# taz.de -- Karlsruhe lehnt Eilantrag ab: Kein Geld für AfD-nahe Stiftung
       
       > Die AfD will, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung aus dem Bundeshaushalt
       > finanziert wird. Das Verfassungsgericht lehnte den Eilantrag nun ab.
       
 (IMG) Bild: In Karlsruhe vorerst gescheitert: Erika Steinbach, Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung
       
       Freiburg taz | Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag zugunsten
       der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung abgelehnt. Diese bekommt also
       zunächst weiterhin kein Geld aus dem Bundeshaushalt. Doch schon am 25.
       Oktober will das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache über den Fall
       verhandeln.
       
       Im Haushaltsgesetz für 2022 hat der Bundestag Anfang Juni beschlossen, dass
       sechs parteinahe Stiftungen für ihre politische Bildungsarbeit insgesamt
       148 Millionen Euro als Globalzuschüsse erhalten. Finanziert werden die
       Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU-nah, 45,6 Mio.), die Friedrich-Ebert-Stiftung
       (SPD-nah, 41,3 Mio.), die Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP-nah, 16,3 Mio.),
       die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linkspartei-nah, 15,7 Mio.), die
       Heinrich-Böll-Stiftung (Grünen-nah, 15,6 Mio.) und die
       Hanns-Seidel-Stiftung (CSU-nah, 13,4 Mio.).
       
       [1][Kein Euro geht an die Desiderius-Erasmus-Stiftung], die von der AfD
       2018 als parteinahe Stiftung anerkannt wurde. Vorsitzende der Stiftung ist
       die ehemalige CDU-Abgeordnete Erika Steinbach, die seit Januar 2022
       AfD-Mitglied ist.
       
       Nach welchen Kriterien die Gelder an parteinahe Stiftungen vergeben werden,
       ist bisher gesetzlich nicht geregelt. Es war bisher aber üblich, dass eine
       parteinahe Stiftung erst dann aus dem Bundeshaushalt finanziert wird, wenn
       die entsprechende Partei zum zweiten Mal hintereinander in den Bundestag
       gewählt wurde. Deshalb war es gut begründbar, warum die AfD-nahe Stiftung
       in der letzten Wahlperiode nicht finanziert wurde.
       
       ## Zweifel an Verfassungstreue
       
       In dieser Wahlperiode verlangte die AfD nun Gleichbehandlung, was die
       anderen Fraktionen jedoch ablehnten. Stattdessen beschlossen sie
       einvernehmlich einen Haushaltsvermerk, der nun Teil des Haushaltsgesetzes
       ist. Danach werden parteinahe Stiftungen nur finanziert, wenn sie
       „jederzeit die Gewähr bieten, dass sie sich zu der freiheitlichen
       demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für
       deren Erhaltung eintreten.“
       
       Schon wenn „begründete Zweifel an der Verfassungstreue von Organen oder
       Beschäftigten bestehen“, dürfen keine Globalzuschüsse gewährt werden.
       Gemeint ist damit natürlich die AfD, denn die Bundespartei wird vom
       Bundesamt für Verfassungsschutz als [2][Verdachtsfall einer
       rechtsextremistischen Bestrebung] eingestuft. Das Verwaltungsgericht Köln
       hat das im März bestätigt.
       
       Kurz zuvor hat die AfD Anfang des Jahres einen Eilantrag beim
       Bundesverfassungsgericht gestellt und eine sofortige Gleichbehandlung ihrer
       parteinahen Stiftung gefordert. Das Bundesverfassungsgericht [3][lehnte
       diesen Eilantrag jetzt ab], weil die AfD nicht belegen konnte, dass
       irreparable Schäden drohen, etwa eine Insolvenz der Stiftung, wenn sie bis
       zur Entscheidung in der Hauptsache nicht aus dem Staatshaushalt finanziert
       wird. Ein ähnlicher Eilantrag der AfD war schon 2020 abgelehnt worden.
       
       Allerdings bringt das Verfassungsgericht nun selbst Dynamik in das
       Verfahren und kündigte eine mündliche Verhandlung in der Hauptsache für den
       25. Oktober an. Dann wird es vor allem um die Fragen gehen, ob das
       Grundgesetz den Parteien einen Anspruch auf Gleichbehandlung ihrer
       parteinahen Stiftungen gibt, ob die Stiftungsfinanzieurng gesetzlich
       geregelt werden muss und ob die mangelhafte Verfassungstreue ein zulässiger
       Grund für den Ausschluss aus der Finanzierung sein kann.
       
       5 Aug 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Kein-Geld-fuer-AfD-Stiftung/!5842895
 (DIR) [2] /Verwaltungsgericht-Koeln-zur-AfD/!5839803
 (DIR) [3] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-070.html;jsessionid=370833DBE701529BF94259B6DAAB7CF6.2_cid319
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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