# taz.de -- Ermittlungen gegen Nazi-Täter: Allerspäteste Gerechtigkeit
       
       > Die Staatsanwaltschaft Coburg bereitet die Anklage gegen einen
       > 98-Jährigen vor, der als Wachmann im KZ Ravensbrück eingesetzt worden
       > sein soll.
       
 (IMG) Bild: Inhaftierte Frauen des KZ Ravensbrück bei der Zwangsarbeit, 1944
       
       Berlin taz | Auch 77 Jahre nach dem Ende des Nazi-Regimes gehen die
       Ermittlungen gegen mutmaßliche NS-Gewalttäter weiter. Für das kommende Jahr
       wird derzeit ein neues Verfahren vorbereitet. Es geht um einen heute
       98-Jährigen ehemaligen SS-Wachmann des Konzentrationslagers Ravensbrück.
       Dem Beschuldigten P. wird vorgeworfen, von April 1943 bis Mai 1945 dort
       Dienst getan und dadurch den Tod von Häftlingen erst ermöglicht zu haben.
       Es geht um eine mögliche Beihilfe zum Mord.
       
       Die Staatsanwaltschaft Neuruppin bestätigt, dass sie jüngst die
       Ermittlungen an die Behörden im bayerischen Coburg abgegeben hat. Das
       Verfahren mit dem Aktenzeichen 305 JS 39997-22 JUG soll dort stattfinden,
       weil der Beschuldigte in der Region lebt. Dieses Wohnortprinzip ist
       insbesondere bei Heranwachsenden gebräuchlich und würde einen möglichen
       Prozess erleichtern, da der Beschuldigte keine langen Anreisewege hätte.
       Weil P. zum Zeitpunkt seiner mutmaßlichen Taten noch nicht volljährig war,
       gilt für den Greis das Jugendstrafrecht.
       
       Nach Angaben des zuständigen Staatsanwalts in Coburg, Christopher
       Rosenbusch, sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Derzeit sei der
       Historiker Stefan Hördler mit der Erstellung eines Gutachtens über die
       Morde in Ravensbrück betraut. Ein medizinisches Gutachten deute auf eine
       Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten hin. Bei ihm handelt sich um einen
       sogenannten Volksdeutschen. So wurden in der Nazizeit Menschen deutscher
       Abstammung genannt, die außerhalb des Reichs lebten. Besonders gegen Ende
       des NS-Regimes waren viele „Volksdeutsche“ als KZ-Wachmänner eingesetzt,
       weil dies mit der Hoffnung auf eine raschere Einbürgerung verbunden war.
       Eine Anklage gegen den Mann könnte im Frühjahr 2023 erhoben werden, ein
       Prozess im Spätsommer desselben Jahres beginnen, heißt es aus
       Justizkreisen.
       
       Seit vielen Jahren vertritt Rechtsanwalt Thomas Walther in NS-Prozessen
       Überlebende und deren Nachkommen. Er sagte der taz, dass er sich derzeit
       darum bemühe, solche Nebenkläger zu finden.
       
       ## 120.000 Frauen und Kinder, 20.000 Männer und 1.200 weibliche Jugendliche
       
       Ravensbrück, nahe dem ehemals mecklenburgischen Luftkurort Fürstenberg
       gelegen, diente ab 1939 als Frauen-KZ. Ab April 1941 war dort auch ein
       Männerlager eingerichtet, von Juni 1942 an kam ein Lager für junge Frauen
       und Mädchen hinzu. Dem KZ waren über 40 Nebenlager angeschlossen, in denen
       die Häftlinge Zwangsarbeit leisten mussten. Der beschuldigte P. soll seinen
       Dienst nach Angaben der Staatsanwaltschaft Neuruppin im Hauptlager getan
       haben.
       
