# taz.de -- Prozess zum Konzentrationslager Stutthof: Die Schuld der Sekretärin
       
       > Irmgard F., Beruf: Rentnerin, frühere Tätigkeit: Chefsekretärin im KZ. 75
       > Jahre lang blieb sie unbehelligt. Ende des Monats beginnt der Prozess.
       
 (IMG) Bild: 1994: KZ-Gedenkstätte Stutthof
       
       Irmgard F. ist 96 Jahre alt und lebt in einem Pflegeheim in der Nähe von
       Hamburg. Geboren in einem Dorf südöstlich von Danzig, besuchte sie dort die
       Volksschule und absolvierte anschließend eine kaufmännische Ausbildung.
       Danach, schon mitten im Krieg, arbeitete sie als Stenotypistin bei der
       Dresdner Bank in Marienburg. 1954 heiratete sie in der Bundesrepublik Heinz
       F. Bis zu ihrer Verrentung arbeitete Irmgard F. dann als
       Verwaltungsangestellte in Schleswig. Strafrechtlich ist sie bisher nicht in
       Erscheinung getreten.
       
       Ab dem 30. September aber steht Irmgard F. vor dem Landgericht in Itzehoe,
       angeklagt wegen Beihilfe zum Mord in 11.430 Fällen.
       
       Sztutowo ist der Name eines Dorfes mit etwa 3.000 Einwohnern. Es liegt
       östlich von Gdańsk, dem früheren Danzig. Etwas außerhalb befindet sich, ein
       wenig von der Straße zurückgesetzt, eine in die Jahre gekommene
       herrschaftliche Villa. Folgt man dem Weg am Gebäude entlang, wird eine
       Toreinfahrt erreicht. Dahinter erstreckt sich ein lang gestrecktes
       zweigeschossiges Verwaltungsgebäude mit rotbrauner Fassade. Die ehemalige
       Kommandatur des [1][Konzentrationslagers Stutthof] gehört heute zur
       gleichnamigen Gedenkstätte. Hier ist unter anderem das Archiv
       untergebracht.
       
       Fast zwei Jahre lang, vom 1. Juni 1943 bis zum 1. April 1945 war dies der
       Arbeitsplatz von Irmgard F. Denn zwischen ihrem Leben in der Filiale der
       Dresdner Bank in Marienburg und dem einer verheirateten
       Verwaltungsangestellten in Schleswig-Holstein gab es da noch eine Station:
       als Sekretärin im KZ. Hier lernte sie offenbar auch ihren späteren Mann
       kennen, den SS-Oberscharführer Heinz F.
       
       ## Sie schrieb für den KZ-Kommandanten
       
       Irmgard F. fungierte aber nicht als irgendeine Schreibkraft. Den
       Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge arbeitete sie direkt dem
       Lagerkommandanten [2][Paul-Werner Hoppe] und seinem Adjutanten zu. Über
       ihren Schreibtisch ging die ein- und ausgehende Post, darunter auch die
       Anordnungen des SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamts in Oranienburg, die
       Kommandanturbefehle. Sie schrieb auf, was Hoppe ihr diktierte.
       
       Oder, um es entsprechend der neueren bundesdeutschen Rechtsprechung zu
       formulieren: Irmgard F. soll wesentlich dazu beigetragen haben, dass im KZ
       Stutthof die Mordmaschine reibungslos funktionierte und immer mehr
       Menschen gewaltsam aus dem Leben riss.
       
       Irmgard F. ist sich, nach allem was man weiß, keiner Schuld bewusst. Sie
       hat eingeräumt, als Sekretärin im KZ Stutthof gearbeitet zu haben, aber
       dort habe sie sich keiner Verbrechen schuldig gemacht. Man habe sie
       dienstverpflichtet und sie sei bei der Wehrmacht angestellt gewesen. Sie
       habe auch nichts von Morden in dem eigentlichen Lagerkomplex gewusst, den
       sie niemals betreten habe.
       
