# taz.de -- Vor dem Haftantritt: Verurteilter KZ-Wachmann tot
       
       > Vor zehn Monaten war ein ehemaliger Wachmann des KZ Sachsenhausen
       > verurteilt worden. Nun ist er ohne Haftantritt mit 102 Jahren gestorben.
       
 (IMG) Bild: Mit seinem Dienst im KZ habe S. „Terror und Massenmord gefördert“, hieß es bei der Urteilsverkündung
       
       Potsdam epd | Fast 80 Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus ist ein
       weiteres Verfahren wegen NS-Verbrechen ohne rechtskräftiges Urteil beendet
       worden. Der im vergangenen Jahr vom Landgericht Neuruppin verurteilte
       [1][KZ-Wachmann Josef S.] sei am 11. April mit 102 Jahren gestorben,
       bestätigte das Gericht am Donnerstag. Der Verteidiger von S. hatte nach dem
       Urteil vom 28. Juni 2022 Revision eingelegt. Eine Entscheidung des
       Bundesgerichtshofs dazu stand noch aus.
       
       Der frühere Chefermittler der Zentralstelle zur Aufklärung von
       NS-Verbrechen in Ludwigsburg, Thomas Walther, betonte, der Tod von S. komme
       nicht überraschend. Die vom Landgericht getroffenen Feststellungen seien
       „den Überlebenden und den Familien der Mordopfer von Sachsenhausen auch
       ohne Bestätigung des Bundesgerichtshofs von überragender Bedeutung“, sagte
       er dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag. Der Jurist war als
       Nebenklageanwalt an dem Prozess beteiligt.
       
       Walther sagte, zehn Monate nach dem Urteil werde nun erneut deutlich, „dass
       auf der Suche nach Gerechtigkeit Jahrzehnte der Ignoranz in der deutschen
       Justiz vergingen“. Erst ab 2008 habe dort „ein Umdenken zur pflichtgemäßen
       Anwendung des Rechts“ geführt.
       
       Das Landgericht Neuruppin hatte Josef S. wegen Beihilfe zum Mord und zum
       versuchten Mord in einer Vielzahl von Fällen [2][zu fünf Jahren Haft
       verurteilt]. Mit seinem Dienst im KZ Sachsenhausen habe S. „Terror und
       Massenmord gefördert“, hieß es bei der Urteilsverkündung. Dies sei ihm auch
       bewusst gewesen. Mit seiner Wachtätigkeit habe er die NS-Verbrechen in dem
       Konzentrationslager bereitwillig unterstützt. (Az.: 11 Ks 4/21)
       
       ## Ermittlungen gegen Aufseherin des KZ Ravensbrück
       
       In dem fast 100 Seiten langen Urteil heißt es weiter, S. habe seinen Dienst
       im KZ „im Bewusstsein des dadurch geförderten Massenmordes dennoch
       gewissenhaft und zuverlässig“ ausgeübt. Er sei „willfähriger und
       effizienter Angehöriger des Wachsturmbanns“ gewesen. Das Gericht habe
       keinen Zweifel, dass er gewusst habe, dass die Tötungen in Sachsenhausen
       „Unrecht waren, für das es keinerlei Rechtfertigung gab“.
       
       In den vergangenen Jahren waren bereits in anderen Fällen Prozesse gegen
       früheres KZ-Personal ohne rechtskräftiges Urteil zu Ende gegangen, weil die
       Verurteilten vor der abschließenden Gerichtsentscheidung gestorben sind.
       Dazu gehört der Fall John Demjanjuk. Der frühere SS-Wachmann des
       Vernichtungslagers Sobibor starb 2012 mit 91 Jahren, bevor seine
       fünfjährige Haftstrafe rechtskräftig wurde. Der ehemalige KZ-Wachmann
       Reinhold Hanning, der in Auschwitz im Dienst der SS stand, starb 2017 mit
       95 Jahren, bevor seine Verurteilung zu fünf Jahren Haft rechtskräftig
       wurde.
       
       In Brandenburg ermittelt die Staatsanwaltschaft Neuruppin derzeit noch in
       einem Fall wegen NS-Verbrechen. Das Verfahren richte sich gegen eine
       ehemalige Aufseherin des KZ Ravensbrück, sagte Oberstaatsanwalt Cyrill
       Klement dem epd am Donnerstag: „Die Ermittlungen gegen die zwischenzeitlich
       100-jährige Beschuldigte wegen Beihilfe zum Mord dauern an.“ Die
       Staatsanwaltschaft Neuruppin ist für Fälle mit Bezug zu den
       Konzentrationslagern Sachsenhausen und Ravensbrück zuständig. Klement war
       auch an dem Verfahren gegen Josef S. beteiligt.
       
       27 Apr 2023
       
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