# taz.de -- Verträge zu Investitionsschutz: Gegen Sonderregeln
       
       > Deutschland hat mit 80 Staaten Verträge, die Klagen von Unternehmen vor
       > privaten Schiedsgerichten erlauben. Die Linke fordert, diese zu kündigen.
       
 (IMG) Bild: Kohlekraftwerk von RWE: Der Konzern verklagte die Niederlande wegen Verlusten im Zuge des Kohleausstiegs
       
       Berlin taz | Das erste hat Deutschland 1959 mit Pakistan abgeschlossen:
       Investitionsschutzabkommen machen Klagen von Unternehmen gegen Staaten
       möglich. Inzwischen hat Deutschland mit 117 Staaten solche Verträge, 80
       davon sehen Schiedsverfahren zwischen Staaten und Investoren vor. Das geht
       aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervor,
       die der taz vorliegt.
       
       „Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass es noch eine Vielzahl von
       Investitionsschutzabkommen gibt, die ausländischen Konzernen
       weiterreichende Klagemöglichkeiten eröffnen, die weit über das hinausgehen,
       was selbst die Bundesregierung in ihren außenwirtschaftlichen Leitlinien
       für künftige vergleichbare Abkommen als rote Linien definiert hat“,
       kritisierte Linken-Bundestagsabgeordnete Pascal Meiser.
       
       Die außergerichtlichen Schiedsverfahren sollen Investitionen vor
       staatlicher Willkür schützen – vor allem in Ländern, in denen es an
       Rechtsstaatlichkeit mangelt. Unternehmen klagen jedoch auch, wenn sie ihre
       Investitionen durch Klima- oder sozialpolitische Entscheidungen gefährdet
       sehen. Das sorgt seit jeher für Kritik.
       
       Für die Schiedsverfahren einigen sich die Parteien auf private
       Schiedsrichter*innen, der Prozess findet nicht öffentlich statt – und auch
       Entscheidungen oder Vergleiche bleiben unter Verschluss. Deshalb ist es
       schwer auszumachen, wie viel Geld tatsächlich fließt. Auch die
       Bundesregierung nennt keine öffentlichen Zahlen dazu.
       
       Der Energiekonzern Vattenfall erhielt 2021 etwa 1,4 Milliarden Euro als
       Entschädigung für Verluste im Zuge des deutschen Atomausstiegs. Das
       schwedische Unternehmen hatte zuvor gegen Deutschland geklagt und eine
       Einigung erzielt. Das Wirtschaftsministerium gibt allerdings an, dass die
       Entschädigungszahlungen nicht Gegenstand der Einigung waren.
       
       ## Austritt aus Energiechartavertrag
       
       Ende 2023 ist Deutschland aus dem [1][Energiechartavertrag] ausgetreten,
       dem wohl bekanntesten Abkommen, nach dem Unternehmen immer wieder Staaten
       verklagen. Jüngstes Beispiel ist etwa die Klage des deutschen
       Energiekonzerns RWE gegen die Niederlande wegen des Kohleausstiegs. RWE
       ließ die Klage vergangenen November fallen. Hintergrund war [2][ein Urteil
       des Bundesgerichtshofs (BGH)] vom Juli, wonach Klagen von Investoren aus
       der EU gegen EU-Staaten unzulässig seien. Das hatte bereits 2018 der
       Europäische Gerichtshof geurteilt, jedoch bislang folgenlos.
       
       Noch im Oktober 2023 wurden [3][zwei weitere Klagen] gegen Deutschland beim
       privaten Schiedsgericht der Weltbank eingereicht. Der britische
       Energiekonzern Klesch Group und das Schweizer Unternehmen Azienda Elettrica
       Ticinese (AET) verklagen Deutschland.
       
       Die Bundesregierung hatte den Ausstieg aus dem Energiechartavertrag im
       Vorfeld der [4][Ratifizierung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und
       Kanada im Bundestag] verkündet. Das Handelsabkommen beinhaltet ebenfalls
       ein Kapitel zum Investitionsschutz mit Klagerechten für Unternehmen. Meiser
       fordert Nachbesserung auch bei anderen zum Teil jahrzehntealten Abkommen,
       die „umgehend aufgekündigt oder zumindest nachverhandelt werden“ müssten.
       
       16 Jan 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Umstrittener-Investitionsschutzvertrag/!5892002
 (DIR) [2] /Private-Schiedsgerichte-vor-Gericht/!5932058
 (DIR) [3] https://icsid.worldbank.org/cases/case-database
 (DIR) [4] /Handelsabkommen-mit-Kanada/!5895644
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Leila van Rinsum
       
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