       ## Das Lager, die Baracken, die Tötungsmethoden
       
       Dieses Lager beginnt unmittelbar hinter der Kommandatur. Nur ein Teil davon
       ist heute noch erhalten. Schon aus der Entfernung erkennt man die Wachtürme
       mit ihren Kanzeln, auf denen SS-Männer mit Gewehren jeden Fluchtversuch
       verhindern sollten. Hinter einem nach innen gebogenen Stacheldrahtzaun
       erstrecken sich auf flachem Gelände primitive eingeschossige Baracken. In
       einigen der ungeheizten Gebäude kann man die hölzernen dreistöckigen Betten
       erkennen, in denen die Häftlinge nächtigen mussten – aber nicht ein Mensch
       in einer Schlafstatt, sondern zwei, drei und mehr. Bettwäsche gab es nicht.
       
       Das KZ Stutthof war, je näher die Rote Armee 1944 an Nazideutschland
       heranrückte, immer stärker überbelegt. Zehntausende drängten sich in dem
       Komplex und seinen vielen Außenlagern, Juden, Polen, Kriegsgefangene,
       Widerstandskämpfer, Frauen, Männer, Zehntausende, die minderwertigste
       Nahrung erhielten, kaum Wasser, das Brot mit Spänen, Kleie und Abfällen
       gestreckt, für die es keine Bäder gab, keine medizinische Versorgung, die
       diesen Namen verdient hätte, dafür aber, nur etwas abseits gelegen, ein
       Krematorium mit einem hohen Schornstein.
       
       Juristen haben dafür eine Formulierung gefunden: Tötungen durch
       lebensfeindliche Bedingungen.
       
       Die Möglichkeiten, in Stutthof eines unnatürlichen Todes zu sterben, waren
       mannigfaltig und der Tod höchstwahrscheinlich. Da gab es eine
       Genickschussanlage genannte Einrichtung, in die Häftlinge von als Ärzte
       verkleideten SS-Männern geführt wurden und in denen vorgeblich die Größe
       der Gefangenen festgestellt werden sollte. Tatsächlich warteten, hinter
       einer Wand mit der Messeinrichtung verborgen, andere SS-Angehörige, die die
       Menschen heimtückisch erschossen.
       
       Da existierte eine Schmalspurbahn, bei der die KZ-Schergen einige
       Personenwaggons luftdicht verschlossen hatten und durch deren Dachluken sie
       Zykon B warfen, wenn der Wagen berstend voll mit Jüdinnen und Juden war. Es
       gab die endlosen Arbeitseinsätze draußen in den Außenlagern, wo die
       Gefangenen härteste Arbeit bis zum Zusammenbruch leisten mussten. Und es
       kam zu mehreren Transporten, hinaus aus Stutthof – nach Auschwitz, wo die
       Mordkapazitäten höher waren.
       
       ## Keine Seltenheit: Frauen als Bedienstete im KZ
       
       Irmgard F. zählte zum sogenannten SS-Gefolge. So nannte man die weiblichen
       Zivilangestellten der SS, die in Frontlazaretten, bei der Polizei oder eben
       in Konzentrationslagern tätig waren. Ihre genaue Zahl ist bis heute
       unbekannt, aber in dem für weibliche Häftlinge errichteten [3][KZ
       Ravensbrück] sind etwa 3.500 Aufseherinnen in Kurzlehrgängen ausgebildet
       worden, oft junge Fabrikarbeiterinnen, für die der Job einem sozialen
       Aufstieg gleichkam. Allein dort taten mehr als 3.000 Aufseherinnen ihren
       Dienst. Anfangs suchte man sie per Zeitungsannonce. Nur die wenigsten unter
       ihnen waren Mitglieder der NSDAP. Schätzungen gehen davon aus, dass im
       deutsch besetzten Polen etwa 4.000 Frauen in Konzentrationslagern Dienst
       taten, insgesamt wird vermutet, dass sie etwa zehn Prozent des KZ-Personals
       ausmachten.
       
       Auch wenn viele von ihnen dienstverpflichtet waren, wirklich gezwungen
       wurde niemand von ihnen dazu, andere Menschen zu bewachen, sie zu schlagen,
       zu quälen und zu verhöhnen. Frieda M. gab nach dem Krieg zu Protokoll: „Als
       ich in das KZ-Lager kam und das himmelschreiende Elend sah, besprach ich
       mich mit meiner Freundin. Wir kamen beide überein, dass wir hier auf keinen
       Fall bleiben. Nach anfänglichen Schwierigkeiten konnten wir auf eigene
       Kosten nach Hause fahren.“
       
       Eine Aufseherin mit dem Namen Margarete T. dagegen erklärte, die Zeit in
       Ravensbrück sei die schönste ihres Lebens gewesen.
       
