# taz.de -- Boom der Balkonkraftwerke: Energiewende privat
       
       > Mehr als 400.000 steckerfertige Solaranlagen gibt es in Deutschland,
       > Tendenz steil nach oben. Gesetze, die das Wachstum fördern, ziehen sich
       > jedoch.
       
 (IMG) Bild: Auch in Stralsund: Solaranlage am Balkon
       
       Bonn/Berlin dpa | An immer mehr deutschen Balkonen hängen Solarzellen. In
       den vergangenen Jahren haben die sogenannten Balkonkraftwerke einen
       regelrechten Boom erlebt, sind sie doch eine relativ einfache und
       bezahlbare Möglichkeit selbst für [1][Mieter], sich an der Energiewende zu
       beteiligen oder einfach Stromkosten zu sparen. Auch die Politik beschäftigt
       sich mit den steckerfertigen Solaranlagen, wie die Geräte korrekt heißen.
       An einigen Stellen hakt es dabei aber noch. Ein Blick auf Stand,
       Entwicklung und Zukunft
       
       Inzwischen sind mehr als 400.000 der sogenannten steckerfertigen
       Solaranlagen in Betrieb, wie aus dem Marktstammdatenregister der
       Bundesnetzagentur mit Stand vom 2. April hervorgeht. Alleine im ersten
       Quartal kamen demnach mehr als 50.000 dort registrierte Anlagen hinzu.
       Tatsächlich dürften beide Zahlen noch höher liegen, da es einerseits nicht
       registrierte Anlagen gibt, andererseits Anlagen auch nachgemeldet werden
       können. Zum Vergleich: Vor neun Monaten – Mitte 2023 – lag die Zahl der als
       in Betrieb gemeldeten Anlagen bei etwa 230.000.
       
       Die meisten Anlagen gibt es mit deutlich mehr als 80.000 in
       Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Bayern mit mehr als 60.000 und
       Niedersachsen mit mehr als 50.000. Für Baden-Württemberg wurden Anfang
       April knapp 50.000 Anlagen angezeigt, die Realität dürfte auch hier darüber
       liegen. Grob folgt die Verteilung also den Landes- und Bevölkerungsgrößen,
       Schlusslichter sind entsprechend die Stadtstaaten und das Saarland.
       
       ## Wachstum geht weiter, aber gedämpft
       
       Der [2][Bundesverband Solarwirtschaft] (BSW) hält es für wahrscheinlich,
       „dass die Nachfrage nach Solartechnik insgesamt auch 2024 weiter zunehmen
       wird“, sagt Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Allerdings werde sich das
       Marktwachstum abflachen, das in der Vergangenheit noch im dreistelligen
       Prozentbereich gelegen habe. Es liege in der Natur der Sache, dass sich das
       nicht beliebig oft wiederholen lasse. Zudem habe es zuletzt unter anderem
       durch die Energiekrise im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die
       Ukraine eine Sonderkonjunktur gegeben, die jetzt etwas abebbe.
       
       Ein Stück weit helfen könnte die zum Monatswechsel in Kraft getretene
       Änderung bei der Registrierung neuer Balkonkraftwerke. „So wie jede
       unverhältnismäßige Marktbarriere die Nachfrage bremst. So führt umgekehrt
       fast jeder Abbau von Bürokratie zu einer Belebung der Nachfrage“, sagt
       Körnig. „Wir begrüßen die vereinfachte Registrierung der Steckersolargeräte
       ab dem 1. April sowie weitere Anstrengungen der Bundesregierungen zum
       Bürokratieabbau außerordentlich.“ Die Bundesnetzagentur hat zum 1. April
       die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister bereits
       vereinfacht und verweist auf weitere geplante Maßnahmen in einem geplanten
       Solarpaket.
       
       Schon im vergangenen August hatte das Bundeskabinett ein Solarpaket auf den
       Weg gebracht. Es enthält unter anderem den [3][Abbau bürokratischer Hürden
       für den Ausbau der Sonnenenergie]. Nur: Das Paket hängt seit Monaten in den
       parlamentarischen Beratungen fest. Umstritten ist vor allem eine gezielte
       Förderung der heimischen Solarindustrie mit Steuergeldern – angesichts von
       chinesischen Dumpingpreisen. Das will die FDP nicht mitmachen. Zusammen mit
       dem Solarpaket verhandeln die Ampel-Fraktionen außerdem eine Reform des
       Klimaschutzgesetzes, die ebenfalls umstritten ist. Eine Einigung über beide
       Vorhaben könnte es bald geben.
       
       „Wir hoffen, dass es noch im April zu einer Verabschiedung des
       [4][Solarpakets I] im Bundestag kommen wird“, heißt es dazu vom BSW. Der
       Gesetzesentwurf enthält eine ganze Reihe an Maßnahmen zum Bürokratieabbau,
       unter anderem ist vorgesehen, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht
       mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Eine Registrierung im
       Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur wird dann ausreichend sein.
       
       ## Erleichterungen für Wohnungseigentümer und Mieter
       
       Für Wohnungseigentümer und Mieter will die Regierung es zudem einfacher
       machen, ein Balkonkraftwerk anzubringen. Konkret geht es um Änderungen im
       Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht. Die Stromerzeugung durch
       Steckersolargeräte soll in den Katalog der sogenannten privilegierten
       Maßnahmen aufgenommen wird. Das sind bauliche Veränderungen, die von
       Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht einfach
       blockiert werden können – beispielsweise Umbauten für Barrierefreiheit,
       E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation.
       
       Vermieter und die WEG sollen zwar immer noch ein Mitspracherecht haben,
       wenn es darum geht, wie ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Ob
       so eine Anlage überhaupt installiert werden darf, wäre dann aber nicht mehr
       grundsätzlich strittig – es soll also einen Anspruch darauf geben.
       
       Bisher stellt die Installation eines Steckersolargeräts laut
       Justizministerium im Regelfall eine bauliche Veränderung dar und bedarf
       einer Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung. „In der Praxis kann es
       schwierig sein, die erforderliche Mehrheit zu erlangen“, heißt es im
       Gesetzentwurf.
       
       Für Mieter ist Folgendes geplant: Bisher setzt die Installation eines
       Balkonkraftwerks die Erlaubnis des Vermieters voraus – sofern dies nicht im
       Mietvertrag geregelt ist. Künftig sollen Mieter vom Vermieter grundsätzlich
       verlangen können, dass ihnen die gegebenenfalls notwendige bauliche
       Veränderung zur Installation des Geräts gestattet wird. Aber: Ein Anspruch
       des Mieters oder der Mieterin auf Erlaubnis besteht nicht, wenn die
       Installation des Steckersolargeräts dem Vermieter oder der Vermieterin
       nicht zugemutet werden kann, so das Justizministerium zum Gesetzentwurf.
       Was genau aber dies bedeute, werde nicht klar, kritisierte der Deutsche
       Mieterbund in einer Bundestags-Anhörung.
       
       7 Apr 2024
       
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