# taz.de -- Verzögerung bei Prozess: Flüchtige KZ-Sekretärin gefasst
       
       > Am Donnerstag sollte der Prozess gegen eine 96-Jährige beginnen, die im
       > KZ Stutthof arbeitete. Erst gelang ihr die Flucht, nun wurde sie
       > festgenommen.
       
 (IMG) Bild: Justizbeamter am Landgericht Itzehoe vor dem Prozessbeginn am Donnerstag
       
       Itzehoe taz | Der Prozess gegen eine 96-jährige frühere KZ-Sekretärin im
       schleswig-holtsteinischen Itzehoe drohte am Donnerstag zu platzen, noch
       bevor er begonnen hatte. Irmgard F., [1][der Beihilfe zum Mord in mehr als
       11.000 Fällen vorgeworfen wird], erschien am Donnerstagmorgen nicht vor
       Gericht.
       
       Der Vorsitzende Richter erklärte am Morgen, die Angeklagte sei flüchtig.
       Die Kammer habe deshalb einen Haftbefehl erlassen. Am Nachmittag gelang die
       Festnahme: Eine Gerichtssprecherin bestätigte, dass die 96-Jährige gefasst
       und zum Landgericht gebracht wurde.
       
       Dort sollte noch am Nachmittag nichtöffentlich entschieden werden, ob sie
       für den weiteren Prozessverlauf in Haft kommt oder trotz der Flucht eine
       Haftverschonung erhält. Der Prozess soll am 19. Oktober, dem nächsten
       Verhandlungstag, fortgesetzt werden, dann auch mit der Anklageverlesung.
       
       Offenbar handelte es sich um eine vorbereitete Flucht. Laut der
       Gerichtssprecherin verließ die Angeklagte das Pflegeheim in Quickborn, in
       dem sie wohnt, bereits am frühen Donnerstagmorgen. Ein Taxi habe sie zum
       U-Bahnhof Norderstedt gebracht. Dort verlor sich ihre Spur. Ihr Anwalt Wolf
       Molkentin, der pünktlich im zum Gerichtsaal umgebauten Logistikzentrum am
       Rande von Itzehoe erschien, war von der Entwicklung offensichtlich
       überrascht.
       
       ## Zustände wie in einem NS-Vernichtungslager
       
       Schon zuvor hatte die Angeklagte in einem handgeschriebenen Brief an das
       Gericht mitgeteilt, dass sie nicht vor Gericht erscheinen werde. Als Grund
       nannte sie ihr Alter und ihren gesundheitlichen Zustand. Laut einem
       Gutachten ist Irmgard F. jedoch verhandlungsfähig. Der Brief und ihre
       Flucht weisen darauf hin, dass sie offensichtlich geistig fit und mobil
       ist.
       
       Irmgard F. befand sich bisher nicht in Untersuchungshaft. Dies war auch in
       den anderen NS-Prozessen der letzten Jahre nicht der Fall, weil die Justiz
       davon ausging, dass keine Fluchtgefahr bestand. Nur John Demjanjuk,
       angeklagt wegen Beihilfe zum Mord im Vernichtungslager Sobibor, musste 2011
       in eine Gefängniszelle einrücken, weil der aus den USA abgeschobene
       Ukrainer keinen festen Wohnsitz in Deutschland besaß.
       
       Christoph Heubner vom Internationalen Auschwitz-Komitee warf dem Gericht
       vor der Festnahme von Irmgard F. vor, versagt zu haben. „Das Gericht muss
       sich die Frage gefallen lassen, warum es nicht darauf vorbereitet war, dass
       so etwas passiert. Dazu hätte es nicht kommen dürfen“, sagte er in Itzehoe
       der taz. Die Angeklagte habe mit ihrer Flucht eine „zynische Verachtung“
       gegenüber dem Rechtsstaat demonstriert. Heubner stellte die Frage, ob
       Irmgard F. bei ihrer Flucht womöglich Hilfe von Rechtsradikalen erhalten
       habe.
       
       Der Angeklagten wird vorgeworfen, im Konzentrationslager Stutthof bei
       Danzig als Sekretärin des KZ-Kommandanten dazu beigetragen zu haben, dass
       während ihrer Zeit als Angestellte zwischen 1943 und 1945 mehr als 11.000
       Menschen ermordet wurden. In dem Konzentrationslager herrschten nach
       Angaben von Historikern vor Kriegsende 1944/45 [2][ähnliche Zustände wie in
       einem NS-Vernichtungslager.] Etwa 65.000 Häftlinge kamen dort ums Leben,
       unter anderem infolge der furchtbaren lebensfeindlichen Umstände wie
       unzureichender Lebensmittel und fehlender medizinischer Versorgung. In
       Stutthof wurden aber auch Menschen in Gaskammern ermordet und durch eine
       Schussanlage getötet.
       
       Irmgard F.s Tätigkeit in Stutthof war der bundesdeutschen Justiz schon seit
       den 1950er Jahren bekannt. Sie wurde aber nur als Zeugin in anderen
       Verfahren vernommen und zu keinem Zeitpunkt angeklagt. Sie selbst hat ihre
       Anwesenheit in Stutthof bestätigt und in einer Vernehmung erklärt, dass die
       gesamte Post des KZ-Kommandanten über ihren Schreibtisch gegangen sei. Von
       den Massenmorden im KZ will sie nichts gewusst haben.
       
       Die späten Ermittlungen gegen Irmgard F. erklären sich aus einer seit dem
       Demjanjuk-Prozess veränderten Rechtsauffassung. Zu einer Anklage wegen
       Beihilfe zum Mord galt es bis vor gut zehn Jahren als unerlässlich, dass
       der mutmaßliche Täter eines individuellen Mordes überführt sein müsste.
       Inzwischen hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass auch allein die
       Anwesenheit in einem KZ, in dem Menschen planmäßig ermordet worden sind,
       für einen Anklage ausreichen kann.
       
       30 Sep 2021
       
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 (DIR) Klaus Hillenbrand
       
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