# taz.de -- RWE gegen Niederlande: „Ein wichtiger Sieg für den Staat“
       
       > Nach einem BGH-Urteil zieht RWE seine Milliardenklage gegen die
       > Niederlande zurück. Das ist ein großer Erfolg, gerade für die
       > Klimabewegung.
       
 (IMG) Bild: RWE's Energiepark im niederländischen Eemshaven
       
       Amsterdam taz | Gute Nachrichten für die niederländische Regierung: Der
       [1][Energiekonzern RWE] hat seine 1,4 Milliarden Euro schwere Klage bei
       einem Weltbank-Schiedsgericht zurückgezogen. Diesen Betrag forderte RWE vom
       niederländischen Staat als Entschädigung für ein Verbot für die Nutzung von
       Kohle bei der Elektrizitätsproduktion. Dieses hatte Den Haag im Mai 2018
       beschlossen. 2030 soll es in Kraft treten. RWE berief sich in seiner 2021
       erhobenen Klage auf den [2][Energiecharta-Vertrag (ECT)].
       
       Eine Sprecherin des Konzerns bestätigte am Donnerstag der taz, dass das
       Schiedsverfahren beim International Centre for Settlement of Investment
       Disputes (ICSID) beendigt wurde. Ausschlaggebend für den Sinneswandel ist
       ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das im Juli in Berufung feststellte,
       nach Europäischem Recht biete der besagte Artikel 26 des ECT keine gültige
       Grundlage dafür. „RWE erkennt dieses Urteil an“, so die Sprecherin. Zuvor
       war bereits ein Gericht in Köln zu diesem Schluss gekommen. Seit Oktober
       2022 war das Verfahren am Schiedsgericht in Abwartung des BGH-Urteils
       unterbrochen.
       
       Der niederländische Energie- und Klimaminister Rob Jetten, der nach dem
       Rücktritt der Mitte-rechts-Koalition in Den Haag im Juli nur noch
       kommissarisch tätig ist, sprach in einem Brief an die
       Parlaments-Vorsitzende von einem „wichtigen Sieg für den niederländischen
       Staat“. Demnach habe RWE am 16. Oktober die nach eigenen Angaben „weltweit
       führende Institution zur Beilegung internationaler
       Investment-Streitigkeiten“ ersucht, das Verfahren einzustellen.
       
       ## ECT-Vertrag stark kritisiert
       
       Zugleich schrieb Jetten, dieser Beschluss bedeute „nicht automatisch“ das
       Ende entsprechender Schiedsverfahren. Er bezog sich dabei auf das
       BGH-Urteil im Juli, das eine weitere Forderung des niederländischen Staats
       abgewiesen hatte: Demnach sollte die Feststellung, dass EU-Recht den
       ECT-Vertrag nicht als Grundlage entsprechender Klagen zulasse, auch für
       mögliche zukünftige Forderungen seitens RWE und Uniper gelten.
       
       Die Berliner NGO Powershift bezeichnete die Rücknahme der RWE-Klage als
       „riesigen Erfolg für die Klimabewegung“. Der Energiecharta-Vertrag müsse
       „endlich der Vergangenheit angehören“. Der besagte Vertrag, 1991
       unterzeichnet, wird innerhalb der EU stark kritisiert, weil
       Energieproduzenten darauf basierend Schadensersatz für getätigte
       Investitionen fordern können. Nach einem vergeblichen Versuch, ihn zu
       modernisieren, forderte die EU-Kommission im Sommer ihre Mitgliedsstaaten
       zum geschlossenen Austritt auf. Wirtschaftsminister Jetten hatte diesen
       Schritt im Oktober bereits angekündigt. Die deutsche Regierung [3][folgte
       im November].
       
       2 Nov 2023
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tobias Müller
       
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