# taz.de -- Klärung im Berliner Abgeordnetenhaus: Der Weg ist frei für neue Stadträte
       
       > Das Landesparlament stellt per Gesetz sicher, dass die Sitze im
       > Bezirksamt nach dem Wahlergebnis vom 12. Februar besetzt werden.
       
 (IMG) Bild: Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am Dienstag die Neubesetzung der Bezirksämter gesetzlich geregelt
       
       Berlin taz | Die zwölf Bezirksregierungen, die Bezirksämter, werden gemäß
       dem Ausgang der [1][Berlin-Wahl vom 12. Februar] besetzt. Was
       selbstverständlich klingt, hat das Abgeordnetenhaus erst am Donnerstag
       durch ein neues Gesetz abgesichert. Denn weil die je sechs Mitglieder der
       Bezirksämter als „Beamte auf Zeit“ für eine fünfjährige Wahlperiode gewählt
       sind und die 2021 begonnene Wahlperiode trotz Wahlwiederholung weiterläuft,
       wäre ein Umgestaltung der Bezirksämter – fast überall steht der CDU ein
       Posten mehr zu – schwierig geworden. Das neue, von allen Fraktionen außer
       der AfD beschlossene Gesetz aber macht es möglich, neue Stadträte und
       Bürgermeister gemäß dem Wahlergebnis zu wählen und bisherige bei voller
       Weiterbezahlung freizustellen.
       
       „Es geht nicht darum, goldene Handschläge zu verteilen, es geht um eine
       Rechtsabwägung, aber auch um eine menschliche Komponente“, leitete SPD-Mann
       Torsten Schneider die Rederunde dazu ein. Er hatte als parlamentarischer
       Geschäftsführer seiner Fraktion mit seinen Kollegen von CDU, Grünen und
       Linkspartei [2][den Entwurf] ausgearbeitet, der nun Gesetz wird.
       
       Heftige Kritik daran übte die AfD-Fraktion. Deren Vorsitzende Kristin
       Brinker sprach von „Steuergeldverschwendung“, weil die
       Bezirksamtsmitglieder, die nun ausscheiden, bis 2026 voll weiterbezahlt
       werden, was sich nach ihrer Rechnung auf 4,2 Millionen Euro summiert. In
       dieser Art hatten sich auch schon [3][der Bund der Steuerzahler] und der
       Generalsekretär der bei der Wahl aus dem Parlament geflogenen Berliner FDP
       geäußert.
       
       Aus Brinkers Sicht wäre es gut möglich gewesen, Stadträte und Bürgermeister
       nach bisheriger Rechtslage mit einer Zweidrittelmehrheit abzuwählen und
       ihnen nicht 100, sondern 71 Prozent ihrer Bezüge weiter zu zahlen. Eine
       Abwahl aus politischen Gründen hatte es im September 2022 gegeben, als die
       Bezirksverordnetenversammlung Mitte sich [4][von Bürgermeister Stephan von
       Dassel (Grüne) trennte].
       
       Der Weg über Abwahl und verringerte Bezüge aber erschien SPD-Mann Schneider
       und seinen Kollegen zu riskant. Zum einen wäre nicht gesichert gewesen,
       dass stets die nötige Zweidrittelmehrheit zusammenkommt. Zum anderen gab es
       Befürchtungen von Klagen wegen der auf 71 Prozent abzusenkenden Bezüge. In
       beiden Fällen wären die abzulösenden Politiker auf ihren Posten geblieben,
       und das Wahlergebnis hätte keinen Niederschlag im Bezirksamt gefunden.
       
       23 Mar 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://wahlen-berlin.de/wahlen/BE2023/AFSPRAES/agh/index.html
 (DIR) [2] https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-0896.pdf
 (DIR) [3] https://www.steuerzahler.de/presse/detail/bezirksamtsmitglieder-fallen-weich/?L=0&cHash=d62e270de462dc3070b369be01c5344d
 (DIR) [4] /Gruene-waehlen-gruenen-Buergermeister-ab/!5880842
       
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 (DIR) Stefan Alberti
       
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