# taz.de -- Internationale Klimapolitik: Menschenrechte und Natur
       
       > Klimaschutz ist Voraussetzung für mehr Gleichberechtigung. Er birgt aber
       > auch die Gefahr, bestehende Armut zu vergrößern.
       
 (IMG) Bild: Klimaschutz ist eine grund- und menschenrechtliche Verpflichtung des Staates
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat es im Frühjahr 2021 festgehalten:
       [1][Klimaschutz ist eine grund- und menschenrechtliche Verpflichtung des
       Staates]. Weltweit hatten zuvor schon oberste Gerichtshöfe, beispielsweise
       in Pakistan, Kolumbien oder den Niederlanden, ähnlich entschieden. Dieses
       Klimaurteil ist ein wichtiger – längst überfälliger Schritt. Grund- und
       Menschenrechte haben in der klimapolitischen Debatte viel zu lange keine
       Rolle gespielt.
       
       Das Gericht war bereit, traditionelle Konzepte des Verfassungsrechts bis zu
       einem gewissen Grad den Herausforderungen der Klimakrise entsprechend
       anzuwenden und die Grundrechte in einer intertemporalen Dimension zu
       denken. Die Klimapolitik der Gegenwart muss nach Auffassung der Karlsruher
       Richter*innen die Grundrechte zukünftiger Generationen berücksichtigen
       und bereits heute ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen ergreifen, um die
       Freiheitsrechte der Menschen morgen zu schützen.
       
       Einigen Autor*innen zufolge eröffnet das Urteil sogar eine neue
       Perspektive auf die Freiheitsrechte: Es erlaube, die Rechte der wenigen
       zugunsten der vielen zu beschränken und beispielweise den persönlichen
       Konsum heutiger Generationen zugunsten der Nutzung von Gemeingütern in der
       Zukunft einzuschränken.
       
       Aber hier können wir nicht stehen bleiben. Wenn die Transformation unserer
       Gesellschaft und unseres Wirtschaftssystems hin zu echter Nachhaltigkeit
       und Klimaneutralität gelingen soll, dann braucht die gesamte Klima- und
       Wirtschaftspolitik einen Menschenrechtsansatz. Dabei kann es nicht nur um
       Freiheitsrechte gehen. Vielmehr müssen insbesondere auch die
       wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte einbezogen werden, und
       Menschenrechte müssen im Zusammenspiel mit den Rechten der Natur begriffen
       werden.
       
       Es liegt eigentlich auf der Hand: Der Mensch ist Teil der Ökosysteme, und
       die Realisierung der Menschenrechte – wie beispielsweise das Recht auf
       Wasser, Nahrung, Gesundheit und angemessenes Wohnen – hängt wesentlich von
       einer intakten Umwelt ab. Diese Interdependenz bedeutet, dass der Genuss
       der Menschenrechte von der Qualität der Ökosysteme abhängt, aber auch
       umgekehrt die Ökosysteme davon beeinflusst werden, unter welchen
       menschenrechtlichen Voraussetzungen Menschen leben.
       
       ## Ausbeutung von Rohstoffen
       
       Ein umfassender menschenrechtlicher Ansatz muss aber auch die historischen
       Ursachen des Klimawandels berücksichtigen. Der Klimawandel resultiert aus
       der Industrialisierung und dem mit ihr sprunghaft angestiegenen Verbrauch
       fossiler Energie. Koloniale Expansion und damit einhergehende Verbrechen
       und Zerstörungen von Lebensräumen waren auch von der Erschließung neuer
       Rohstoffquellen motiviert.
       
       Diese Dynamik setzte sich bekanntlich auch nach der Unabhängigkeit
       ehemaliger Kolonien fort: Viele Länder des globalen Südens sind bis heute
       wichtige Rohstofflieferanten für den globalen Markt. Die Geschichte des
       Klimawandels ist also auch eine Geschichte des extraktiven Kapitalismus,
       und beides geht seit jeher mit schweren Menschenrechtsverletzungen einher.
       
