# taz.de -- Präventivgewahrsam für Klimaaktivisten​: Die bayerische Art
       
       > Bayern greift hart durch: Wer sich hier auf die Straße klebt, landet oft
       > direkt im Knast. Möglich macht es ein noch immer umstrittenes Gesetz.
       
 (IMG) Bild: Trotz Präventivhaftandrohung: Blockade der Letzten Generation in München am 21. November
       
       München taz | Es ist eine klebrige Angelegenheit. Immer wieder haben sich
       in der jüngeren Vergangenheit Klimaaktivisten in Bayern auf vielbefahrenen
       Straßen festgeklebt oder öffentlichkeitswirksame Attacken auf Kunstwerke
       verübt. Darin unterscheidet sich der Freistaat nun nicht sonderlich von
       anderen Bundesländern, doch der Umgang mit den zumeist jungen
       Demonstrantinnen und Demonstranten ist ein anderer.
       
       Montag vorvergangener Woche am Stachus. Eigentlich heißt der Platz mitten
       in der Stadt – auf halben Weg zwischen Marienplatz und Hauptbahnhof –
       Karlsplatz, aber weil hier mal im 18. Jahrhundert ein Mathias Eustachius
       Föderl, den alle nur Eustach nannten, ein Wirtshaus hatte, nennen heute den
       Platz alle nur Stachus. Man ist halt traditionsbewusst in München. Es ist
       Vormittag. Die Arbeitswoche beginnt. Der Verkehr rauscht auf dem
       Altstadtring am Stachus vorbei. Noch.
       
       Doch dann zwingen fünf Aktivisten der Bewegung Letzte Generation die
       Autofahrer anzuhalten, drei von ihnen kleben sich vor den Fahrzeugen mit je
       einer Hand auf der Fahrbahn fest. Die Polizei ist kurz darauf vor Ort, doch
       bis sie die Hände gelöst und die Straße freigegeben hat, vergehen
       anderthalb Stunden. Die Aktivisten, darunter auch die 18-jährige Maria
       Braun, erwartet nun nicht nur ein Strafbefehl wegen Nötigung im
       Straßenverkehr und Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, sie werden
       gleich festgenommen und in die Münchner Haftanstalt Stadelheim gebracht.
       Präventivgewahrsam nennt sich die Maßnahme, sprich: Hiermit soll lediglich
       verhindert werden, dass sich eine mühsam von der Straße entfernte
       Demonstrantin am nächsten Tag gleich wieder wo festklebt.
       
       30 Tage lang können Menschen in Bayern weggesperrt werden, um vermutete
       Straftaten oder schwere Ordnungswidrigkeiten zu verhindern. Die Haft kann
       danach sogar noch einmalig um weitere 30 Tage verlängert werden.
       
       ## Söder beruft sich auf den Volkswillen
       
       Ein Schicksal, das die fünf durchaus einkalkuliert hatten. Denn nur wenige
       Tage zuvor hatten zwölf Gleichgesinnte an derselben Stelle mehr oder
       weniger die gleiche Aktion durchgeführt und waren dafür für 30 Tage in
       Polizeigewahrsam geschickt worden. Maria Braun lässt sich denn kurz vor der
       eigenen Festnahme auch mit den Worten zitieren: „Ich werde mich auch von
       Drohungen mit 30 Tagen Gefängnis nicht einschüchtern lassen. Mein Leben und
       das Leben meiner ganzen Generation steht auf dem Spiel.“ Andere, so fordert
       die junge Frau, sollten nun ihren Platz auf der Straße einnehmen.
       
       Im Fall der Schülerin werden es dann zwar nur sechs Tage Haft sein, aber
       insgesamt sind es über 30 Aktivisten, die die bayerische Polizei in den
       vergangenen Wochen in Präventivgewahrsam genommen hat – zum Teil für 30
       Tage. Einer von ihnen, ein 47-jähriger Umweltingenieur, trat vor mehr als
       einer Woche in Hungerstreik. Es ist das Vorgehen der bayerischen Polizei,
       das eine Diskussion wieder aufkochen lässt, die hierzulande schon seit fünf
       Jahren am Köcheln ist. 30 Tage Haft für eine Verkehrsstörung?
       
       Nun hat ein beherztes Zugreifen in Bayern eine lange Tradition. Man
       erinnert sich etwa an den Polizeikessel während des Weltwirtschaftsgipfels
       in München 1992: Damals waren zu laute Demonstranten stundenlang von der
       Polizei eingekesselt und dann zum Teil recht unsanft festgenommen worden.
       Viele verbrachten die Nacht in der Zelle – unrechtmäßig, wie ein Gericht
       später feststellte. Max Streibl, damaliger Ministerpräsident, verstand die
       Aufregung nicht: „Wenn einer glaubt, er muss sich mit Bayern unbedingt
       anlegen und er muss stören – dass wir dabei auch dann manchmal etwas härter
       hinlangen oder durchgreifen, das ist auch bayerische Art.“
       