       In Ravensbrück wurden nach Angaben der Mahn- und Gedenkstätte zwischen 1939
       und 1945 etwa 120.000 Frauen und [1][Kinder], 20.000 Männer und 1.200
       weibliche Jugendliche gequält. Sie stammten aus über 30 Nationen, unter
       ihnen Jüdinnen und Juden [2][sowie Sinti und Roma]. Zehntausende wurden
       ermordet, starben an Hunger, Krankheiten oder infolge von medizinischen
       Experimenten.
       
       Das Coburger Verfahren ist nicht das einzige gegen ehemalige KZ-Wachleute.
       Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelt nach Angaben von
       Oberstaatsanwalt Cyrill Klement auch gegen eine heute 99-jährige Frau, die
       ebenfalls in Ravensbrück als Wächterin eingesetzt war. Weiterhin untersucht
       sie, ob ein 98-Jähriger angeklagt werden kann, der offenbar im KZ
       Sachsenhausen als Wachmann eingesetzt war.
       
       Nach Angaben des Leiters der Zentralen Stelle zur Aufklärung
       nationalsozialistischer Verbrechen im baden-württembergischen Ludwigsburg,
       Thomas Will, sind in Deutschland derzeit zwei weitere Verfahren bei
       örtlichen Staatsanwaltschaften anhängig. In Erfurt wird schon seit vier
       Jahren im Tatkomplex Buchenwald gegen einen Mann ermittelt. In Hamburg
       untersucht die Staatsanwaltschaft die mögliche Schuld eines ehemaligen
       Bediensteten des KZ Neuengamme.
       
       ## Kein einziger Fall mehr anhängig
       
       Dennoch neigen sich die Ermittlungen gegen ehemalige Nazi-Täter dem Ende
       entgegen, sagt Thomas Will. Derzeit untersuche seine Behörde in
       Vorermittlungen die Beteiligung weiterer möglicher Täter in
       Kriegsgefangenenlagern, wo sich die systematischen Morde an Rotarmisten mit
       den Taten in Konzentrationslagern ähneln würden. Daneben überprüfe die
       Zentrale Stelle „einige hundert“ Personen, deren Aufenthaltsort bisher
       nicht ermittelt werden konnte. Es handele sich hierbei vor allem
       „Volksdeutsche“, die kurz vor Kriegsende bis zu 40 Prozent der
       KZ-Wachmannschaften stellten und die nach dem Krieg möglicherweise ins
       Ausland verzogen sind.
       
       Bei der Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für NS-Verbrechen im
       nordrhein-westfälischen Dortmund ist derzeit kein einziger Fall mehr
       anhängig, sagte der Leiter der Behörde, Andreas Brendel, der taz. „Wir sind
       30 oder 40 Jahre zu spät“, sagte Brendel und spielte damit darauf an, dass
       erst seit 2011 nach dem Urteil im Demjanjuk-Verfahren systematisch gegen
       einfache Wachmänner und -frauen ermittelt wird. Erst seitdem ist eine
       Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord auch dann möglich, wenn dem Täter oder
       der Täterin kein individueller Mordvorwurf nachgewiesen werden kann – was
       in den Konzentrationslagern mit seinen Tausenden einheitlich uniformierten
       Wachleuten praktisch unmöglich ist.
       
       Seither sind in dieser Phase der Spätverfolgung in Deutschland vier Urteile
       gegen KZ-Bedienstete erfolgt, zuletzt gegen Josef S. Der ehemalige Wachmann
       des KZ Sachsenhausen war im Juni zu einer fünfjährigen Haftstrafe
       verurteilt worden. Der 101 Jahre alte Beschuldigte hat Revision vor dem
       Bundesgerichtshof beantragt, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
       
       Das Landgericht Itzehoe verhandelt seit dem vergangenen Jahr [3][gegen die
       97-jährige Irmgard F. wegen Beihilfe zum Mord]. Ihr wird vorgeworfen, im KZ
       Stutthof bei Danzig, dem heutigen Gdańsk, als Sekretärin des Kommandanten
       tätig gewesen zu sein und so den Mord an mehreren Tausend Häftlingen
       mitzuverantworten. Mit einem Urteil ist nach Angaben einer
       Gerichtssprecherin zum Jahresende zu rechnen.
       
