# taz.de -- Asyl für Iraner*innen: Kein bisschen besser geschützt
       
       > Das iranische Regime geht brutal gegen die Protestierenden im Land vor.
       > Auf deutsche Asylentscheidungen hat das bisher offenbar keinen Einfluss.
       
 (IMG) Bild: Demonstration in Solidarität mit den Frauen in Iran im November in Berlin
       
       Berlin taz | Zwei Menschen ließ das iranische Regime bereits hinrichten,
       die sich an den Protesten nach dem gewaltsamen Tod der Kurdin Jina Mahsa
       Amini im September beteiligt hatten. Viele weitere sind [1][zum Tode
       verurteilt]. Auf die Entscheidungen über Asylanträge von Iraner*innen
       hat das bisher keinen Einfluss. Das belegen Antworten der Bundesregierung
       auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion, die der taz vorliegen.
       
       Das Bundesinnenministerium (BMI) erklärt darin, auf Grundlage des neuen
       Lageberichts aus dem Auswärtigen Amt von Ende November überarbeite das
       Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) derzeit seine „internen
       Herkunftsleitsätze Iran“. Um ein „umfassendes Lagebild zu erhalten“,
       beobachte das Bamf zudem „fortlaufend die allgemeine Entwicklung im Land
       und wertet zusätzlich eigenständig Daten und Quellen aus“, so das BMI.
       
       Handlungsbedarf hat das Bamf daraus bisher offenbar keinen abgeleitet: Die
       bereinigte Schutzquote für Iraner*innen schwankte in den Monaten
       September, Oktober und November zwischen 39,3 und 42,3 Prozent. Sie lag
       damit sogar etwas niedriger als im Durchschnitt der ersten elf Monate des
       Jahres 2022 (44,7 Prozent).
       
       „In Anbetracht des Charakters des Regimes im Iran sind die aktuellen
       Schutzquoten viel zu gering“, kritisiert Clara Bünger, fluchtpolitische
       Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag. Bünger hatte die Kleine Anfrage
       gestellt, in der es neben Asylentscheidungen vor allem um die
       [2][Bedrohungslage in Deutschland lebender Exil-Iraner*innen ging], über
       welche die taz diese Woche berichtete hatte.
       
       Bünger zufolge habe das Bamf noch im Oktober 2022 in der Begründung eines
       ablehnenden Asylbescheids erklärt, „geringfügigste Aktivitäten“ wie das
       Mithelfen bei Demonstrationen für eine kurdische Organisation im Iran
       seien kein Asylgrund, da sie keine verfolgungsrelevanten „Eingriffe“
       seitens des Regimes nach sich ziehen würden. „Dass etwas, [3][was im Iran
       für ein Todesurteil reicht], in Deutschland kein Asylgrund ist, kann man
       niemandem erklären“, so Bünger.
       
       Dem BMI zufolge hat Bayern im Oktober noch eine Person in den Iran
       abgeschoben. „Spätestens seit Beginn der Proteste im Iran ist deutlich
       geworden, dass jede Abschiebung in den Iran eine konkrete Lebensgefahr für
       die Betroffenen bedeutet“, kritisiert Bünger. Zumindest vorübergehend wird
       es dazu nicht mehr kommen: Im Dezember einigten sich die Länder auf der
       Innenministerkonferenz darauf, vorerst keine Menschen mehr in den Iran
       abzuschieben – mit Ausnahmen für Gefährder*innen und Täter*innen
       schwerer Straftaten. Ein formaler Abschiebestopp, wie ihn die SPD-Länder
       gefordert hatten, ist das allerdings nicht.
       
       6 Jan 2023
       
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