# taz.de -- Strafbarkeit von Straßenblockaden: Keine Erpressung mit Nötigung
       
       > Auch Dringliches erlaubt in einer Demokratie keine Straftaten. Das ist
       > leichter zu verstehen, wenn es um weniger Dringliches geht als den
       > Klimaschutz.
       
 (IMG) Bild: Straßenblockade der Letzten Generation in München im Mai
       
       Stellen wir uns vor, die „Aktion Lebensschutz für alle“ nimmt sich ein
       Beispiel an der „Letzten Generation“ und beginnt nun ebenfalls [1][mit
       Sitzblockaden auf den Hauptverkehrsstraßen]. Diese
       Lebensschützer:innen setzen sich aber nicht für mehr Klimaschutz ein,
       sondern für ein strengeres Abtreibungsrecht. Es könne nicht sein, dass in
       einem der reichsten Länder der Welt Jahr für Jahr hunderttausend ungeborene
       Kinder im Mutterleib zerstückelt werden. Das sei ein Massenmord an
       künftigen Generationen, ein Zivilisationsbruch von unglaublichen
       Dimensionen.
       
       Die Forderung, so das Gedankenspiel, ist eindeutig: Die „Aktion
       Lebensschutz für alle“ werde das öffentliche Leben so lange massiv stören,
       bis der jüngst von der Ampel abgeschaffte Paragraf 219a im Strafgesetzbuch
       wieder eingeführt wird. Es sei unerträglich, dass über mörderische
       Schwangerschaftsabbrüche im Internet informiert werden darf, als ginge es
       um eine Zahnreinigung.
       
       Und natürlich berufen sich die Lebensschützer:innen nicht nur auf
       Gott, sondern auch auf das Bundesverfassungsgericht, das schließlich schon
       zweimal entschieden habe, dass Abtreibungen rechtswidrig sind und dass
       Frauen eine Pflicht zum Austragen von Kindern haben. Die Nötigung von
       Autofahrer:innen sei deshalb nicht verwerflich, wenn sie dem
       Lebensschutz diene. Außerdem bestehe ein rechtfertigender Notstand, weil
       die Straßenblockaden [2][die einzig erfolgversprechende Aktionsform] sind,
       um Millionen ungeborener Kinder besser zu schützen.
       
       Wie gut, dass Justizminister Marco Buschmann (FDP) auch in diesem
       Gedankenspiel darauf hinweist, dass sich eine Demokratie nicht erpressen
       lassen darf. Ein noch so dringliches Anliegen könne es nicht rechtfertigen,
       dass Straftaten zur Durchsetzung politischer Ziele genutzt werden. Sonst
       könne schließlich jeder sein Anliegen zum allerdringlichsten erklären und
       nun ebenfalls die maximale Störung des öffentlichen Lebens propagieren.
       
       Recht hat er. Es fällt aber natürlich viel leichter, das einzusehen, wenn
       man das Anliegen der Klimaschützer nicht teilt. [3][Klimaschutz ist
       wirklich sehr dringlich].
       
       22 Nov 2022
       
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