# taz.de -- Pläne für Gesetzesverschärfung: Kritik an Volksverhetzungsparagraf
       
       > Die beschlossenen Regeln zur Verharmlosung von Kriegsverbrechen gehen zu
       > weit, sagen Kritiker. Der Bundesrat muss noch dazu tagen.
       
 (IMG) Bild: Können Demonstranten, die den Völkermord an den Armenien verharmlosen, bald bestraft werden?
       
       Freiburg taz | Justizminister Marco Buschmann (FDP) gerät unter Druck, weil
       er eine Verschärfung des Meinungsstrafrechts initiiert hat, die vom
       Bundestag [1][faktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen
       wurde]. In Zukunft soll die Leugnung und gröbliche Verharmlosung von
       Völkermorden und Kriegsverbrechen in Deutschland als Volksverhetzung
       strafbar sein – wenn dies den öffentlichen Frieden stört und geeignet ist,
       zu Hass und Gewalt aufzustacheln.
       
       Der Bundestag hat die Verschärfung des Volksverhetzungsparagrafen 130 am
       20. Oktober spätabends beschlossen. Grundlage war eine Formulierungshilfe
       des Justizministeriums, die erst am Vortag in ein anderes Gesetz eingefügt
       worden war. Das Gesetz wurde im Bundestag dann gegen die Stimmen von AfD
       und Linken angenommen, wobei die Linke am Vortag im Rechtsausschuss noch
       dafür gestimmt hatte.
       
       Bisher war in Deutschland nur die Billigung, Leugnung und Verharmlosung des
       Holocaust sowie die Billigung von Straftaten aller Art ausdrücklich
       strafbar. Die EU-Kommission hatte aber im Dezember 2021 ein
       Vertragsverletzungs-Verfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil
       Deutschland einen EU-Rahmenbeschluss von 2008 zur Bekämpfung des Rassismus
       nicht richtig umgesetzt habe. Dort ist keine Beschränkung auf den Holocaust
       vorgesehen, weil die osteuropäischen Staaten insbesondere auch
       Völkerstraftaten der einstigen Sowjetunion erfassen wollten.
       
       Insofern musste Deutschland reagieren. Die Leipziger Rechtsprofessorin
       Elisa Hoven wirft Buschmann und dem Bundestag nun aber vor, dass sie nicht
       von einer Möglichkeit der Einschränkung Gebrauch gemacht haben, die der
       EU-Rahmenbeschluss ausdrücklich vorsieht. Danach kann die Strafbarkeit des
       Leugnens und groben Verharmlosens auf Völkerstraftaten begrenzt werden, die
       „ein internationales Gericht“ endgültig festgestellt“ hat.
       
       ## Historische Wahrheit soll Debattengegenstand bleiben
       
       So könnte verhindert werden, dass künftig jedes deutsche Amtsgericht
       Beweisaufnahmen durchführen müsste, wie sie sonst am Internationalen
       Strafgerichtshof in Den Haag üblich sind, so Hoven auf [2][dem juristischen
       Webportal Libra], „deutsche Amtsgerichte sollten nicht darüber verhandeln
       müssen, ob das [3][Massaker an den Armeniern] ein Völkermord war oder ob
       Israel in besetzten Gebieten Kriegsverbrechen begangen hat“.
       
       Die Kölner Rechtswissenschaftlerin Paula Rhein-Fischer hält [4][auf dem
       Verfassungsblog] den Verzicht auf diese Einschränkung ebenfalls für
       „unglücklich“. Sie fordert die deutschen Strafgerichte daher auf, die
       Strafnorm „so restriktiv wie möglich auszulegen“. Die historische Wahrheit
       müsse weiter „Gegenstand der öffentlichen“ Debatte sein.
       
       Noch ist aber eine unproblematische Änderung durch den Gesetzgeber möglich,
       denn die neue Strafnorm ist noch gar nicht endgültig beschlossen. Erst am
       25. November wird sich der Bundesrat mit der Sache befassen. Nötig ist zwar
       nicht die Zustimmung der Länderkammer, doch könnte der Bundesrat, wenn er
       Korrekturbedarf sieht, den Vermittlungsausschuss anrufen. Dort könnte dann
       die Einschränkung auf international festgestellte Völkermorde und
       Kriegsverbrechen noch eingefügt werden. Wie die Stimmung auf Länderseite
       ist, wird sich bereits am 9. November zeigen, wenn der Rechtsausschuss des
       Bundesrats über die Reform berät.
       
       Minister Buschmann, der als liberaler Rechtspolitiker sicher keine
       Verschärfung des Meinungsstrafrechts beabsichtigte, bleibt tapfer bei der
       Behauptung, die von ihm vorgeschlagene Formulierung sei gar keine
       Verschärfung, sondern nur eine „Klarstellung“. Die Leugnung und grobe
       Verharmlosung von Völkermorden sei nämlich bereits heute als
       Volksverhetzung strafbar, wenn sie zu Hass und Gewalt aufstachelt. So habe
       der Bundestag schon 2010 argumentiert, als es darum ging, den
       EU-Rahmenbeschluss umzusetzen.
       
       Das ist zwar richtig, nur ging es damals darum, eine explizite Verschärfung
       des Meinungsstrafrechts zu verhindern, während Buschmann nun die faktische
       Verschärfung damit verschleiert.
       
       Auch eine Einschränkung der Strafnorm auf international festgestellte
       Völkermorde und Kriegsverbrechen lehnt das Justizministerium bisher „aus
       systematischen Gründen“ ab. Schließlich gebe es beim „Billigen“ von
       Straftaten in Paragraf 140 auch keine derartige Beschränkung. [5][Sein
       liberales Profil] schärft Buschmann so eher nicht.
       
       3 Nov 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Verharmlosung-von-Kriegsverbrechen/!5889964
 (DIR) [2] https://www.libra-rechtsbriefing.de/L/volksverhetzung/
 (DIR) [3] /Voelkermord-an-den-Armeniern/!5762505
 (DIR) [4] https://verfassungsblog.de/regieren-der-erinnerung-durch-recht/
 (DIR) [5] /Vorratsdatenspeicherung-in-Deutschland/!5890806
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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