       Wer sich für eine Arbeit im SS-Gefolge entschied, konnte deutlich mehr
       verdienen als in der Privatwirtschaft. Die Bezahlung erfolgte nach der
       Tarifordnung der Angestellten im öffentlichen Dienst und war damit um etwa
       50 Prozent höher. Eine ehemalige KZ-Aufseherin aus Ravensbrück sagte: „Es
       war eine finanzielle Sache. Ich weiß nicht mehr, wie viel Geld ich verdient
       habe bei der Post und ich kann auch nicht mehr sagen, wie viel ich da
       bekommen habe, aber es war doch mindestens 100 Mark mehr. Also habe ich gar
       nicht lange überlegt und gesagt, gut, wenn ich da mehr verdienen kann, gehe
       ich da hin.“
       
       Irmgard F., die Chefsekretärin von Stutthof, ist nach dem Krieg
       davongekommen. Dabei war ihre Anwesenheit im KZ bekannt. Immer mal wieder
       wurde sie vernommen, zuerst 1954, wo sie angab, der gesamte Schriftverkehr
       sei über ihren Schreibtisch gegangen. Aber sie blieb eine Zeugin und wurde
       keine Angeklagte. Jahrzehntelang sah die bundesdeutsche Strafrechtspraxis
       eine Anklage wegen Mordes oder der Beihilfe zum Mord nur bei Nachweis einer
       direkten Tatbeteiligung vor.
       
       Andere hatten weniger Glück. Im ersten polnischen Stutthof-Prozess wurden
       im Jahr 1946 in Danzig unter anderem fünf KZ-Aufseherinnen zum Tode
       verurteilt und hingerichtet. Über eine von ihnen mit dem Namen Ewa Paradies
       hatte eine Zeugin ausgesagt: „Sie befahl einer Gruppe von weiblichen
       Gefangenen, sich in der Eiseskälte des Winters zu entkleiden und übergoss
       diese dann mit eiskaltem Wasser. Wenn die Frauen sich bewegten, dann schlug
       sie, Paradies, diese.“
       
       F.s Chef, der KZ-Kommandant Paul-Werner Hoppe, der Mann, der die
       herrschaftliche Villa in Stutthof bewohnt hatte, genoss dagegen die
       Nachsicht bundesdeutscher Justiz. Im Dezember 1955 verurteilte ihn das
       Landgericht Bochum wegen Beihilfe zum Mord zu lediglich fünf Jahren und
       drei Monaten Zuchthaus. Die Richter attestierten Hoppe, ein
       „Irregeleiteter“ und „Verführter“ gewesen zu sein. Zwar kassierte der
       Bundesgerichtshof diesen Schuldspruch und Hoppe wurde 1957 zu neun Jahren
       Haft verurteilt, aber schon 1960 kam der frühere KZ-Kommandant wieder auf
       freien Fuß.
       
       ## Der Weg der Ermittler
       
       Michael Otte arbeitet in der [4][Zentralen Stelle zur Verfolgung von
       NS-Verbrechen] im baden-württembergischen Ludwigsburg. Im Juni 2015 begann
       der Staatsanwalt mit neuen Ermittlungen gegen das Personal des KZ Stutthof.
       Die juristische Sicht der Dinge hatte sich verändert, nun gerieten auch die
       Personen in den Blick, denen man keine direkte Mordtat nachweisen konnte.
       
       Anders als beim Vernichtungslager Auschwitz existiert für Stutthof keine
       umfassende Liste des dortigen Personals aus der Nazizeit. Aber es gibt in
       Ludwigsburg eine Kartei. Auf ihr sind die Namen aller jemals im
       Zusammenhang mit mutmaßlichen NS-Verbrechen verdächtigen Personen
       verzeichnet, darunter auch solche, die vor Jahrzehnten nur als Zeugen
       vernommen worden sind. Diese Kartei umfasst mehr als 1,7 Millionen Namen.
       Dort fand Otte den Namen von Irmgard F. Auch der ihres Ehegatten, des
       SS-Oberscharführers Heinz F., ist dort verzeichnet, zusammen mit der
       Information, dass Ermittlungen gegen ihn Anfang der 1980er Jahre begannen
       und gleich wieder eingestellt wurden. Denn da war Heinz F. schon lange
       verstorben.
       
