# taz.de -- Klima-Urteil vom Verfassungsgericht: Kein Recht auf Tempolimit
       
       > Das Bundesverfassungsgericht lehnt eine Klage von klimabesorgten
       > Bürger:innen zum Verkehr ab. Aussichtsreichere Verfahren stehen noch
       > an.
       
 (IMG) Bild: Nix ist mit Tempolimit auf deutschen Autobahnen – so sieht es das Bundesverfassungsgericht vorerst
       
       Karlsruhe taz | Einzelne Bürger:innen können mit einer
       Verfassungsbeschwerde kein Tempolimit auf Autobahnen erzwingen. Das
       entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag
       veröffentlichten Beschluss. Ein Mann und eine Frau, die sich ohne
       Anwält:in an das Bundesverfassungsgericht gewandt hatten, kritisierten
       die unzureichende Klimapolitik. [1][Vor allem im Verkehrssektor] sei es
       unwahrscheinlich, dass das bis 2030 zugewiesene CO2-Budget eingehalten
       werden kann, argumentierten sie. Wenn jetzt keine ausreichenden
       Anstrengungen zur Reduzierung der Treibhausgase unternommen werden, drohten
       ihnen (wie allen Bürger:innen) gegen Ende des Jahrzehnts umso heftigere
       Grundrechtseinschränkungen.
       
       Die Verfassungsbeschwerde richtete sich dagegen, dass der Gesetzgeber
       insbesondere kein Tempolimit auf Autobahnen eingeführt habe. Eine Abwägung
       zwischen der heutigen Freiheit, auf der Autobahn ohne Tempolimit fahren zu
       können, und drohenden Grundrechtseinschränkungen in der Zukunft spreche
       eindeutig für eine Geschwindigkeitsbegrenzung.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat diese Klage nun relativ brüsk abgelehnt.
       Es sei keine individuelle Grundrechtsverletzung durch das fehlende
       Tempolimit aufgezeigt worden, so die Richter:innen. Sie machen klar,
       dass Bürger:innen keine einzelnen Klimaschutzmaßnahmen einfordern
       können, auch keine speziell im Verkehrsbereich. Denn die Verschiebung der
       Reduktionslasten in die Zukunft könne nicht einer einzelnen Unterlassung
       zugerechnet werden, sondern nur der Klimapolitik insgesamt. (Az.: 1 BvR
       2146/22)
       
       Diese Argumentation entspricht auch dem Klimaschutzbeschluss des
       Bundesverfassungsgerichts vom Frühjahr 2021. Damals hatte Karlsruhe zwar
       den Klimaschutz zum Staatsziel erklärt. Außerdem hatte das Gericht
       festgestellt, dass mit zunehmendem Klimawandel das Ziel der
       Klimaneutralität bei staatlichen Abwägungen zunehmend an Gewicht gewinnen
       müsse. Aber zugleich ließ Karlsruhe der Politik „Gestaltungsspielräume“,
       wie die Ziele konkret erreicht werden sollen.
       
       ## DUH gegen Verkehrsminister Wissing
       
       Federführende Richterin des spektakulären Beschlusses von 2021 war die
       Juraprofessorin Gabriele Britz. Sie hat auch die Ablehnung der aktuellen
       Verfassungsbeschwerde vorbereitet. Als Verfassungsrichterin dürfte es wohl
       ihr letztes Wort zum Klimaschutz gewesen sein. Britz’ Amtszeit endet am 1.
       Februar. Bald darauf wird sie in Karlsruhe ausscheiden.
       
       Erfolgversprechender sind derzeit wohl [2][Klimaklagen beim
       Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg]. Dort kann geltend gemacht
       werden, dass die Bundesregierung ihre Verpflichtungen aus dem deutschen
       Klimaschutzgesetz nicht einhält. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat schon
       mehrere derartige Klagen eingereicht, über die im ersten Halbjahr 2023
       verhandelt werden soll.
       
       Insbesondere wurden von der DUH auch die klimapolitischen Sofortprogramme
       von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) beanstandet, da sie nicht
       aufzeigen, wie die Klimaziele im Verkehrssektor bis 2030 erreicht werden
       können.
       
       17 Jan 2023
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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