# taz.de -- Verfassungsbeschwerde eines Kameruners: Was ist eine Durchsuchung?
       
       > Wenn die Polizei Migrant:innen abschiebt, kommt sie meist ohne
       > Durchsuchungsbeschluss. Das ist verfassungswidrig?
       
 (IMG) Bild: Das Bundesverfassungsgericht wird vermutlich nicht schnell entscheiden
       
       Karlsruhe taz | Die Verfassungsbeschwerde des Kameruners Alassa Mfouapon
       hat grundsätzliche Bedeutung für die Durchführung von Abschiebungen. Was
       ist eine Wohnung? Was ist eine Durchsuchung? Und dient eine Abschiebung der
       Abwehr einer dringenden Gefahr? Das muss jetzt das Bundesverfassungsgericht
       klären.
       
       Mfouapon kam im Dezember 2017 nach Deutschland, sein Asylantrag wurde
       jedoch als unzulässig abgelehnt. Da er über Italien in die EU einreiste,
       sei Italien für das Asylverfahren zuständig. Am 20. Juni 2018 sollte er
       nach Italien abgeschoben werden. Um 4 Uhr nachts kamen zwei Polizisten in
       die Erstaufnahmestelle Ellwangen, wo Mfouapon untergebracht war. Sie trafen
       ihn an, prüften seine Papiere, nahmen ihn mit und vollzogen die Abschiebung
       nach Italien.
       
       Gegen diese Abschiebung klagt der Kameruner seitdem durch die Instanzen. Er
       galt schon [1][in Ellwangen] als ein Rädelsführer bei Protesten gegen
       Abschiebungen. Seine Klagen werden von Pro Asyl und der Gesellschaft für
       Freiheitsrechte unterstützt, die eine Grundsatzentscheidung des
       Bundesverfassungsgerichts erreichen wollen. Im Kern geht es um die Frage,
       welchen grundrechtlichen Schutz das Zimmer in einem Asylheim hat und ob
       Polizisten bei der Abschiebung eine richterliche Durchsuchungsanordnung
       brauchen.
       
       Mfouapons Klagen hatten bisher zwar keinen Erfolg, doch in jeder neuen
       Instanz konnte er Teilerfolge erzielen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart
       entschied in erster Instanz, dass ein Asylheim – wie ein Gefängnis – gar
       keine Wohnung sei. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim in
       zweiter Instanz korrigiert. Auch eine Flüchtlingsunterkunft sei eine von
       Artikel 13 Grundgesetz geschützte Wohnung.
       
       ## Viele kleine Erfolge
       
       Der VGH wollte dem Asylheim aber nur abgeschwächten Schutz geben, wie etwa
       Geschäftsräumen. Diese Einschränkung revidierte das
       Bundesverwaltungsgericht in dritter Instanz. Ein Asylheim entspreche eher
       einer echten Wohnung als Ladenräumen und Werkstätten.
       
       Dennoch hatte Mfouapon im Ergebnis auch beim Bundesverwaltungsgericht
       keinen Erfolg. In einem Grundsatzurteil vom 15. Juni 2023 stellten die
       Leipziger Richter:innen fest, dass es keine Wohnungsdurchsuchung
       darstellt, wenn Polizisten ein Zimmer betreten und nur die Identität der
       angetroffenen Person kontrollieren. Ein Durchsuchungsbeschluss sei in
       solchen Fällen nicht erforderlich. Stattdessen liege ein sonstiger Eingriff
       in die Wohnung vor, der zulässig ist, wenn er auf gesetzlicher Grundlage
       erfolgt. Es gebe aber verschiedene Gesetze, die das Betreten von Wohnungen
       zum Vollzug von Abschiebungen erlauben, unter anderem der erst 2019 vom
       Bundestag beschlossene Paragraf 58 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz.
       
