# taz.de -- Neue Gesetze im neuen Jahr: Was ändert sich 2023?
       
       > Bürgergeld, Steuerfreibeträge, Midijobs, Gaspreisbremse – das sind viele
       > Erleichterungen, aber die Inflation bleibt belastend.
       
 (IMG) Bild: Es wird jedenfalls teurer
       
       1 Was ändert sich, wenn Sie Empfänger:in von Hartz-IV-Leistungen sind?
       
       Seit dem 1. Januar heißt die Grundsicherung für Arbeitssuchende, [1][bisher
       „Hartz IV“ genannt], „Bürgergeld“. Dabei steigt der Regelbedarf für
       alleinstehende oder alleinerziehende Leistungsberechtigte von 449 Euro auf
       502 Euro im Monat. Auch für Partner:innen und Kinder in
       Bedarfsgemeinschaften steigen die Regelsätze entsprechend. Hinzu kommt die
       Erstattung von sogenannten angemessenen Wohnkosten. Um das Bürgergeld zu
       bekommen, ist kein neuer Antrag nötig, wenn man schon Hartz-IV-Leistungen
       bezieht.
       
       Wer erstmals einen Antrag auf Bürgergeld stellt, für den übernimmt das
       Jobcenter für ein Jahr die Wohnkosten in tatsächlicher Höhe, es gibt in
       dieser Karenzzeit keine „Angemessenheitsprüfung“ der Wohnkosten. In den
       ersten zwölf Monaten des Leistungsbezugs bleibt zudem ein Vermögen bis zu
       40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft geschützt, für
       jede weitere Person erhöht sich der Freibetrag um jeweils 15.000 Euro.
       Danach gilt nur noch ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro für jede
       Person der Bedarfsgemeinschaft.
       
       Sanktionen, die zuletzt während der Corona-Pandemie ausgesetzt waren, sind
       ab Januar wieder möglich, wenn Bürgergeld-Empfänger:innen ihren
       „Mitwirkungspflichten“ nicht nachkommen oder nicht zu Terminen erscheinen.
       Dann kann der Regelsatz zunächst um 10 Prozent, später bis zu 30 Prozent
       gekürzt werden. Es gelten mit dem Bürgergeldgesetz etwas höhere
       Einkommensfreibeträge für Erwerbstätige, die ihren Lohn mit der
       Sozialleistung „aufstocken“. Diese Regelung der höheren Freibeträge tritt
       aber erst im Juli in Kraft.
       
       2 Was ändert sich für Sie als erwerbstätige Steuer- und Beitragszahler:in?
       
       Es gibt Erleichterungen und neue Belastungen. Der steuerliche
       Grundfreibetrag erhöht sich ab Januar auf 10.908 Euro im Jahr. Auch der
       Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird dann erst bei höheren Einkommen als
       bisher fällig.
       
       Es steigen gleichzeitig die gesetzlichen Krankenkassenbeiträge. Sie legen
       2023 im Durchschnitt voraussichtlich um 0,3 Prozentpunkte auf
       durchschnittlich 16,2 Prozent des Bruttolohnes zu, die
       Arbeitnehmer:innen zahlen davon die Hälfte. Auch die
       Beitragsbemessungsgrenzen, also die maximal möglichen Beiträge für die
       gesetzlichen Krankenkassen werden erhöht. Für Beschäftigte mit einem
       Bruttoeinkommen von unter 2.000 Euro gilt allerdings ab Januar die
       sogenannte Midijob-Regelung, damit zahlen sie etwas weniger
       Sozialversicherungsbeiträge als bisher.
       
       Die Süddeutsche Zeitung hat diese Wechselwirkungen ausrechnen lassen.
       Danach haben Singles mit einem Bruttoeinkommen von 7.000 Euro im Monat im
       Jahr 2023 rund 995 Euro mehr netto in der Tasche. Wer als Single 1.500 Euro
       brutto im Monat verdient, kommt auf ein Plus von jährlich 510 Euro.
       
