# taz.de -- Neue Zahlen zum Bürgergeld: Arbeitslose doch nicht so faul
       
       > Für sogenannte Totalverweiger*innen hat die Ampel die Sanktionen
       > verschärft und die FDP will es noch härter. Dabei geht es nur um wenige
       > Fälle.
       
 (IMG) Bild: Abgestempelt: Knapp 16.000 Mal wurden Leistungen von Verweiger*innen gekürzt – eine Quote von maximal 0,4 Prozent
       
       Berlin taz | Die Debatte über Arbeitslose, die nicht arbeiten wollen, läuft
       sei Monaten. Jetzt gibt es erstmals aktuelle Zahlen: [1][Laut einer
       Auswertung der Bundesagentur für Arbeit] haben die Jobcenter zwischen
       Februar und Dezember 2023 insgesamt 15.774 mal Bürgergeld-Leistungen
       gekürzt, weil sich die Betroffenen einer Arbeit, Ausbildung oder
       Fördermaßnahme verweigert haben. Bei knapp 4 Millionen erwerbsfähigen
       Bürgergeld-Empfänger*innen entspricht das einer Quote von maximal rund 0,4
       Prozent.
       
       Relativ wenig Auswirkungen auf die Praxis wird also eine Gesetzesänderung
       haben, auf die sich die Ampelkoalition zu Jahresbeginn
       öffentlichkeitswirksam geeinigt hatte: Früher konnten die Jobcenter den
       Verweiger*innen nur bis zu 30 Prozent des Regelsatzes streichen, jetzt
       sind es für bis zu zwei Monate 100 Prozent. „Wer nicht mitzieht und sich
       allen Angeboten verweigert, muss mit härteren Konsequenzen rechnen“, hatte
       Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in der Bild-Zeitung gesagt.
       
       170 Millionen Euro, so die Angaben seines Ministeriums, ließen sich so im
       Haushalt sparen. [2][Eine Datengrundlage konnte es für diesen Betrag
       allerdings nicht nennen]. Auch mit den knapp 16.000 Fällen, die die
       Bundesagentur jetzt meldet, lässt sich nicht ohne Weiteres rechnen:
       100-Prozent-Sanktionen erlaubt auch das neue Gesetz nur im mehrfachen
       Wiederholungsfall. Die Zahl der betroffenen sogenannten
       Totalverweiger*innen ist also auf jeden Fall noch niedriger, wird
       aber weiterhin nicht genau beziffert.
       
       Die Mitte-rechts-Parteien fordern dennoch, diese Gruppe noch härter zu
       sanktionieren. Im Jahr vor der Bundestagswahl stellen sie dieses Ansinnen
       in den Mittelpunkt ihrer Sozialpolitik. So will die CDU den
       Totalverweiger*innen künftig die Leistungen nicht nur für zwei
       Monate, sondern dauerhaft streichen.
       
       „Lehnt ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger ohne sachlichen Grund
       eine ihm zumutbare Arbeit ab, soll zukünftig davon ausgegangen werden, dass
       er nicht bedürftig ist. Ein Anspruch auf Grundsicherung besteht dann nicht
       mehr“, heißt es [3][im Konzept für eine „Neue Grundsicherung“, das die
       Union im März vorstellte.]
       
       ## „Wirtschaftswende“ durch Sanktionen?
       
       In der FDP hält man das zwar für verfassungsrechtlich nicht umsetzbar. Aber
       auch die Freidemokrat*innen wollen die Sanktionen noch weiter
       verschärfen. Ein Papier für den Parteitag am Wochenende, über das am
       Sonntag die Bild berichtete, fordert eine „Wirtschaftswende“. Es sieht
       unter anderem beim Bürgergeld vor, schon nach dem ersten abgelehnten
       Jobangebot 30 Prozent des Regelsatzes zu streichen. Bisher sind es im
       ersten Schritt nur 10 und im zweiten 20 Prozent.
       
       Auf dem Kurznachrichtendienst X kritisierte Ulrich Schneider,
       Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, entsprechende
       Forderungen der Liberalen. „Wenn sich jemand wie besessen an einem Problem
       abarbeitet, dass es praktisch so gut wie gar nicht gibt … wie nennt man
       das?“, schrieb er.
       
       Dagegen verteidigte Jens Teutrine, in der FDP-Bundestagsfraktion für das
       Bürgergeld zuständig, Sanktionsverschärfungen trotz der neuen Zahlen der
       Bundesagentur. „Es ist eine Frage des Respekts gegenüber den Steuerzahlern,
       dass in der Grundsicherung für Arbeitssuchende Mitwirkungspflichten
       gelten“, sagte er der taz. Es brauche eine konsequentere Anwendung der
       Sanktionsmöglichkeiten. „Daher sind Anpassungen und klarere Richtlinien
       erforderlich. Es ist irreführend zu glauben, man könne auf jegliche
       Mitwirkungspflichten verzichten, da potenzielle Sanktionen auch ohne ihre
       Anwendung zu einer positiven Mitwirkung beitragen können.“
       
       Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch ging auf Anfrage nicht auf die
       geringe Zahl der Totalverweiger*innen ein. Für eine Wirtschaftswende
       hält er aber eine andere Stoßrichtung für nötig als die FDP in ihrem
       Parteitagspapier. „Um unseren Wohlstand zu sichern, müssen wir
       investieren“, sagte er. Dafür brauche es eine Reform der Schuldenbremse.
       Statt den Druck beim Bürgergeld weiter zu erhöhen, will er zudem Jobs
       attraktiver machen. „Wir müssen dafür sorgen, dass sich Arbeit mehr lohnt.
       Das heißt mehr Tariflöhne und einen fairen Mindestlohn“, so Audretsch. Ein
       Konzept seiner Fraktion sieht als Lohnuntergrenze 60 Prozent des
       Medianlohns vor.
       
       21 Apr 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.arbeitsagentur.de/presse/2024-15-leistungsminderungen-in-der-grundsicherung-steigen-in-2023
 (DIR) [2] /Kuerzungen-beim-Buergergeld/!5979944
 (DIR) [3] /CDU-Rueckstoss-zum-Buergergeld/!5996235
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tobias Schulze
       
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