       Dieses etwas folkloristische Verständnis von Recht und Ordnung würde heute
       vielleicht selbst in CSU-Kreisen nicht mehr ganz so unverblümt artikuliert
       werden, findet sich aber nach wie vor in der vielbeschworenen DNA der
       Partei, die seit 65 Jahren Bayern regiert. Bei Streibl-Nachfolger Markus
       Söder klingt das dann etwa – wie hier in einem Interview mit der Augsburger
       Allgemeinen – so: „Ein Rechtsstaat muss eine klare Linie haben, wenn es um
       Leib und Leben geht oder um Eigentum und Sachbeschädigung. Wer Kunstwerke
       verunstaltet oder Rettungsfahrzeuge blockiert und damit indirekt Leben
       gefährdet, überschreitet eine Grenze.“ Söder fordert härtere Strafen – auch
       Haftstrafen – gegen die Aktivisten und sieht das bayerische Vorgehen durch
       den Volkswillen legitimiert: „Die große Mehrheit der Deutschen hält
       Straßenblockaden für falsch.“
       
       ## „Ich finde es nervig, dass nur noch über die Form des Protests geredet
       wird“
       
       Gleichzeitig gibt es aber auch Verständnis für die Aktivisten. Von
       unterschiedlichster Seite, zum Beispiel auch Kirchenvertretern. „Ich
       bewundere diese Leute unendlich für ihren Mut und ihre Selbstlosigkeit“,
       sagt etwa der [1][Nürnberger Jesuitenpater Jörg Alt]. Und der
       [2][bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm] setzt noch eins
       drauf: „Ich glaube, dass es wichtig ist, die Dringlichkeit des Themas wo
       immer möglich und mit welchen Mitteln auch immer möglich sichtbar und
       deutlich zu machen.“ Mit welchen Mitteln auch immer? Den Bischof hat man
       bislang zwar noch nirgends kleben sehen, aber in der verbalen Radikalität
       übertrifft er die meisten Angehörigen der Bewegung Die Letzte Generation
       noch, die stets auf die Gewaltfreiheit ihrer Aktionen verweisen.
       
       Auch [3][Katharina Schulze] hat Verständnis für die Aktivisten – obwohl sie
       deren Klebereien für kontraproduktiv hält. „In der Zielsetzung ‚Mehr
       Klimaschutz‘ bin ich ganz d’accord“, sagt die Fraktionsvorsitzende der
       Grünen im Bayerischen Landtag, „ich glaube aber nicht, dass diese Form des
       Protests der Sache dient.“ Kreativer Protest sei zwar gut und wichtig, um
       Druck auf die Parlamente zu machen, aber dafür gebe es im Rahmen des
       Erlaubten genügend Möglichkeiten. Letztlich müsse es in einer Demokratie
       doch darum gehen, mit Argumenten im Diskurs Mehrheiten hinter der eigenen
       Position zu versammeln. „Ich finde es auch nervig, dass jetzt wieder nur
       endlos über die Form dieses Protests geredet wird und nicht über das
       eigentliche Thema: Wie schützen wir das Klima?“
       
       Das andere aber ist der jetzige Umgang des Staates mit den Aktivisten: Dass
       jetzt Menschen auf Grundlage des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) für bis zu
       zwei Monaten weggesperrt werden, dafür hat Schulze kein Verständnis. Das
       Gesetz wurde vor fünf Jahren auf den Weg gebracht und ist das Instrument,
       mit welchem neuerdings gegen die Klimaaktivisten vorgegangen wird. „Es
       zeigt sich jetzt, dass die Tausenden von Menschen, die 2018 in Bayern gegen
       das PAG auf die Straße gegangen sind, das richtige Grundgefühl hatten.“ Ein
       breites Bündnis von FDP bis Marxistisch-Leninistische Partei hatte damals
       gegen das Gesetz demonstriert.
       
       ## Verstoß gegen Artikel 102 der bayerischen Verfassung?
       
       Immerhin war das Gesetz nach diesen Protesten und der Überprüfung durch
       eine Kommission an manchen Stellen wieder entschärft worden. Für den
       Präventivgewahrsam hieß das, dass die sogenannte Unendlichkeitshaft
       zurückgenommen wurde. Ursprünglich hätten Menschen, die nach Ansicht der
       Polizei eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit planen, für drei Monate
       inhaftiert werden können, und diese Präventivhaft hätte dann beliebig oft
       um weitere drei Monate verlängert werden können.
       
       Aber auch mit der derzeitigen Präventivhaft von bis zu zwei Monaten, die
       schon für drohende Ordnungswidrigkeiten verhängt werden dürfe, stehe Bayern
       allein auf weiter Flur, kritisiert Schulze. In keinem anderen Bundesland
       gebe es vergleichbare Regelungen. Dass jetzt auch noch [4][Berlins
       sozialdemokratische Innensenatorin Iris Spranger fordert, sich an Bayern
       ein Beispiel zu nehmen und die Präventivhaft zu verlängern], hält die
       Grünen-Politikerin für „Quatsch“.
       