       3 Was ändert sich für Sie als Eltern?
       
       Das Kindergeld steigt zum Januar einheitlich auf 250 Euro pro Monat und
       Kind, das sind zum Beispiel für das erste und das zweite Kind jeweils 31
       Euro mehr im Monat. Die steuerlichen Kinderfreibeträge werden ebenfalls
       angehoben.
       
       4 Was ändert sich für Sie als Rentner:in?
       
       Rentner:innen sollen im kommenden Jahr ab Juli voraussichtlich wieder
       eine Rentenerhöhung bekommen, und zwar nach vorläufigen Zahlen rund 3,5
       Prozent mehr im Westen und gut 4,2 Prozent im Osten. Wer als Rentner:in
       nebenbei arbeiten will, kann dies auch bei vorgezogenen Altersrenten
       anrechnungsfrei tun: Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen
       Altersrenten, also bei Renten vor Erreichen der Regelaltersgrenze, werden
       ersatzlos gestrichen. Auch die jährlichen Hinzuverdienstgrenzen für Renten
       wegen voller Erwerbsminderung werden 2023 angehoben, dann darf man rund
       18.000 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen.
       
       5 Was ändert sich, wenn Sie Grundsicherung im Alter bekommen?
       
       Die Regelsätze bei der Grundsicherung im Alter steigen genauso wie bei den
       Empfänger:innen von Bürgergeld, also auf 502 Euro für Alleinstehende.
       Senior:innen mit Grundsicherung im Alter dürfen im Unterschied zu
       Bürgergeld-Empfänger:innen nur ein Schonvermögen von 10.000 Euro behalten.
       Die Anrechnung von Hinzuverdiensten ist bei Bezieher:innen von
       Grundsicherung im Alter zudem erheblich strenger als bei
       Bürgergeld-Empfänger:innen: Wer als Senior:in Grundsicherung bekommt,
       darf vom Nebenverdienst nur 30 Prozent behalten und dies auch nur bis zu
       einer Höhe von 251 Euro im Monat.
       
       6 Was könnte sich ändern, wenn Ihnen die Mietkosten über den Kopf wachsen?
       
       Versuchen Sie, Wohngeld zu beantragen. Die Zahl der Haushalte im
       Wohngeldbezug soll [2][durch das neue „Wohngeld plus“] auf 2 Millionen
       ansteigen, im Schnitt soll es für diese Haushalte 370 Euro monatlich an
       Zuschuss geben. Man beantragt Wohngeld bei der örtlich zuständigen
       Wohngeldbehörde. Mit [3][dem Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums]
       kann man sich eine erste Orientierung verschaffen. Die Kommunen haben schon
       signalisiert: Die Bewilligung wird dauern, das Geld gibt es dann aber
       rückwirkend.
       
       7 Was ändert sich durch die Preisbremsen für Gas und Strom und durch die
       Inflation?
       
       [4][Preisbremsen für Energiekosten] treten formal im März 2023 in Kraft,
       sollen dann aber rückwirkend ab 1. Januar gelten. Für 80 Prozent des
       Vorjahresverbrauchs gelten dann Preisdeckelungen für Gas, Strom und
       Fernwärme, nur für den darüber liegenden Verbrauch muss der dann meist
       deutlich höhere, gültige Vertragspreis gezahlt werden.
       
       Auch an den staatlichen Energiepreisbremsen liegt es, dass die Bundesbank
       für 2023 mit einem Rückgang der allgemeinen Inflation von 8,6 Prozent auf
       7,2 Prozent rechnet, was immer noch eine deutliche Mehrbelastung ist. Die
       [5][Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geht davon aus], dass die
       Lebensmittelpreise erst mal hoch bleiben und Konsument:innen damit
       rechnen müssen, zukünftig einen höheren Anteil ihres Einkommens für
       Lebensmittel auszugeben.
       
       2 Jan 2023
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [2] /Bundestag-beschliesst-Wohngeld-Plus/!5889318
 (DIR) [3] https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html
 (DIR) [4] https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/10-wichtige-aenderungen-fuer-verbraucherinnen-im-jahr-2023-79227
 (DIR) [5] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/steigende-lebensmittelpreise-fakten-ursachen-tipps-71788
       
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 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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