# taz.de -- AfD-Prozess in Münster: Faschos bleiben Faschos
       
       > Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Die
       > AfD darf als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden.
       
 (IMG) Bild: Das Oberverwaltungsgerichts in Münster findet auch, dass die AfD ein rechtsextremistischer Verdachtsfall ist
       
       Münster dpa/taz | Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach
       einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu Recht
       als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Gericht bestätigte
       am Montag in Münster ein Urteil aus der Vorinstanz. Damit darf der
       Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur
       Beobachtung der Partei einsetzen.
       
       Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar keine Revision
       zu. Die AfD kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
       einlegen. Sie hat auch bereits angekündigt, diesen Weg gehen zu wollen.
       „Wir werden selbstverständlich die nächste Instanz anrufen“, sagte
       AfD-Bundesvorstandsmitglied Roman Reusch laut einer Mitteilung der Partei.
       
       Wie auch immer: In Münster hat die Partei nun erst einmal kapitalen
       Schiffbruch erlitten. Die Befugnisse des Verfassungsschutzes seien
       „keineswegs grenzenlos weit“, aber eine wehrhafte Demokratie dürfe auch
       kein „zahnloser Tiger“ sein, betonte Gerald Buck, vorsitzender Richter des
       5. Senats, in der Begründung der Entscheidung.
       
       Vor allem bei der Beobachtung einer besonders geschützten politischen
       Partei müsse der Verfassungsschutz „hinreichend verdichtete Umstände“
       vorlegen können, die darauf hinweisen, dass eine Gruppierung möglicherweise
       Bestrebungen gegen die freiheitliche Grundordnung verfolge. Das sah der
       Senat im Fall der Einstufung der AfD als rechtsextremistischer
       Verdachtsfall gegeben.
       
       ## „Unzulässige Diskriminierung“
       
       Es gebe nach Überzeugung des Senats den begründeten Verdacht, „dass es den
       politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD
       entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen
       rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen“, hieß es in der Begründung. Das
       sei laut Grundgesetz eine „unzulässige Diskriminierung“.
       
       So liege dem Senat „eine große Anzahl“ von gegen Migranten gerichtete
       Äußerungen vor, „mit denen diese auch unabhängig vom Ausmaß ihrer
       Integration in die deutsche Gesellschaft systematisch ausgegrenzt werden
       und trotz ihrer deutschen Staatsangehörigkeit ihre vollwertige
       Zugehörigkeit zum deutschen Volk in Frage gestellt wird“.
       
       Daneben bestünden hinreichende Anhaltspunkte für den Verdacht, dass die AfD
       „Bestrebungen verfolgt, die mit einer Missachtung der Menschenwürde von
       Ausländern und Muslimen verbunden sind“, so das Gericht. Außerdem liegen
       nach Auffassung des Senats bei der AfD darüber hinaus „Anhaltspunkte für
       demokratiefeindliche Bestrebungen vor, wenn auch nicht in der Häufigkeit
       und Dichte wie vom Bundesamt angenommen“.
       
       ## AfD-Flügel „erwiesen extremistische Bestrebung“
       
       Die AfD hatte sich [1][in dem Berufungsverfahren dagegen gewehrt], dass der
       Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten
       AfD-„Flügel“ und die Jugendorganisation Junge Alternative als
       extremistischen Verdachtsfall führt. Beim Flügel geht es zusätzlich um die
       Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung. Was das Gericht
       ebenfalls für rechtmäßig erklärte.
       
       Auch in erster Instanz hatte bereits [2][das Verwaltungsgericht Köln] den
       Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend
       Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der sich
       [3][seit zehn Jahren kontinuierlich radikalisierenden Partei]. Dem schloss
       sich das OVG jetzt an. Damit darf der Verfassungsschutz die Partei
       weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Bewertungsmaßstab
       ist das Bundesverfassungsschutzgesetz.
       
       Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts von Nordrhein-Westfalen zur
       Verdachtsfall-Beobachtung der AfD hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser
       (SPD) die Eigenständigkeit des Bundesamts für Verfassungsschutz betont.
       „Das heutige Urteil zeigt, dass wir eine wehrhafte Demokratie sind“, sagte
       Faeser am Montag. Der deutsche Rechtsstaat habe Instrumente, um die
       Demokratie vor Bedrohungen von innen zu schützen. „Genau diese Instrumente
       werden auch eingesetzt und sind jetzt erneut von einem unabhängigen Gericht
       bestätigt worden“, fügte die Ministerin hinzu, zu deren
       Verantwortungsbereich das Bundesamt gehört.
       
       Faeser sagte, der Verfassungsschutz habe einen klaren gesetzlichen Auftrag,
       gegen Extremismus vorzugehen. Dabei arbeite er eigenständig. Die Bewertung
       der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall sei von der
       Sicherheitsbehörde sorgfältig begründet und nun bereits in zweiter Instanz
       für rechtmäßig befunden worden. „Im Rechtsstaat entscheiden unabhängige
       Gerichte“, sagte Faeser. Sie betonte: „Wir werden die rechtliche Bewertung
       weiter von der politischen Auseinandersetzung, die wir in Parlamenten und
       öffentlichen Debatten führen, klar trennen.“
       
       13 May 2024
       
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