# taz.de -- Neuregelung im Abgeordnetenhaus: Stühlerücken in den Bezirken
       
       > Eine ganz große Koalition von CDU bis Linkspartei will den Weg dafür frei
       > machen, dass Bezirksregierungen das Wahlergebnis vom 12. Februar
       > spiegeln.
       
 (IMG) Bild: Auch im Abgeordnetenhaus waren Stühle zu rücken: Es gibt dort nur noch fünf statt sechs Fraktionen
       
       Berlin taz | „Die veränderten Mehrheiten, die wir in den Ergebnissen der
       Bezirkswahlen sehen, müssen auch in den Bezirksämtern abgebildet werden.“
       Was Noch-Regierungschefin Franziska Giffey (SPD) ankündigte, als sie Ende
       Februar gerade aus der letzten Sondierung über eine erneute rot-grün-rote
       Koalition kam, soll auch nach dem SPD-Schwenk zur CDU gelten: Am Donnerstag
       wird das Abgeordnetenhaus mutmaßlich ein Gesetz beschließen, dass die
       Neuwahl von Stadträten, also quasi den Ministern in den Bezirken, gemäß dem
       Ergebnis [1][der Berlin-Wahl vom 12. Februar] erleichtert. Unterstützt wird
       es von allen Fraktionen außer der AfD.
       
       Hintergrund ist, dass bei der Wahl die bisherige, Ende September 2021
       begonnene, fünfjährige Wahlperiode nicht etwa vorzeitig zu Ende gegangen
       ist: Sie läuft gemäß dem [2][Urteil des Landesverfassungsgerichts], das die
       Wiederholungswahl auf den Weg brachte, bis 2026. Auf Landesebene ist das
       kein Problem, weil die dortigen Minister – die Senatorinnen und Senatoren –
       nicht gewählt, sondern vom Regierungschef oder von der -chefin ernannt
       werden.
       
       Auf Bezirksebene aber werden die Stadträte als Beamte auf Zeit laut §2 des
       Bezirksverwaltungsgesetzes für die jeweilige Wahlperiode gewählt – und
       haben Anspruch darauf, auch so lange bezahlt zu werden: nämlich nach
       Besoldungsstufe B4 mit 9.142 Euro monatlich. In den Bezirken besetzt anders
       als auf Landesebene nicht die jeweilige Koalition, die dort
       Zählgemeinschaft heißt, alle Posten im Bezirksamt als der örtlichen
       Regierung. Vielmehr werden die jeweils sechs Sitze – fünf Stadträte und ein
       Bürgermeister – über die Stärke der Fraktionen besetzt und [3][über das
       d’Hondt-Verfahren] verteilt. Dieses „Proporz-Bezirksamt“ ist ein Punkt, der
       sich bei der anstehenden Verwaltungsreform ändern könnte. Noch aber gilt
       die bisherige Verteilweise.
       
       Die Wahl vom 12. Februar auf Landes- und Bezirksebene hatte vor allem durch
       die starken Gewinne der CDU – sie legte landesweit von 18,0 auf 28,2
       Prozent der Stimmen zu – deutliche Verschiebungen mit sich gebracht. Selbst
       in Friedrichshain-Kreuzberg als Berlins linkestem Bezirk hat die CDU nach
       dem d’Hondt-Verfahren nun Anspruch auf einen der sechs Sitze im Bezirksamt
       (siehe Kasten).
       
       Dass die CDU die ihr zusätzlich zustehenden Posten auch besetzen kann, ist
       bisher nur auf zwei Wegen möglich: zum einen durch freiwilligen Rückzug,
       zum anderen durch Abwahl im Bezirksparlament, das offiziell
       „Bezirksverordnetenversammlung“ oder kurz BVV heißt. Ein Rücktritt aber ist
       aber mit einem Verzicht auf Weiterbezahlung und auf Altersversorgung
       verbunden, für die Abwahl wiederum ist eine Zweidrittelmehrheit
       erforderlich. Eine solche Abwahl gab es unabhängig von der Berlin-Wahl aus
       politischen Gründen im Herbst 2022 [4][im Fall von Mitte-Bürgermeister
       Stephan von Dassel (Grüne)].
       
       Freiwillig zurück zog sich bislang allein die SPD-Politikerin Maja Lasic,
       die erst 2022 Bildungsstadträtin in Mitte geworden war. Sie ist aber in der
       glücklichen Lage, bei der Wiederholungswahl anders als 2021 ein Mandat im
       Abgeordnetenhaus gewonnen zu haben und damit finanziell abgesichert zu
       sein. Lasic nannte es am Mittwoch gegenüber der taz eine glückliche Fügung,
       dass man in Mitte die Sache über ihren Wechsel ins Parlament so geräuschlos
       regeln und auch schon einen Nachfolger von der CDU wählen konnte. Sie
       äußerte Verständnis dafür, dass Stadträte ohne eine solche Möglichkeit auf
       eine klare gesetzliche Regelung angewiesen sind.
       
       Die Schmach einer Abwahl trotz möglicherweise zuvor guter Arbeit soll den –
       verkürzt gesagt – überzähligen Stadträten durch das neue Gesetz erspart
       bleiben: Es ermöglicht, einmalig zusätzliche neue Stadträte zu wählen und
       bisherige bei voller Weiterbezahlung freizustellen. Nach jetzigem Stand
       geht es um elf Posten. Kosten sollen das überschlägig bis zu fünf Millionen
       Euro.
       
       Auch unabhängig von der Verteilung der Posten im Bezirksamt gibt es gleich
       mehrere Veränderungen bei den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern. In der
       CDU-Hochburg Reinickendorf etwa löst die frühere Staatssekretärin und
       bisherige Vizechefin Emine Demirbüken-Wegner den seit 2021 von der SPD
       gestellten Bürgermeister ab, in Lichtenberg und Pankow verliert die
       Linkspartei ihre letzten Bürgermeisterposten.
       
       22 Mar 2023
       
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 (DIR) [3] https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/d/d-hondtsche-sitzverteilung.html
 (DIR) [4] /Abwahl-des-Buergermeisters-von-Mitte/!5880988
       
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