# taz.de -- KZ Sachsenhausen: Anklage gegen Ex-Wachmann
       
       > Die Staatsanwaltschaft wirft dem 98-Jährigen Beihilfe zum Mord in 3.300
       > Fällen vor. Bundesweit wird in fünf Fällen gegen Nazi-Täter ermittelt.
       
 (IMG) Bild: Tor zum Konzentrationslager Sachsenhausen
       
       Berlin taz | 78 Jahre nach [1][Niederschlagung des NS-Regimes] ist die
       juristische Aufarbeitung der damals begangenen Verbrechen noch nicht
       beendet. Am Freitag wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft im
       hessischen Gießen Anklage gegen einen ehemaligen Wachmann des
       Konzentrationslagers Sachsenhausen erhoben hat. Dem heute 98-Jährigen wird
       Beihilfe zum Mord in über 3.300 Fällen vorgeworfen.
       
       Gegen den früheren Angehörigen des SS-Totenkopfbataillons in Sachsenhausen
       wurde schon seit einiger Zeit von der Staatsanwaltschaft in Neuruppin
       ermittelt. Da der Angeklagte zur Tatzeit als Heranwachsender gilt, fällt
       das Verfahren unter das Wohnortprinzip. Gregor F. wohnt dem Vernehmen nach
       im Main-Kinzig-Kreis. Daher muss nun eine Jugendkammer des Landgerichts
       Hanau über eine Zulassung der Anklage und die Eröffnung eines
       Hauptverfahrens entscheiden.
       
       Gregor F. soll der Anklage zufolge vom Juli 1943 bis Februar 1945 im
       Hauptlager Sachsenhausen als SS-Wachmann eingesetzt gewesen sein, sagte
       Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger der taz. Nach derzeitigem Stand gilt der
       Angeklagte als zumindest eingeschränkt verhandlungsfähig. Dies habe im
       Oktober 2022 ein Sachverständigengutachten ergeben, erklärte die
       Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte befindet sich auf freiem Fuß.
       
       ## Mehr als 200.000 Menschen inhaftiert in Sachsenhausen
       
       Im KZ Sachsenhausen waren bis zu 3.000 Wachmänner eingesetzt. Dort wurden
       zwischen 1936 und 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende
       kamen ums Leben, viele davon durch Genickschüsse, andere infolge der
       grauenhaften Lebensbedingungen.
       
       [2][Erst im vergangenen Jahr war ein anderer SS-Wachmann aus Sachsenhausen
       verurteilt worden]. Das Landgericht Neuruppin schickte den damals
       101-Jährigen Josef Schütz wegen Beihilfe zum Mord in 3.500 Fällen für fünf
       Jahre hinter Gitter. Auch er war zwischen 1943 und 1945 in dem KZ tätig
       gewesen. Schütz hatte bis zuletzt trotz erdrückender Beweise jegliche
       Schuld geleugnet. Eine angestrengte Revision des Urteils kam nicht mehr
       zustande, da Schütz im April 2023 verstarb.
       
       Ein anderes Ermittlungsverfahren musste Anfang 2023 wegen des Todes des
       Beschuldigten eingestellt werden. [3][Die Staatsanwaltschaft Coburg] hatte
       gegen einen 99-Jährigen Anklage wegen Beihilfe zum Mord erhoben, weil
       dieser der Wachmannschaft des KZ Ravensbrück in Brandenburg angehört hatte.
       
       Nach Angaben des stellvertretenden Leiters der Zentralen Stelle zur
       Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg, Staatsanwalt
       Michael Otte, ermitteln derzeit bundesweit fünf Staatsanwaltschaften wegen
       Tötungsdelikten in der Nazi-Zeit gegen Beschuldigte. Neben dem Verfahren in
       Gießen geht es dabei um Verbrechen in den Konzentrationslagern Buchenwald,
       wo in Erfurt ermittelt wird, im KZ Ravensbrück, für das die
       Staatsanwaltschaft Neuruppin zuständig ist, und in Neuengamme bei Hamburg,
       sagte Otte der taz.
       
       ## Vier weitere Fälle werden noch verhandelt
       
       Zudem habe die Zentrale Stelle ihre Vorermittlungen gegen einen
       Wehrmachtsangehörigen abgeschlossen und den Fall an die
       Generalstaatsanwaltschaft Celle abgegeben. Dabei werden einem früheren
       Soldaten Tötungsdelikte im Kriegsgefangenenlager Stalag III C Alt-Drewitz
       bei Potsdam vorgeworfen. Eine Anklage ist bisher nur in Gießen erhoben
       worden.
       
       Schließlich läuft derzeit in Berlin eine Beschwerde gegen die Einstellung
       des Verfahrens gegen einen dem ehemaligen Soldaten. Ihm wurde von der
       Staatsanwaltschaft Beihilfe zum Mord in 809 Fällen im Kriegsgefangenenlager
       Wladimir-Wolynsk auf dem Gebiet der heutigen Ukraine vorgeworfen. Die
       Jugendkammer des Landgerichts Berlin lehnte die Eröffnung eines
       Hauptverfahrens aber im November 2022 mit der Begründung ab, der Angeklagte
       sei dauerhaft verhandlungsunfähig.
       
       2 Sep 2023
       
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