# taz.de -- Gebühr für Ingewahrsamnahme: Protest muss man bezahlen können
       
       > Wer von der Hamburger Polizei in Gewahrsam genommen wird, muss dafür
       > jetzt Gebühren entrichten. Die Linksfraktion hält das für höchst
       > problematisch.
       
 (IMG) Bild: Daraus kann ein teurer Spaß werden: Festnahme
       
       Hamburg taz | Wer sich auf Demonstrationen zu sehr exponiert, geht in
       Hamburg seit Kurzem auch ein finanzielles Risiko ein. Seit dem 20. Dezember
       darf die [1][Polizei in der Hansestadt Gebühren erheben, wenn sie jemanden
       in Gewahrsam nimmt]. Nach der entsprechenden Verordnung des rot-grünen
       Senats können sich die Kosten dabei schnell auf die eines kleinen
       Hotelaufenthalts summieren.
       
       In Gewahrsam genommen werden können Leute [2][auf Basis des Hamburger
       Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)] zu ihrem
       eigenen Schutz oder dem anderer. Letzteres gilt, wenn die Polizei zu der
       Einschätzung kommt, dass eine Ingewahrsamnahme „unerlässlich ist“, um eine
       unmittelbar bevorstehende „Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung
       oder eine Straftat zu verhindern“. Auch um ein Betretungsverbot, ein
       Aufenthaltsverbot, ein Kontakt- oder Näherungsverbot durchzusetzen, kommt
       eine Ingewahrsamnahme infrage.
       
       Der Gebührenkatalog der Polizei liest sich wie eine Handwerkerrechnung: Ein
       Kilometer im Peterwagen kostet einen Euro, in einem anderen Fahrzeug bis zu
       zehn Euro. Der Einsatz eines Bediensteten wird mit 33,20 Euro pro
       angefangene halbe Stunde berechnet, sechs Stunden im Verwahrraum mit 40
       Euro, jede weitere Stunde mit 6,20 Euro.
       
       Auch bisher schon seien Leute im Sinne des Schadensersatzes zur Kasse
       gebeten worden, wenn sie Arrestzellen verunreinigt, Peterwagen beschädigt
       oder Polizisten verletzt hätten, teilt die Polizei mit. Aus den neuen
       Gebühren erwartet sie Einnahmen von einer Million Euro. „Der Personenkreis
       ‚ohne festen Wohnsitz‘ wird von der Inanspruchnahme der neuen Gebühren
       ausgenommen“, versichert die Polizei.
       
       Deniz Celik von der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft findet
       es „völlig unangemessen“, dass die Polizei überhaupt Gebühren erhebt: „Das
       sind hoheitliche Maßnahmen, die müssen mit Steuern finanziert werden“,
       findet er.
       
       Ähnlich sieht das die Anwältin Waltraud Braker. Dass sie Kosten verursache,
       gelte für jede Art von polizeilicher Aktion – bei deren Verursachern dann
       auch Gebühren erhoben werden müssten. Das zu tun hat für Braker ein
       „Geschmäckle“. Es erinnere sie an die Nazizeit, in der die Opfer
       polizeilicher Maßnahmen für deren Kosten aufkommen mussten. Braker
       vermutet, dass die Gebühren vor allem der Abschreckung dienten.
       
       ## Strafe vor der Strafe
       
       So wie sie sieht das auch der Linken-Abgeordnete Celik. „Man hat Angst,
       seine Grundrechte wahrzunehmen“, sagt er. Das gelte gerade für Menschen mit
       geringem Einkommen und sei umso schlimmer, je länger Menschen präventiv
       eingesperrt würden.
       
       Problematisch sei auch, dass Menschen in Gewahrsam genommen werden dürften,
       ohne dass irgendein Gericht irgendeine Schuld festgestellt hat – eine Art
       Strafe vor der Strafe. Auch könne es geschehen, dass Menschen mit dem
       Argument der Gefahrenabwehr schlicht als Teil einer Gruppe in Gewahrsam
       genommen würden.
       
       Auch die Grünen in der Bürgerschaft fordern: „Die Ausübung von Grundrechten
       darf nicht beeinträchtigt werden.“ Die privat zu tragenden Gebühren für
       einen Polizeigewahrsam dürften einzelne Menschen nicht davon abhalten, ihr
       Grundrecht wahrzunehmen und an legitimen Protestaktionen und
       Demonstrationen teilzunehmen. „Wir werden die Einführung der Gebühren vor
       diesem Hintergrund kritisch begleiten“, versprechen die Grünen.
       
       Die Hamburger Polizei weist darauf hin, dass acht weitere Bundesländer –
       darunter ist auch Niedersachsen – sowie [3][seit 2019 die Bundespolizei
       solche Gebühren erheben]. Im Falle der Bundespolizei hat eine
       parlamentarische Anfrage der Linken im Bundestag ergeben, dass die Gebühren
       die damit verbundenen Verwaltungskosten nicht eingespielt haben.
       
       Eine halbe Million Euro an Gebühren wurde festgesetzt, während das
       Bundesinnenministerium mit laufenden Verwaltungskosten von mehr als 800.000
       Euro rechnete. [4][Der niedersächsische Linken-Bundestagsabgeordnete Victor
       Perli bezeichnete die Gebührenverordnung gegenüber der taz als Flop und
       „bürokratischen Wahnsinn“]. Sie bringe viel zusätzlichen Aufwand für
       Bescheide und Widersprüche, keinen Nutzen und eine hohe Ausfallquote. Im
       übrigen sei es „Sache der Justiz, über Strafen zu entscheiden“ und „nicht
       die Aufgabe der Polizei, die Kassen des Innenministeriums zu füllen“.
       
       Die Hamburger Grünen betonen, es sei wichtig, „sicherzustellen, dass die
       Höhe der nun eingeführten Gebühren angemessen ist, und die Effektivität der
       Gebühren zu überprüfen“. Auch die Polizei versicherte, sie überprüfe
       regelmäßig, „ob der Aufwand der Erhebung in einem günstigen Verhältnis zu
       den zu erwartenden Erlösen steht“.
       
       9 Jan 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /G20-vor-Gericht/!5511644
 (DIR) [2] https://gesetze.io/gesetze/hh/sog
 (DIR) [3] /Gebuehren-fuer-Massnahmen-der-Polizei/!5658040
 (DIR) [4] /Einsaetze-der-Bundespolizei/!5753216
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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