       ## Das Versagen der bundesdeutschen Justiz der 1950er/1960er
       
       Zugleich endeten in den letzten zehn Jahren Dutzende Verfahren ohne ein
       Urteil. Häufig stellte sich heraus, dass die Beschuldigten aufgrund ihres
       hohen Alters nicht mehr verhandlungsfähig oder schon verstorben waren. In
       Hanau starb ein angeklagter ehemaliger Auschwitz-Wachmann kurz vor
       Eröffnung des Hauptverfahrens. Im westfälischen Münster musste der Prozess
       gegen einen Wachmann des KZ Stutthof abgebrochen werden, weil der
       Beschuldigte nicht mehr in der Lage war, diesem zu folgen. Und erst am
       vergangenen Freitag teilte das Berliner Landgericht mit, dass die Anklage
       gegen einen ehemaligen Wachmann in einem Kriegsgefangenlager der Wehrmacht
       in der besetzten Ukraine nicht zugelassen wird. Der 99-Jährige gilt als
       dauerhaft verhandlungsunfähig.
       
       Den Vorwurf, mit den jetzigen Ermittlungen gegen vermeintlich „kleine
       Täter“ das Versagen der bundesdeutschen Justiz in den 1950er und 1960er
       Jahren kaschieren zu wollen, weist der Richter im Sachsenhausen-Prozess,
       Udo Lechtermann, zurück. „Für mich gilt das nicht“, sagte er in der letzten
       Woche auf einer Veranstaltung in Berlin. Es gebe keine „Verfahren zur
       Gewissensberuhigung“. Lechtermann berichtete von „jeder Menge“ Zuschriften
       von Menschen, die den Prozess angesichts des hohen Alters des Angeklagten
       für überflüssig hielten.
       
       Auch Anwalt Thomas Walther hält den Vorwurf für falsch. „Es geht nicht um
       die Rechtfertigung verspäteten Tuns“, sagt er. „Zu spät ist das alles
       nicht. Gerechtigkeit kennt kein Verfallsdatum.“
       
       Schon gar nicht ginge es um „kleine Täter“. Denn der Job der KZ-Wachmänner
       war es nicht nur, die Häftlinge an einer Flucht zu hindern. In vielen
       Fällen ist ihre Beteiligung an Massenerschießungen belegt. Sie sorgten
       dafür, dass SS-Ärzte ungestört tödliche medizinische Experimente
       durchführen konnten. So wie in Ravensbrück.
       
       ## Das Ende der Ermittlungen, weil die greisen Täter sterben
       
       Im dortigen Krankenrevier nahmen SS-Ärzte Zwangssterilisationen und
       Zwangskastrationen vor, schreibt die Mahn- und Gedenkstätte. Mehrere
       tausend Häftlinge wurden im Rahmen systematischer Krankenmordaktionen
       getötet. Jungen Frauen wurden die Beine aufgeschnitten und diese mit Eiter
       erregenden Bazillen infiziert. Manchen wurden Holz- und Glassplitter in
       offene Wunden gelegt.
       
       Doch: Die Täter sterben aus. So bleibt der bundesdeutschen Justiz nur, der
       menschlichen Biologie zu folgen. Noch arbeiten die Zentrale Stelle in
       Ludwigsburg, die mit den Vorermittlungen gegen mutmaßliche Nazi-Straftäter
       betraut ist, und die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft in Dortmund weiter.
       Doch in Dortmund ist Andreas Brendel längst auch mit anderen Verfahren
       betraut. „Ein Ende der Ermittlungen ist absehbar“, sagt Thomas Will in
       Ludwigsburg. Nur ein Datum dafür ist noch nicht festgelegt.
       
       8 Nov 2022
       
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