       Die Ermittler der Zentralen Stelle Ludwigsburg reisten zu weiteren
       Recherchen in die Gedenkstätte Stutthof und konsultierten Experten. Man
       fand weitere Namen. „Am Ende hatten wir die Namen von mehreren Hundert
       Personen generiert“, sagt Otte am Telefon.
       
       Es genügt bei dieser Puzzlearbeit nicht, einfach nur einen Beleg für eine
       Tätigkeit in Stutthof zu finden. Um eine Person wegen Beihilfe zum Mord
       belangen zu können, muss diese nach der bundesdeutschen Rechtsprechung zu
       einer Zeit im KZ gearbeitet haben, während der dort die Gefangenen nicht
       nur hungerten, gequält und zur Zwangsarbeit herangezogen wurden. Es müssen
       systematische Tötungen stattgefunden haben.
       
       Für Stutthof gilt dieser Zustand ab dem Sommer 1944 als gegeben.
       
       „Wir kriegen heute nur noch die, die in der zweiten oder dritten Reihe
       gestanden haben, also zum Beispiel Wachmänner auf den Türmen“, sagt Michael
       Otte. Höhere Ränge sind aufgrund ihres Alters längst verstorben, und auch
       die jetzt noch Lebenden befinden sich in so hohem Alter, dass über allen
       Ermittlungen ständig das Damoklesschwert der Verhandlungsunfähigkeit oder
       des Todes schwebt. Otte und seine Kollegen gingen im nächsten Schritt
       daran, zu überprüfen, wer von den Personen auf seiner vorläufigen Liste von
       im KZ Beschäftigten noch am Leben war. „Das geschieht in der Regel über die
       Daten der Deutschen Rentenversicherung und der Geburtsstandesämter, soweit
       sich diese auf heutigem deutschem Gebiet befinden“, erklärt der
       Staatsanwalt. Im Fall von Irmgard F. war die Recherche recht einfach, denn
       in den alten Vernehmungen aus den 1960er und 1980er Jahren fand sich der
       Hinweis auf ihren damaligen Wohnsitz in Schleswig-Holstein. „Dort haben wir
       nachgefragt und erhielten die entsprechende Antwort“, sagt Otte.
       
       Im Juni 2016, ein Jahr nach Beginn der Vorermittlungen, war klar: Irmgard
       F. lebt. Die Zentrale Stelle darf in NS-Verfahren nur die Vorermittlungen
       vornehmen. Danach ist die zuständige Staatsanwaltschaft dran. Noch im
       selben Monat bekam die Behörde in Itzehoe deshalb Post aus Ludwigsburg –
       ein umfangreicher Schriftsatz von 120 Seiten über die frühere Sekretärin
       und das Konzentrationslager Stutthof. Es eilte, denn Frau F. war da schon
       91 Jahre alt.
       
       ## Die biologische Uhr trickt
       
       Sie blieb nicht die einzige Beschuldigte. Da fand sich ein in Wuppertal
       lebender SS-Wachmann, der 1944/45 in dem KZ Dienst getan hatte. Ein
       weiterer Wachmann, der zwischen 1942 und Herbst 1944 mit seinem Gewehr
       dafür gesorgt hatte, dass kein Häftling entfliehen konnte, lebte in der
       Nähe von Münster. Und in Hamburg wohnte Bruno D., der 1944 in einem der
       Wachtürme saß.
       
       D. ist im vergangenen Jahr wegen Beihilfe zum Mord in 5.232 Fällen zu zwei
       Jahren [5][Jugendstrafe auf Bewährung] verurteilt worden. Der [6][Prozess
       in Münster] musste abgebrochen werden, weil der greise Angeklagte
       verhandlungsunfähig wurde. Im Wuppertaler Fall lehnte das Landgericht die
       Eröffnung einer Hauptverhandlung im März 2021 aufgrund des angegriffenen
       Gesundheitszustands des Beschuldigten ab.
       
       Nun also Irmgard F. Sie ist nicht die erste weibliche KZ-Beschäftigte,
       gegen die in jüngster Zeit ermittelt worden ist. Doch ein Verfahren in Kiel
       platzte 2016, weil die Angeschuldigte, eine frühere Funkerin im KZ
       Auschwitz, verhandlungsunfähig wurde. In München endeten Ermittlungen gegen
       die beschuldigte Telefonistin von Stutthof, [7][Christel R.], mit ihrem Tod
       im Jahr 2017. Und auch Verfahren gehen ehemalige KZ-Aufseherinnen in
       Ravensbrück scheiterten.
       