       Auch unter Juristen ist das Gesetz umstritten. So strengte eine Gruppe von
       Jurastudentinnen und -studenten um die Lehrbeauftragten Isabel Feichtner,
       Markus Krajewski und Martin Heidebach schon 2018 eine Popularklage vor dem
       obersten bayerischen Gericht an. Die Popularklage ist eine bayerische
       Einzigartigkeit: Hier hat jeder Bürger das Recht gegen ein Gesetz zu
       klagen, wenn er der Ansicht ist, dass es nicht mit der Verfassung vereinbar
       ist. Eine persönliche Betroffenheit muss er nicht nachweisen.
       
       62 Seiten umfasst [5][das Schriftstück, in dem die Verfasser darlegen,
       wieso das Gesetz ihrer Beurteilung nach gegen die Bayerische Verfassung
       verstößt]. Da geht es um den Begriff der „drohenden Gefahr“,
       Überwachungsbefugnisse, aber eben auch um die umstrittene Präventivhaft.
       Diese verletze Artikel 102 der Verfassung, der die Freiheit der Person
       garantiere.
       
       ## „Der Gedanke des Gesetzes wird auf diese Weise pervertiert“
       
       Wie das Instrument der Präventivhaft jetzt angewandt wird, vergrößert die
       ohnehin schon große Skepsis der PAG-Kritiker noch einmal. „Ich finde das,
       vorsichtig formuliert, extrem problematisch“, sagt Krajewski, der den
       Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der
       Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg innehat.
       
       Dabei lehnt Krajewski eine Präventivhaft nicht grundsätzlich ab. „Ich gebe
       meinen Studentinnen und Studenten da immer ein Beispiel: Wenn ein Mann mit
       dem Messer vor der Wohnung seiner Ex-Frau steht und sagt: ‚Ich bring dich
       um!‘, dann muss ihn die Polizei natürlich erst mal aus dem Weg schaffen.“
       Da sei eine Präventivhaft von 48 Stunden, wie in den meisten Bundesländern
       üblich, völlig angemessen. In der Zeit könne dann beurteilt werden, wie man
       weiter verfahre und für die Sicherheit der Frau sorge.
       
       Aber 30 Tage? Und das für eine gewaltfreie Protestaktion? „Der Gedanke des
       Gesetzes wird auf diese Weise pervertiert.“ Terroranschläge, Amokläufe und
       Stalking – das waren die Beispiele, [6][mit denen Ministerpräsident Söder
       bei der Einführung des Gesetzes dessen Notwendigkeit begründete].
       Stattdessen kommt es nun zur Anwendung gegen Klimaaktivisten.
       
       Dabei, so Krajewski, „ist ja noch nicht einmal geklärt, dass das, was die
       Aktivisten da machen, überhaupt eine Straftat oder eine schwerwiegende
       Ordnungswidrigkeit ist.“ Mit der Präventivhaft, die ja nur der Verhinderung
       solcher Taten dienen könne, nehme die Polizei die Antwort auf diese Frage
       einfach mal vorweg.
       
       ## Innenminister Herrmann droht „Klima-Chaoten“
       
       Im Raum steht natürlich der Vorwurf der Nötigung. Das sei aber ein sehr
       spezieller Straftatbestand, erklärt der Jurist. Anders als bei anderen
       Straftaten müsse bei der Frage, ob eine Nötigung vorliege, auch das Motiv
       des Täters berücksichtigt werden. Und da diese Aktionsformen völlig neu
       seien, müssten hier auch erst einmal entsprechende Urteile abgewartet
       werden.
       
       Abwarten jedoch ist nicht das, was der bayerischen Staatsregierung derzeit
       vorschwebt. „Der Rechtsstaat darf sich nicht von den Klima-Chaoten an der
       Nase herumführen lassen“, stellt Innenminister Joachim Herrmann klar. „Wenn
       die Täter dann auch noch selbst ankündigen, zeitnah weitere Aktionen
       durchzuführen, müssen sie mit einer Gewahrsamnahme rechnen, um
       Wiederholungstaten zu verhindern.“
       
       Es ist wieder ein Montagvormittag, als sich diese Woche erneut Aktivisten
       in München auf der Straße festkleben, diesmal auf der Luitpoldbrücke,
       direkt unter den Augen des Friedensengels. Sie seien vorläufig in Gewahrsam
       genommen worden, teilt die Polizei wenige Stunden später mit. Nach dem
       Polizeikessel von 1992 hatte Streibl erklärt: „Jeder muss wissen, wenn er
       nach Bayern kommt, dass er es eben mit Bayern zu tun hat.“
       
       22 Nov 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.joergalt.de/
 (DIR) [2] https://www.ekd.de/Bedford-Strohm-Heinrich-11078.htm
 (DIR) [3] /Katharina-Schulze/!t5481789
 (DIR) [4] /Vorbeugehaft-fuer-Klima-Aktivisten/!5896129
 (DIR) [5] https://www.rph1.rw.fau.de/files/2018/05/Popularklage-Endg%C3%BCltige-Fassung_ohne-Adressen-neu.pdf
 (DIR) [6] https://www.bayernkurier.de/inland/33006-das-ziel-ist-opfer-zu-verhindern/
       
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