       Die massive und dauerhafte Verschmutzung des Nigerdeltas durch die
       [2][Ölförderung von Konzernen wie Shell] verletzt bekanntermaßen das Recht
       auf sauberes Trinkwasser und das Recht auf angemessene Nahrung der
       örtlichen Bevölkerung. Hinzu kommt eine weitere typische Dynamik: Lokale
       Aktivisten, die sich wie Ken Saro-Wiwa in Nigeria hiergegen zur Wehr
       setzen, werden verfolgt, kriminalisiert oder gar extralegal hingerichtet.
       
       Eben weil die extraktive Logik unseres Wirtschaftssystems so problematische
       Auswirkungen auf die Menschenrechte haben kann, müssen bei der Frage, mit
       welchen Mitteln die Erderhitzung abgewendet werden kann, menschenrechtliche
       Maßstäbe angesetzt werden. Es gilt, die aktuelle Umwelt- und Klimakrise
       auch als ein Symptom bestehender sozialer und wirtschaftlicher
       Ungerechtigkeit und Menschenrechtsverletzungen zu verstehen.
       
       Umgekehrt sind die Bemühungen um Klimaschutz letztlich eine notwendige
       Voraussetzung für die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit wie für die
       sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Menschenrechte. Die Klimakrise
       wird bestehende soziale Ungleichheit verschärfen. Dieser Umstand wird in
       der hiesigen Diskussion noch immer deutlich zu wenig beachtet. Wir sitzen
       eben nicht alle in einem Boot. Manche sitzen auf einer Luxusyacht, während
       andere sich auf Holzplanken über Wasser halten.
       
       ## Drohende Klima-Apartheid
       
       Laut dem ehemaligen UN-Sonderberichterstatter für extreme Armut, Philip
       Alston, droht ein Zustand der „Klima-Apartheid“, wie Alston es nennt: Die
       ohnehin reichen Menschen, die bisher am meisten vom fossilen
       Turbokapitalismus profitert haben, werden sich mit technischem Know-how so
       gut wie möglich absichern und trotz dramatischer Umweltschäden ein halbwegs
       komfortables Leben organisieren und finanzieren können.
       
       Die Armen hingegen müssen sehen, wo sie bleiben. Heute schon leiden arme
       und marginalisierte Gruppen – sowohl innerhalb eines Landes als auch im
       globalen Vergleich – wesentlich stärker an den Folgen des Klimawandels als
       reiche Menschen. [3][Diejenigen, die am wenigsten zum drohenden
       Klimakollaps beigetragen haben, müssen schon jetzt am meisten darunter
       leiden.]
       
       Die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Menschenrechte sind von
       entscheidender Bedeutung für die Verteilung der Lasten der Klimakrise und
       für die Gestaltung von Klimaschutzmaßnahmen: Ein menschenrechtsbasierter
       Ansatz wird immer fragen, wen und wie bestimmte Klimaschutzmaßnahmen
       betreffen.
       
       Soziale und wirtschaftliche Rechte oder die Rechte indigener Gruppen halten
       als kollektive Rechte Staaten dazu an, die vulnerablen Gruppen einer
       Gesellschaft zu erkennen, diese als Rechtsinhaber*innen zu verstehen,
       sie stärker zu schützen und die Lasten des Klimaschutzes eher sozial und
       ökonomisch starken Bevölkerungsgruppen aufzubürden.
       
       Dass gerade in Lateinamerika die grüne Energiewende in Europa und
       Nordamerika zu Recht kritisch diskutiert wird, geht hierzulande oft unter.
       Dabei werden jene [4][Rohstoffe, die für die „grüne“ Energie] hierzulande
       notwendig sind, in Lateinamerika derzeit mit den gleichen negativen
       menschenrechtlichen Konsequenzen und der gleichen Zerstörung natürlicher
       Lebensgrundlagen abgebaut wie zuvor fossile Rohstoffe.
       
       Entsprechend befürchten viele Lateinamerikaner*innen, dass sie weiterhin
       die erheblichen Umweltbelastungen des Rohstoffabbaus tragen müssen, es also
       für sie keine Transition hin zu „sauberen“ Energiequellen geben wird. Immer
       mehr Stimmen weisen darauf hin, dass Klimaschutzmaßnahmen schwere
       Menschenrechtsverletzungen genau wie im fossilen Wirtschaftsmodell mit sich
       ziehen können. So werden zurzeit beispielsweise Wälder aufgeforstet, um CO2
       zu binden.
       
