# taz.de -- Photovoltaik im Kleingarten: Strom von der Laube
       
       > Ein Ehepaar will sich im Schrebergarten neben Gemüse auch mit Energie
       > versorgen – und stößt auf Widerstand beim Gartenvorstand. Jetzt wird
       > geklagt.
       
 (IMG) Bild: Solaranlagen im Schrebergarten? Das müssen jetzt die Gerichte klären
       
       Berlin taz | Solarstrom aus dem Schrebergarten? Das ist viel schwerer als
       gedacht. Ein Ehepaar aus Königs Wusterhausen bei Berlin wehrt sich nun per
       Klage gegen das Verbot des Kleingartenvorstands, [1][ein Balkonsolaranlage]
       auf seinem Gewächshaus zu betreiben.
       
       Die [2][Deutsche Umwelthilfe] und der Kleingartenverein FairBund
       unterstützen sie dabei – und fordern Klarheit von der Regierung mit einer
       Änderung des Kleingartengesetzes oder über das Solarpaket II. Es gehe
       darum, „den Kleingärtner:innen ein Recht auf Solaranlagen zu
       gewährleisten“, erklärte Anton Marx von FairBund am Dienstag bei der
       Vorstellung der Klage: „Optimal wäre eine ausdrückliche Zulässigkeit, damit
       keine Fragen offen bleiben.“
       
       2022 hatte das Ehepaar Lau eine Solaranlage gekauft und auf dem eigenen
       Gewächshaus des [3][Schrebergartens] installiert. Peter Lau begründet diese
       Entscheidung: „Auch ich als Bewohner eines Mietshauses möchte meinen
       Beitrag dazu leisten, Energie zu sparen und meinen ökologischen Fußabdruck
       so klein wie möglich zu halten.“ Außerdem werden die Sommer heißer und
       gerade in Brandenburg immer trockener. Das Gemüse brauche Bewässerung, für
       die brauche es Strom. Warum diesen nicht selbst erzeugen, fragt Peter Lau.
       
       Eigentlich ist das Betreiben von Photovoltaikanlagen und auch die Nutzung
       von eigenem Strom nicht direkt im Bundeskleingartengesetz verboten,
       erklärte Sebastian Lange, Rechtsanwalt des Ehepaars. Das Problem sei, dass
       es keine klaren Regelungen gebe. Zuerst sei die Installation beim
       Gartenvorstand auf Begeisterung gestoßen, dann kamen Einwände.
       
       ## Was Gartenvorstände dürfen
       
       Möglicherweise könnten die Schrebergärten mit Solaranlage nämlich ihren
       Status als Kleingartenanlage verlieren. Denn im Bundeskleingartengesetz ist
       das Wohnen in Kleingärten untersagt. Häufig wird das so ausgelegt, dass es
       in Kleingärten keinen Strom- und Wasseranschluss geben darf.
       
       Der Vorstand verbot zunächst die Anlage und verlangte dann eine Demontage
       der bereits abgeschalteten Module. Dem kamen die Laus nicht nach. Darauf
       folgte die Kündigung des Pachtvertrags. Nun soll das Gericht auch generell
       feststellen, ob Gartenvorstände die Nutzung von Photovoltaikanlagen
       verbieten dürfen.
       
       Ehepaar Lau eine Solaranlage
       
       15 May 2024
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Leonie Vogelsang
       
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