# taz.de -- Vor finaler Abstimmung: Kann die Welt KI bändigen?
       
       > Diese Woche werden zwei entscheidende Weichen in Sachen KI gestellt. Doch
       > NGOs und Wissenschaftler:innen sehen problematische Parallelen.
       
 (IMG) Bild: Protestaktion gegen KI-Gesichtserkennung anlässlich eines Pilotprojekts am Berliner Fernbahnhof Südkreuz
       
       Berlin taz | In diesen Tagen setzen sich in Straßburg die
       Vertreter:innen des Europarats und ausgewählte Nichtmitglieder aus
       Staaten wie USA, Japan und Kanada zusammen, um eines der größten Abkommen
       zu künstlicher Intelligenz zu verhandeln: die [1][KI-Konvention des
       Europarats]. Im Zentrum die Frage: Wie soll und kann die Technologie
       verbindlich und trotzdem global möglichst breit reguliert werden?
       
       Die Verhandlungen im Europarat standen bislang im Schatten der EU. [2][Denn
       auch diese hat ein Regelwerk für KI erarbeitet]. Diese Woche Mittwoch
       stimmt das Parlament abschließend darüber ab. Das Votum gilt als Formsache
       – nachdem es in den vergangenen Monaten selbst nach der offiziellen
       Einigung von EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten im Dezember noch
       eine ganze Reihe an Konflikten gab.
       
       Im Zentrum standen dabei die Vorgaben für die Wirtschaft – hier hatte unter
       anderem die [3][FDP auf den letzten Metern Bedenken] angemeldet – und die
       Auswirkungen auf Bürgerrechte. Letztlich haben sich die
       [4][EU-Mitgliedstaaten mit ihrem Interesse an Überwachungsaktivitäten]
       durchgesetzt, zum Beispiel, was die biometrische Gesichtserkennung angeht.
       Die neuen EU-Regeln teilen KI-Systeme in Risikoklassen ein und sehen je
       nach Einstufung strengere oder mildere Vorgaben vor. Gelten sollen sie ab
       Frühjahr 2026 – für die Übergangszeit hofft die EU-Kommission auf
       freiwillige Zusagen der Unternehmen.
       
       Während der AI Act mit den 27 EU-Mitgliedstaaten schon als bislang größtes
       verbindliches Regelwerk für KI gilt, könnte der Europarat es mit seiner
       Konvention noch toppen: Kommt es zu einer Einigung, würde sie nicht nur die
       46 Staaten des Europarates betreffen, sondern auch weitere an den
       Verhandlungen beteiligte Länder, etwa Mexiko, Japan und die USA. Damit
       könnte die Konvention die KI-Regulierung werden, die die größte Zahl an
       Menschen betrifft.
       
       Im Unterschied zum AI Act der EU soll die Konvention zwar Regeln vorgeben,
       aber weniger ins Detail gehen: Vielmehr soll sie einen Rahmen setzen, den
       die Staaten jeweils an ihr eigenes rechtliches System anpassen. Zum
       Beispiel könnten Einspruchsmöglichkeiten für Betroffene von
       KI-Entscheidungen festgeschrieben werden – wie diese dann umgesetzt werden
       und welche Strafen drohen, bliebe den Nationalstaaten überlassen.
       
       ## Spielraum und Schlupflöcher
       
       Doch zu der abschließenden Verhandlungsrunde warnen Vertreter:innen der
       Zivilgesellschaft: Die Pläne, wie sie sich derzeit abzeichnen, würden den
       Staaten viel Spielraum lassen, die Technologieunternehmen milde bis gar
       nicht zu regulieren. „Das würde ein gefährliches Signal senden: Das erste
       internationale Regelwerk zu KI könnte so den Konzernen einen
       Freifahrtschein erteilen, KI ihren eigenen Interessen gemäß zu entwickeln
       und einzusetzen“, kritisiert Angela Müller von der Bürgerrechtsorganisation
       AlgorithmWatch.
       
       Und auch eines der Schlupflöcher aus dem AI Act droht die Konvention zu
       reproduzieren: Breite Ausnahmen für die nationale Sicherheit. So stehen im
       Entwurf für die KI-Konvention im Abschnitt zum Thema nationale Sicherheit
       verschiedene Formulierungsoptionen. Eine davon: „Eine Vertragspartei ist
       nicht verpflichtet, dieses Übereinkommen auf die Ausgestaltung, die
       Entwicklung, die Verwendung oder die Außerbetriebnahme von Systemen der
       künstlichen Intelligenz zum Schutz wesentlicher nationaler
       Sicherheitsinteressen […] anzuwenden …“.
       
       Auch Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Einsatz von Geheimdiensten im
       Ausland und Spionageabwehr müssten möglich sein, wenn diese „im Einklang
       mit geltendem Völkerrecht“ durchgeführt würden. Das könnte Türen öffnen für
       den Einsatz von KI, etwa zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum oder im
       Zusammenhang mit Grenzschutzinteressen.
       
       Bürgerrechtsorganisationen und zahlreiche Wissenschaftler:innen warnen
       daher in einem offenen Brief an die verhandelnden Staaten vor einer
       Verwässerung der Rechte von Bürger:innen und Nutzer:innen. „Eine
       ausgehöhlte Konvention wird nur wenig ernsthaften Schutz für Personen vor
       mächtigen KI-Systemen bieten, die anfällig sind für Voreingenommenheit,
       menschliche Manipulation und die Destabilisierung der demokratischen
       Institutionen“, heißt es in dem Brief, den unter anderem die
       Oxford-Professorin Sandra Wachter und der ehemalige
       Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar unterzeichnet haben.
       
       Die Regeln müssten gleichermaßen für den öffentlichen und privaten Sektor
       gelten und dürften keine Schlupflöcher für Zwecke der nationalen Sicherheit
       oder Verteidigung zulassen.
       
       11 Mar 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Europarat-verhandelt-Abkommen/!5941771
 (DIR) [2] /FAQ-zum-neuen-AI-Act-der-EU/!5991054
 (DIR) [3] /EU-Gesetz-zur-Kuenstlichen-Intelligenz/!5988014
 (DIR) [4] /Kuenstliche-Intelligenz/!5982854
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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