# taz.de -- Spanien: Staatsanwaltschaft stoppt Kampagnen für Leihmutterschaft
       
       > Obwohl Leihmutterschaft in Spanien verboten ist, werben Unternehmen immer
       > wieder dafür. Dagegen hat eine Frauenorganisation geklagt – mit Erfolg.
       
 (IMG) Bild: Leihmutterschaft ist in Spanien nicht erlaubt
       
       In Spanien hat die Staatsanwaltschaft erstmals erfolgreich mehrere
       Werbekampagnen für Dienste von Leihmüttern gestoppt. Eine Frauengruppe aus
       dem nordwestlichen Vigo hatte gegen insgesamt 30 Unternehmen geklagt.
       Paloma Pelegrín, Leiterin der Abteilung für Verbraucherschutz bei der
       Staatsanwaltschaft in Barcelona, nahm sich der Angelegenheit an und
       erreichte jetzt die Schließung von mehreren Internetauftritten und
       Werbekampagnen auf sozialen Netzwerken, die für Leihmütter im Ausland –
       meist der Ukraine – warben.
       
       In Spanien ist die [1][Leihmutterschaft] seit 2006 verboten, auch dann,
       wenn die Dienste der Frauen im Ausland unter Vertrag genommen werden. Das
       Gesetz erklärt Verträge über diese Art der künstlichen Befruchtung für
       nichtig. Die Werbung für Leihmutterschaft ist nach dem
       Reproduktionsgesundheitsgesetz von 2023 ebenfalls illegal.
       
       Die Staatsanwaltschaft leitet Verfahren ein, um zu klären, ob die Websites
       und die über soziale Medien verbreiteten Inhalte gegen dieses Werbeverbot
       verstoßen. Mindestens zwei Unternehmen gingen daraufhin in Barcelona vom
       Netz. In Madrid erreichte die dortige Staatsanwaltschaft, dass das
       Handelsgericht eine Leihmutterschaftsagentur zur Schließung ihrer Website
       und der Einstellung einer Werbekampagne auf Facebook, Instagram und X
       zwang.
       
       Neben dem Verstoß gegen das Werbeverbot untersucht die Staatsanwaltschaft
       auch, inwiefern die Anzeigen die „Frauen und Embryonen objektivierten und
       sie als bloße Ware darstellen“. Zudem könnte die Werbung rassistisch sein,
       da sie Kinder mit weißer Hautfarbe verspricht.
       
       ## Verbot wird umgangen
       
       Trotz dieses Erfolges gesteht die Staatsanwaltschaft ein, dass sie
       weitgehend [2][hilflos gegen solche Werbekampagnen] ist. Denn meist handelt
       es sich um internationale Internetauftritte, die sich an das nationale
       Publikum richten. Der einzige Weg, dagegen vorzugehen, sei die Blockierung
       solcher Homepages durch staatliche Behörden. Diese unternehmen bisher
       nichts.
       
       Trotz des [3][Verbots der Leihmutterschaft] auch im Ausland wurden laut
       offiziellen Angaben seit 2010 über 2.500 Babys aus Leihmutterschaften im
       Ausland – üblicherweise neben der Ukraine auch aus Georgien, Mexiko und den
       USA – in Spanien eingeschrieben. Allein im vergangenen Jahr waren es 154.
       Bisher reichte für eine Einschreibung eine Abstammungsurkunde aus den
       fraglichen Ländern.
       
       Am vergangenen 1. Mai wurden deshalb die Einschreiberichtlinien erneut
       verschärft. „Die Registrierung kann ab sofort nur noch nach den üblichen
       Verfahren zur Feststellung der Elternschaft erfolgen: durch biologische
       Verwandtschaft oder durch Adoption. Ziel ist es, zu verhindern, dass
       spanische Staatsbürger das Verbot dieser Praxis in unserem Land umgehen und
       sie im Ausland durchführen“, heißt es dazu aus dem Justizministerium.
       
       Doch auch hier gibt es wieder ein Schlupfloch. Denn wenn ein
       Vaterschaftstest positiv ausfällt, ist das Kind zwar Produkt einer
       illegalen Praxis, aber es muss dennoch eingeschrieben werden. Der Amtsweg
       verlängert sich dadurch nur, Leihmutterschaft endgültig unterbinden wird
       auch diese Richtlinie nicht. Ein von einer Leihmutter ausgetragenes Kind
       kostet zwischen 43.000 Euro in der Ukraine bis zu weit über 100.000 Euro in
       den USA.
       
       10 Nov 2025
       
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