# taz.de -- Ampel will Gesetz verschärfen: Strengere Strafen für Korruption
       
       > Die Ampel will Abgeordnete sanktionieren, die ihr Mandat nutzen, um
       > Geschäfte zu machen. Hintergrund sind die Maskendeals von
       > Unionspolitikern.
       
 (IMG) Bild: Alfred Sauter von der CSU, hier im bayerischen Parlament, könnte nach dem neuen Gesetz wegen des Maskendeals verurteilt werden
       
       Berlin taz/dpa | Juristisch war es korrekt und hat doch das
       Gerechtigkeitsempfinden vieler Beobachter*innen empfindlich gestört:
       Im Sommer 2022 entschied der Bundesgerichtshof, dass die Maskendeals des
       Ex-Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein und des ehemaligen bayerischen
       Justizministers Alfred Sauter (beide CSU) [1][nicht den Tatbestand der
       Bestechlichkeit erfüllen]. Beide hatten in der Coronapandemie
       Maskengeschäfte zwischen einem Unternehmen und dem Staat vermittelt und
       dafür Provisionen teils in Millionenhöhe kassiert.
       
       Das Problem: Nach geltender Rechtslage war die Annahme von Gegenleistungen
       für Handlungen nur „bei der Wahrnehmung des Mandats“ strafbar, also etwa
       bei Abstimmungen im Parlament oder in den Ausschüssen. So steht es bislang
       in §108e des Strafgesetzbuchs. Das heißt: Deals wie die Maskengeschäfte
       [2][fallen nicht unter diesen Paragrafen], weil sie außerhalb der
       parlamentarischen Arbeit geschlossen wurden. Und das gilt auch, wenn
       Politiker*innen dafür etwa Kontakte und Beziehungen ausnutzen, die auf
       ihr Mandat zurückgehen.
       
       Diese Lücke will die Ampel nun schließen. Am Donnerstagabend steht in
       erster Lesung die Änderung des §108 des Strafgesetzbuchs auf der
       Tagesordnung des Bundestags. Damit soll die Strafbarkeit auch auf Fälle
       ausgeweitet werden, die nichts mit der eigentlichen Arbeit im Parlament zu
       tun haben, sondern sich auf die gesamte Zeit als Abgeordnete beziehen. Als
       Strafe sollen künftig Geldstrafen, aber auch bis zu drei Jahre Haft möglich
       sein.
       
       Laut dem Gesetzentwurf gilt die Regelung für Bundestags- und
       Landtagsabgeordnete, für Europaparlamentarier*innen und Mitglieder
       von internationalen parlamentarischen Vereinigungen. In der Kommunalpolitik
       gilt sie nicht.
       
       „Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen das Vertrauen haben, dass Abgeordnete
       für das Allgemeinwohl und nicht [3][den eigenen Geldbeutel] arbeiten“,
       sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes
       Fechner. Sein FDP-Kollege Stephan Thomae betonte: „Wer sein Mandat
       missbraucht, um sich selbst zu bereichern, darf nicht ungestraft
       davonkommen.
       
       Die Grünen-Rechtspolitikerin Canan Bayram sprach von einem
       „Schmiergeld-Paragrafen“ und ergänzte: „Wenn Abgeordnete ihre Stellung
       ausnutzen, um sich selbst zu bereichern, schädigen sie damit das Vertrauen
       der Bevölkerung in die Integrität politischer Prozesse und fördern den
       Demokratieverdruss.“
       
       22 Feb 2024
       
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