# taz.de -- Verfassungsgericht zu AfD-naher Stiftung: Stiftungsfinanzierung moniert
       
       > Bisher erhält die AfD-nahe Erasmus-Stiftung kein Geld aus dem
       > Bundeshaushalt. Karlsruhe bemängelt nun, dass die Förderkriterien nicht
       > klar geregelt sind.
       
 (IMG) Bild: Mit der Stiftungsförderung nicht einverstanden: Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
       
       Karlsruhe dpa | Der Ausschluss der AfD-nahen
       [1][Desiderius-Erasmus-Stiftung] von der staatlichen Förderung hat die
       Partei 2019 in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Das gab das
       Bundesverfassungsgericht am Mittwoch bekannt. Der Grund dafür ist, dass die
       Voraussetzungen und Kriterien für die Förderung der politischen Stiftungen
       bisher nicht in einem eigenen Gesetz geregelt sind, wie
       Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe
       sagte. Das sei bei einer so wesentlichen Frage aber notwendig. (Az. 2 BvE
       3/19)
       
       Während die anderen sechs parteinahen Stiftungen Jahr für Jahr
       Millionenbeträge erhalten, hat die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) bisher
       noch [2][überhaupt kein Geld] aus dem Bundeshaushalt bekommen. [3][Die
       Klage der AfD] hatte sich auch auf andere Jahre bezogen. Diese Anträge
       erklärten die Richterinnen und Richter aber größtenteils für unzulässig.
       Der Antrag zum Jahr 2022 wurde vom Verfahren abgetrennt, hierüber soll zu
       einem späteren Zeitpunkt separat entschieden werden.
       
       Richtschnur für die Förderung war bisher ein Karlsruher Urteil aus dem Jahr
       1986. Darin steht, dass sichergestellt sein muss, dass „alle dauerhaften,
       ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik
       Deutschland angemessen berücksichtigt“ werden.
       
       Für die praktische Umsetzung hatten die Stiftungen 1998 selbst einen
       Vorschlag gemacht. In einer gemeinsamen Erklärung heißt es, ein geeigneter
       Anhaltspunkt dürfte „eine wiederholte Vertretung“ der entsprechenden Partei
       im Bundestag sein, und zwar zumindest einmal in Fraktionsstärke. Daran
       hatte sich die Politik seither orientiert.
       
       Die AfD war 2021 zum zweiten Mal nach 2017 in den Bundestag eingezogen. Die
       DES bekommt aber nach wie vor kein Geld. Denn seit 2022 steht ein neuer
       Passus im Haushaltsgesetz. Danach werden die Zuschüsse „nur politischen
       Stiftungen gewährt, die nach ihrer Satzung und ihrer gesamten Tätigkeit
       jederzeit die Gewähr bieten, dass sie sich zu der freiheitlichen
       demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für
       deren Erhaltung eintreten“.
       
       Dieser Vermerk spielt bei dem AfD-Antrag zum Jahr 2022 eine Rolle, den die
       Partei erst sehr kurzfristig vor der Verhandlung im Oktober nachgeschoben
       hatte. König sagte, das werfe neue verfassungsrechtliche Fragen auf.
       Bundestag und Bundesregierung hätten sich dazu damals nicht mehr
       hinreichend äußern können.
       
       Die anderen sechs Stiftungen waren 2019 vom Bund mit insgesamt rund 660
       Millionen Euro gefördert worden. Der größere Teil dieser Mittel kommt von
       den Ministerien für Entwicklung und Bildung und vom Auswärtigen Amt. In dem
       Karlsruher Verfahren ging es ausschließlich um die sogenannten
       Globalzuschüsse aus dem Haushalt des Innenministeriums, die für die
       gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit gedacht sind.
       Damals waren das rund 130 Millionen Euro, für dieses Jahr sind 148
       Millionen Euro eingeplant. Die DES und die AfD hatten 900 000 Euro für 2019
       verlangt.
       
       22 Feb 2023
       
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