       Das Bundesverfassungsgericht soll laut Klage nun erstens klären, dass ein
       Flüchtlingswohnheim tatsächlich vollen grundrechtlichen Schutz als Wohnung
       genießt. Hier wird Karlsruhe wohl kaum hinter das Bundesverwaltungsgericht
       zurückfallen.
       
       Schwieriger ist die Frage, ob bei der Abschiebung eine Durchsuchung
       vorliegt. Die Anwält:innen von Mfouapon argumentieren, dass es nicht auf
       das Öffnen von Schränken und Schubladen ankomme, sondern schon ein Umsehen
       im Zimmer genüge. Dass die Situation in einem kleinen Wohnheimzimmer mit
       einem Blick zu erfassen ist, dürfe nicht dazu führen, den grundrechtlichen
       Schutz abzusenken. Immer wenn nach einer Person, nach Gegenständen oder
       nach Spuren gesucht wird, liege eine Durchsuchung im Sinne des
       Grundgesetzes vor.
       
       ## Kann nachts um 4 Uhr abgeschoben werden?
       
       Wenn das Bundesverfassungsgericht dem folgt, wäre bei jeder Abschiebung aus
       einem Wohnheim ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erforderlich. Dabei
       könnte zum Beispiel geprüft werden, ob die Abschiebung wirklich um 4 Uhr in
       der Nacht erfolgen muss.
       
       Doch auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Abschiebung aus einem
       Wohnheim nicht als Durchsuchung von Wohnraum qualifiziert, hält Mfouapon
       den Eingriff in den Wohnraum für unverhältnismäßig. Denn laut Grundgesetz
       ist dann zwar kein richterliche Beschluss erforderlich, aber es muss eine
       „dringende Gefahr“ abgewehrt werden, etwa für den Jugendschutz oder zur
       Seuchenbekämpfung (Artikel 13 Absatz 7).
       
       Das Bundesverwaltungsgericht sah eine dringende Gefahr für das Europäische
       Asylsystem, wenn im Falle von Mfouapon die Abschiebung nach Italien
       gescheitert wäre. Das hält Mfouapon aber für völlig überzogen. Nach den
       Dublin-Regeln musste die Rückschiebung nach Italien binnen sechs Monaten
       erfolgen. Selbst wenn der Abschiebeversuch im Juni gescheitert wäre, wären
       noch weitere vier Monate Zeit gewesen.
       
       Das Bundesverfassungsgericht wird vermutlich nicht schnell entscheiden.
       Sein Urteil wird also wohl keine Auswirkungen auf die [2][aktuelle Debatte
       um erleichterte Abschiebungen von ausreisepflichtigen Migrant:innen]
       haben.
       
       19 Oct 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Berichterstattung-zu-Ellwangen/!5503810
 (DIR) [2] /Gesetzentwurf-von-Innenministerin-Faeser/!5962720
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Flucht
 (DIR) Asylpolitik
 (DIR) Abschiebung
 (DIR) Gerichtsurteil
 (DIR) IG
 (DIR) Schwerpunkt Klimawandel
 (DIR) Verkehrswende
 (DIR) Schwerpunkt Flucht
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Juristin über CO2-Einsparung: „Klimaschutz hat keinen Vorrang“
       
       Warum werden CO2-intensive Bauprojekte wie neue Straßen immer noch
       genehmigt? Die Regierungsberaterin Sabine Schlacke erklärt die rechtliche
       Lage.
       
 (DIR) Prozess gegen Fantasieschilder: „Freiwillig Tempo 30“
       
       Am Bodensee fordern Anwohner mit Fantasieschildern dazu auf, im Ort
       langsamer zu fahren. Ein Verwaltungsgericht klärt, ob sie das dürfen.
       
 (DIR) Gesetzentwurf von Innenministerin Faeser: Fünf Prozent mehr Abschiebungen
       
       Von ihrem Gesetzentwurf erhofft sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser
       mehr Abschiebungen. Ob das klappt, scheint fraglich.