       ## Golfplätze bleiben verschont
       
       Dafür müssen aber nicht etwa Golfplätze oder Luxus-Wohngebiete weichen,
       sondern indigene und ländliche Gemeinschaften verlieren ihr Land und ihre
       Existenzgrundlage. Windparks werden – etwa in Mexiko – auf dem Land
       indigener Menschen gebaut, ohne deren Verfahrensrechte zu respektieren,
       geschweige denn die Betroffenen an der Gewinnung grüner Energie zu
       beteiligen.
       
       Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte bieten hier
       Ansätze, die Perspektive und die Forderungen jener Menschen, die besonders
       stark von den Folgen des Klimawandels betroffen sind und zugleich die
       Konsequenzen der Klimaschutzmaßnahmen mittragen müssen, in die Gestaltung
       von Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen einzubeziehen.
       
       Die Menschenrechte bieten Maßstäbe für inkludierende und demokratische
       Aushandlungsprozesse, die im Rahmen der Energiewende geführt werden müssen.
       Ein glaubhafter menschenrechtlicher Ansatz muss zudem die mächtigen Akteure
       in die Verantwortung nehmen. Gerade bei der Frage eines wirklich gerechten
       Ausgleichs der Schäden des Klimawandels und der Kosten von
       Klimaanpassungsmaßnahmen muss die historische, (post)koloniale
       Verantwortung westlicher Staaten, aber insbesondere auch der Konzerne in
       den Blick genommen werden.
       
       Doch auch eine Fokussierung auf soziale und wirtschaftliche Menschenrechte
       allein reicht nicht aus. Um die notwendigen tiefgreifenden Veränderungen
       auf dem Weg in eine klimaneutrale Welt fair gestalten zu können, gilt es,
       auch die Rechte der Natur ins Auge zu fassen. Dazu muss die
       wissenschaftlich belegte Tatsache, dass Mensch und Natur auf das Engste
       miteinander verwoben sind und die Wahrung der Menschenrechte in hohem Maße
       von einer intakten Natur abhängt, in die Dogmatik der Menschenrechte
       aufgenommen werden.
       
       Auf diesem Feld sind außereuropäische Gerichte Vorreiter: Ob in Indien,
       Neuseeland, Guatemala, Ecuador oder Kolumbien – immer mehr Gerichte
       erkennen inzwischen eine Rechtspersönlichkeit der Natur an. Insbesondere
       der kolumbianische Oberste Gerichtshof hat die Interdependenz zwischen
       Mensch und Natur betont: Es sind die am Ufer des Atrato lebenden indigenen
       Gemeinschaften, die die Rechte des Flusses geltend machen und bewahren.
       
       Die Rechte der Natur sollen also gerade nicht gegen die Rechte der von ihr
       abhängigen Menschen durchgesetzt werden, wie es bei manchen
       Naturschutzprojekten den Anschein haben kann. Mittlerweile hat das auch der
       UN-Menschenrechtsrat anerkannt und im Oktober 2021 [5][eine Resolution]
       verabschiedet, mit der er das Menschenrecht auf eine gesunde Umwelt
       anerkennt und einen Sonderberichterstatter für Menschenrechte und Klima
       ernannt hat.
       
       Fest steht: Menschenrechte sind für eine gerechte Umsetzung des
       Klimaschutzes von zentraler Bedeutung. Damit sich diese wichtige Erkenntnis
       auch hierzulande durchsetzt, sind wir alle aufgerufen.
       
       15 May 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html
 (DIR) [2] /Oelkatastrophe-vor-Nigeria/!5104638
 (DIR) [3] /Kolonialismus-und-Klimakrise/!5638661
 (DIR) [4] /Lithiumgewinnung-in-Argentinien/!5821885
 (DIR) [5] https://www.un.org/Depts/german/menschenrechte/a-hrc-res-48-13.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Miriam Saage-Maaß
       
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