# taz.de -- Maskendeals von Unions-Abgeordneten: SPD will Korruptionslücken stopfen
       
       > Der BGH hat die Maskendeals von CSU-Abgeordneten für straflos erklärt.
       > Nun könnte der Bundestag die Gesetzeslage verschärfen.
       
 (IMG) Bild: Justizminister Buschmann will in Sachen Abgeordnetenbestechlichkeit keinen Gesetzentwurf vorlegen
       
       Kassel taz | Die SPD will die Strafnorm zu Abgeordnetenbestechlichkeit
       verschärfen, damit Abgeordnete ihr Mandat künftig nicht mehr versilbern
       können. Die Partei reagiert damit auf eine am Dienstag veröffentlichte
       [1][Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Straflosigkeit der
       Maskendeals von CSU-Abgeordneten.]
       
       Der CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüsslein und der
       CSU-Landtagsabgeordnete Alfred Sauter setzten sich im März 2020 bei den
       Gesundheitsministerien im Bund und in Bayern für Firmen ein, die
       Corona-Schutzmasken verkaufen wollten. Nüßlein erhielt dafür 660.000 Euro,
       Sauter sogar rund 1,2 Millionen Euro.
       
       Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelte gegen beide wegen
       Bestechlichkeit von Abgeordneten. Doch das Oberlandesgericht München
       stoppte im November letzten Jahres die Ermittlungen. Das Verhalten von
       Nüßlein und Sauter sei nicht strafbar.
       
       Auch der Bundesgerichtshof kam nun zum gleichen Schluss: Das Verhalten von
       Nüßlein und Sauter sei straflos gewesen. Der BGH stellte klar, dass die
       Vorschrift im Strafgesetzbuch, die die Abgeordnetenbestechung regelt
       (Paragraf 108e) eng konstruiert ist. Es gehe nur um Tätigkeiten bei der
       „Wahrnehmung des Mandats“. Gemeint seien damit Tätigkeiten in den Gremien
       des Parlaments oder der Fraktion, also die Teilnahme an Abstimmungen oder
       das Stellen von Anfragen und Anträgen.
       
       ## SPD macht Druck, FDP bleibt vorsichtig
       
       Keine „Wahrnehmung des Mandats“ liege dagegen vor, so der BGH, wenn jemand
       sein Renomée als Abgeordneter oder seine entsprechenden Beziehungen für
       außerparlamentarische Tätigkeiten nutzt und sich dafür bezahlen lässt. Über
       diesen Willen des Gesetzgebers könne sich der BGH nicht durch eine weite
       Interpretation der Strafnorm hinwegsetzen, betonten die Richter. Nüsslein
       und Sauter können damit ihre Provisionen behalten.
       
       Im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition heißt es nur schwammig: „Wir
       werden den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit
       wirksamer ausgestalten“. Da die Vorschrift jedoch in vielerlei Hinsicht als
       verkorkst gilt, ist damit nicht zwingend eine Ausweitung der
       Abgeordneten-Bestechlichkeit auf außerparlamentarische Vorgänge gemeint.
       
       Für Johannes Fechner, parlamentarischer Geschäftsführer der
       SPD-Bundestagsfraktion, war aber sofort nach der BGH-Entscheidung klar,
       dass nun Handlungesbedarf besteht. „Die SPD sieht hier klare Lücken, die
       wir schließen sollten“, sagte Fechner zur taz.
       
       Sein FDP-Pendant Stephan Thomae äußerte sich vorsichtiger: „Das Urteil des
       BGH zu den Maskendeals zeigt, dass die Norm zur Abgeordnetenbestechung und
       -bestechlichkeit auf den Prüfstein muss“, sagte Thomae. Dabei dürfe aber
       die „freie Ausübung des Mandats nicht beschnitten“ werden.
       
       Das Justizministerium von Marco Buschmann (FDP) will in dieser Sache keinen
       eigenen Entwurf vorlegen. „Da es hier um die Grenzen der Ausübung des
       Mandats geht, sollte ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestags
       kommen.“
       
       Die NGO Transparency International hatte Anfang Juli bereits ein
       Positionspapier zur Verschärfung von Paragraf 108e vorgelegt. So soll die
       Formulierung „bei der Wahrnehmung des Mandats“ ersetzt werden durch die
       Worte „unter Ausnutzung der Stellung als Mandatsträger“.
       
       Vor den CSU-Maskendeals gab es bereits andere anrüchige Fälle, die wegen
       der engen Fassung von Paragraf 108e nicht bestraft wurden. So verschaffte
       der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor der Sicherheitsfirma Augustus
       Intelligence Kontakte ins Wirtschaftsministerium. Als Gegenleistung
       [2][erhielt Amthor Aktienoptionen und einen Posten als Direktor der Firma.]
       Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft lehnte die Strafverfolgung ab.
       
       13 Jul 2022
       
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