bei Rückkehr droht die Haft
       
       Das Migrationsamt verweigert dem türkischen Staatsbürger B. Asyl, obwohl er
       seine Verfolgung belegen kann. Der Flüchtlingsrat findet das skandalös.
       
 (DIR) Roman über Fluchtroute Mittelmeer: Eine Kreuzfahrt mit Folgen
       
       Frau aus der Mittelklasse trifft Geflüchteten: „Das Meer von unten“ von
       Marie Darrieussecq ist eine große Erzählung über die Bedingungen von
       Mitleid.
       
 (DIR) Flüchtlingspolitik als Abschreckung: Ausgelagert nach Albanien
       
       Italien will Asylverfahren nach Albanien auslagern. Andere Staaten wollen
       folgen. Sieht so wirklich die Zukunft der EU-Flüchtlingspolitik aus?
       
 (DIR) Verschleppte Flüchtlinge in Nordafrika: Die Sahara als Waffe
       
       Tausende Afrikaner werden auf ihrer Flucht nach Europa verschleppt. Die EU
       zahlt dafür Geld an nordafrikanische Länder.