       Irmgard F. lebt in einem Pflegeheim einer Kleinstadt. Der Klinkerflachbau,
       ausgestattet mit einem Walmdach, macht einen freundlichen Eindruck. Die
       Staatsanwaltschaft Itzehoe erwirkte bei ihr 2017 eine Hausdurchsuchung, bei
       der sie erstmals davon erfuhr, dass gegen sie wegen Beihilfe zum Mord
       ermittelt wird. Es wurde nichts Relevantes gefunden. Sie wurde vernommen
       und gab an, sich keiner Schuld bewusst zu sein. Sie habe in Stutthof keine
       Morde wahrnehmen können und könne sich nur erinnern, dass KZ-Kommandant
       Hoppe ihr Bestellungen für Gartenbedarf diktiert habe. Eine ärztliche
       Untersuchung ergab, dass F. eingeschränkt verhandlungsfähig ist.
       
       ## Wie schuldig ist eine Sekretärin?
       
       Aber kann man ihren Dienst am Schreibtisch mit dem auf einem der Wachtürme
       des KZ gleichsetzen? Die heute 96-Jährige hat sich, soweit bekannt, an
       keinen Grausamkeiten beteiligt. Möglicherweise wird man ihre Aussage, dass
       sie niemals das Lager selbst betreten habe, nicht widerlegen können.
       
       Dass sie allerdings tatsächlich nicht mitbekommen haben will, dass in
       Stutthof Menschen planmäßig ermordet worden sind, muss man ihr nicht
       abnehmen. Schon ein Blick aus einem der Fenster des Kommandanturgebäudes
       ermöglichte die Sicht auf die Häftlingsbaracken. Ihre Position, ihre
       Kontrolle der laufenden Postein- und -ausgänge, ihr enges Verhältnis zum
       Kommandanten, die Gespräche unter den Kameradinnen und Kameraden, all das
       spricht für das Gegenteil.
       
       Michael Otte von der Zentralen Stelle in Ludwigsburg sagt dazu: „Beihilfe
       ist die ‚Förderung der Haupttat‘, das gilt also nicht nur für diejenigen
       SS-Männer, die Menschen in die Gaskammern trieben, sondern auch für den
       Wachmann, der eine Flucht verhinderte. Auch dadurch ermöglichte und
       förderte er die Mordtaten, die im Lager verübt wurden.“
       
       Irmgard F. habe als Sekretärin Transportlisten entgegengenommen und
       weitergegeben. Der Umfang ihrer Tatbeteiligung sei wohl kleiner als bei
       einem SS-Mann, der die Gaskammern verriegelte, meint der Staatsanwalt; das
       ändere aber nichts an ihrer generellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit
       als Tatgehilfin.
       
       Tatsächlich wird der Prozess in Itzehoe das erste bundesdeutsche Verfahren
       gegen eine weibliche Beschuldigte sein, die nicht unmittelbar an Mordtaten
       mitgewirkt hat, sondern mutmaßlich als Schreibtischtäterin in einem warmen
       Dienstzimmer das Massenmorden förderte.
       
       Der Prozess gegen die 96-Jährige wird vor einer Jugendstrafkammer
       stattfinden, denn zum Tatzeitpunkt war sie noch eine Heranwachsende, 18 und
       19 Jahre alt. Mehr als zehn Nebenkläger, Überlebende des
       Konzentrationslagers oder deren Nachkommen, wollen vor Gericht Zeugnis
       ablegen. Der Richter hat Verhandlungen im wöchentlichen Turnus angesetzt.
       Die Termine reichen bis zum Juni 2022.
       
       Bis dahin wird Irmgard F. 97 Jahre alt geworden sein. Aber nicht ihr hohes
       Alter ist das eigentliche Problem. Sondern dass sich 75 Jahre lang niemand
       in der bundesdeutschen Justiz für ihre mutmaßliche Tatbeteiligung
       interessierte.
       
       26 Sep 2021
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [3] https://www.ravensbrueck-sbg.de/geschichte/1939-1945/
 (DIR) [4] https://zentrale-stelle-ludwigsburg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite
 (DIR) [5] /Urteil-gegen-Waechter-von-KZ-Stutthof/!5695384
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 (DIR) [7] /!5468307/
       
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